Rahmenvereinbarung über die Sicherung von Arbeiten im Bereich U-Bahn und Straßenbahnanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: INF2-0101-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Sicherung von Arbeiten im Bereich U-Bahn und Straßenbahnanlagen
Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Baumaßnahmen, Reinigungsarbeiten, Winterdiensten und weiteren Arbeiten auf den U-Bahn und Straßenbahnanlagen.
Die Dienstleister sollen entsprechend ausgebildete Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) stellen.
Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - U-Bahn Kleinprofil
Berlin
Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Baumaßnahmen in den U-Bahnanlagen.
Der Auftragnehmer, übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers, die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22:00 - 06:00 Uhr) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern. Die Sicherungszeit richtet sich nach dem Betriebsablauf.
Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom AG veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) absichern.
Diese Leistungen sind im Los 1 im Rahmen von Baumaßnahmen auf U- und Hochbahnanlagen (Kleinprofil, U-Bahnlinien U1 bis U4) zu erbringen.
Der AN muss in der Lage sein, täglich Ø 14 SIPO´s und Ø 8 SAKRA´s zu stellen. Die Verfügbarkeit des Personals ist 24 Stunden an sieben Tagen die Woche seitens des AN zu gewährleisten. Ein kontinuierlicher Einsatz dieser Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen, sie werden vielmehr nach Bedarf angefordert.
Für besondere Ausnahmefälle (Notfälle/Havarien) muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24 Stunden) mindestens 4 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) und maximal 8 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) zusätzlich zu den im Satz 1, Abs. 4 genannten Bedarf zur Verfügung zu stellen.
Für die Dauer der Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass jede Arbeits-/Baustelle für sich eindeutig durch SIPO´s und SAKRA´s gesichert werden kann.
Der Vertrag kann wie folgt drei Mal verlängert werden:
1. Verlängerung um bis zu 25 Monate
2. Verlänegerung um bis zu 25 Monate
3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
Der Vertrag beinhaltet folgende drei Verlängerungsoptionen:
1. Verlängerung um bis zu 25 Monate
2. Verlänegerung um bis zu 25 Monate
3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn. Die Rahmenvereinbarung hat einen maximalen Gesamtwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - U-Bahn Großprofil
Berlin
Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Baumaßnahmen in den U-Bahnanlagen.
Der Auftragnehmer, übernimmt im Bereich von Bahnanlagen des Auftraggebers, die Sicherung von Personen und Sachen gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Vorrangig ist nachts (22:00 - 06:00 Uhr) auf Stundenbasis sowie bei Bedarf auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu sichern. Die Sicherungszeit richtet sich nach dem Betriebsablauf.
Geschuldet ist eine Leistungserbringung durch den Einsatz von ausgebildeten und entsprechend der Leistungsbeschreibung geschulten Einsatzkräften, die vom AG veranlasste Arbeiten und Maßnahmen zum Gefahrenschutz begleiten und den Gefahrenbereich durch Sicherungsposten (SIPO) und Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA) absichern.
Diese Leistungen sind im Los 2 im Rahmen von Baumaßnahmen auf U- und Hochbahnanlagen (Großprofil, U-Bahnlinien U5 bis U9) zu erbringen.
Der AN muss in der Lage sein, täglich Ø 31 SIPO´s und Ø 17 SAKRA´s zu stellen. Die Verfügbarkeit des Personals ist 24 Stunden an sieben Tagen die Woche seitens des AN zu gewährleisten. Ein kontinuierlicher Einsatz dieser Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen, sie werden vielmehr nach Bedarf angefordert.
Für besondere Ausnahmefälle (Notfälle/Havarien) muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal einem Kalendertag (24 Stunden) mindestens 7 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) und maximal 18 Mitarbeiter (SIPO/SAKRA) zusätzlich zu den im Satz 1, Abs. 4 genannten Bedarf zur Verfügung zu stellen.
Für die Dauer der Baumaßnahmen muss gewährleistet sein, dass jede Arbeits-/Baustelle für sich eindeutig durch SIPO´s und SAKRA´s gesichert werden kann.
Der Vertrag kann wie folgt drei Mal verlängert werden::
1. Verlängerung um bis zu 25 Monate
2. Verlänegerung um bis zu 25 Monate
3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
Der Vertrag beinhaltet folgende drei Verlängerungsoptionen:
1. Verlängerung um bis zu 25 Monate
2. Verlänegerung um bis zu 25 Monate
3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn. Die Rahmenvereinbarung hat einen maximalen Gesamtwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - Kehranlagen & Liegenschaften m. Gleisen
Berlin
Die BVG benötigt einen externen Dienstleister für die Absicherung von Reinigungs- und Winterdienstanrbeiten in den U-Bahnanlagen.
Die Leistung umfasst sämtliche Sicherungsleistungen in 4 Kehranlagen sowie auf vier U-Bahn Liegenschaften.
Die Sicherungsmaßnahmen sind erforderlich, um gefahrlos die Leistungen des beauftragten Winterdienstes im Gleisbereich (Einstiegsböcke, Lauf- und Fahrwege) und Reinigungsarbeiten praktizieren zu können. Die Beauftragung des Winterdienstleisters erfolgt stets im Zeitraum vom 01.11.-30.04. einer Wintersaison, so dass für diesen Zeitraum die Sicherungsleistungen notwendig werden.
Die Beauftragung der Sicherungsleistung ist abhängig von der jeweiligen vorhergesagten Wetterlage sowie je nach Bedarf, die mit einer 24-stündigen Vorlaufzeit vom AG, schriftlich beim AN angefordert wird. Es ist davon auszugehen, dass für alle vier U-Bahnliegenschaften zeitgleich Sicherungsleistungen abgerufen werden können.
Der Vertrag kann wie folgt drei Mail verlängert werden::
1. Verlängerung um bis zu 25 Monate
2. Verlänegerung um bis zu 25 Monate
3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
Der Vertrag beinhaltet folgende drei Verlängerungsoptionen:
1. Verlängerung um bis zu 25 Monate
2. Verlänegerung um bis zu 25 Monate
3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn. Die Rahmenvereinbarung hat einen maximalen Gesamtwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Sicherungsleistungen (Sipo & Sakra) - Straßenbahn
Berlin
Die BVG benötigt Dienstleister zur Sicherung vvon Baumaßnahmen auf Straßenbahnanlagen und im angrenzenden Bereich.
Der AN muss in der Lage sein, täglich (24 Stunden an 7 Tagen die Woche) folgende Anzahl an SIPO´S/ SAKRA´s zu gewährleisten:
- im Bauhauptzeitraum von März bis November: Ø 40 Sakra/Sipo
(1/4 Sakra)
- im Nebenbauzeitraum von Dezember bis Februar: Ø 20 Sakra/Sipo
(1/4 Sakra).
Ein kontinuierlicher Einsatz dieser Einsatzkräfte ist nicht vorgesehen, sie werden vielmehr nach Bedarf angefordert. Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden vergütet.
Für besondere Ausnahmefälle (Notfälle/Havarien) muss der AN in der Lage sein innerhalb einer Reaktionszeit von maximal 12 Stunden 2 Mitarbeiter (1 Sakra/3 Sipo) zusätzlich zu den o.g. Bedarf zur Verfügung zu stellen.
Der Vertrag kann wie folgt drei Mal verlängert werden:
1. Verlängerung um bis zu 25 Monate
2. Verlänegerung um bis zu 25 Monate
3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
Der Vertrag beinhaltet folgende drei Verlängerungsoptionen:
1. Verlängerung um bis zu 25 Monate
2. Verlänegerung um bis zu 25 Monate
3. Verlängerung um bis zu 13 Monate
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn. Die Rahmenvereinbarung hat einen maximalen Gesamtwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch
für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem
Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber
vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist
nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden,
hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise
vorzulegen.
1. Die Jahreshöchstdeckungsgrenze je Schadensfall [netto]
- für Personenschäden,
- für Sachschäden,
- für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes
2. Umsätze der letzten zwei Geschäftsjahre (netto, exklusive
Umsatzsteuer)
1. Die Versicherung muss die Risiken des Auftrages
entsprechend der nachfolgend genannten
Jahreshöchstsummen [netto] je Schadensfall abdecken:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des
Datenschutzes
2. Das arithmetische Mittel der Umsätze (netto, exklusive Umsatzsteuer) der letzten zwei Geschäftsjahre des Bieters für das anzubietende Los muss mindestens folgenden Werten entsprechen: :Los 1 = [Betrag gelöscht] EUR, Los 2 = [Betrag gelöscht] EUR, Für Los 3 = [Betrag gelöscht] EUR, Für Los 4 = [Betrag gelöscht] EUR,.
Bei der Bewerbung für mehrere Lose werden diese
Mindestanforderungen entsprechend kumuliert. Die Umsätze
von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der
Mindestanforderung addiert.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch
für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem
Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber
vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist
nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden,
hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise
vorzulegen.
1. Angabe von 2 Referenzen aus den letzten 4 Geschäftsjahren die mit der ausgeschreibenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Informationen:
- Vorhaben/Referenzbezeichnung
- Auftraggeber (Name/Anschrift)/E-Mail Adresse des
Ansprechpartners
- Umsatz
- Mitarbeiteranzahl
- Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges/Art der erbrachten
Leistungen
2. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der lezten zwei
Geschäftsjahren
3.a) Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, die die Mindestanforderungen der Sicherungsposten erfüllen
3.b) Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl, die die Mindestanforderungen der Sicherungsaufsichtskräfte erfüllen
4. Die Mindestanforderungen der einzusetzenden Sicherungskräfte
1. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, wenn sie
nachstehende Kriterien erfüllen:
-Ausführung von SIPO bzw. SAKRA Tätigkeiten in einem Verkehrsunternehmen
2. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der lezten zwei Geschäftsjahren des Bieters müssen für das anzubietende Los mindestens folgenden Werten entsprechen:
Für Los 1 = 27, Für Los 2 = 43, Für Los 3 = 15., Für Los 4 = 45.
Bei der Bewerbung für mehrere Lose werden diese Mindestanforderungen entsprechend kumuliert. Die Mitarbeiteranzahl von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
3. a) Die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern der lezten zwei Geschäftsjahren des Bieters welche die Mindestanforderung an einzusetzenden Sicherungsposten (Los 1 bis 3 & Los 4) erfüllen müssen für das anzubietende Los mindestens folgenden Werten entsprechen: Für Los 1 = 14, Für Los 2 = 31, Für Los 3 = 8, Für Los 4 = 30.
Für die Lose 1 bis 4 muss die oben geforderte Anzahl an Mitarbeitern folgende Mindestanforderungen für Sicherungsposten erfüllen:
- Sehr gute Deutschkenntnisse. Fließend in Wort und Schrift, damit fachbezogene Texte zu konkreten und abstrakten Themen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften und betriebliches Regelwerk) gelesen und eindeutig verstanden werden können. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass die eindeutige Verständigung gewährleistet ist (z.B. Meldung bei LISI).
- Fähigkeit zum eindeutigen Verstehen, Niederschreiben und Weitergeben von Betriebsvorschriften, Weisungen der Sicherungsaufsicht sowie fernmündlichen, fahrdienstlichen Weisungen.
-Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestens 6 Monate Erfahrung (nicht Betriebszugehörigkeit) mit Arbeiten im Gleisbereich bei laufendem Verkehr (keine SIPO und/oder SAKRA Erfahrung notwendig)
- Bahnärztliches Tauglichkeitszeugnis gemäß BOStrab entsprechend der VDV-Schrift 714 "Leitlinien für die Beurteilung der Betriebstauglichkeit in Verkehrsunternehmen"
Bei der Bewerbung für mehrere Lose werden diese Mindestanforderungen entsprechend kumuliert. Die Mitarbeiteranzahl von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
3. b) Die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern der lezten drei Geschäftsjahren des Bieters welche die Mindestanforderung an einzusetzenden Sicherungsaufsichtskräften erfüllen, müssen für das anzubietende Los mindestens folgenden Werten entsprechen:Für Los 1 = 8, Für Los 2 = 17, Für Los 3 = 4, Für Los 4 = 10.
Für die Lose 1 bis 3 muss die oben geforderte Anzahl an Mitarbeitern folgende Mindestanforderungen für Sicherungsaufsichtskräfte erfüllen:
- Sehr gute Deutschkenntnisse. Fließend in Wort und Schrift, damit fachbezogene Texte zu konkreten und abstrakten Themen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften und betriebliches Regelwerk) gelesen und eindeutig verstanden werden können. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass die eindeutige Verständigung gewährleistet ist (z.B. Meldung bei LISI).
- Fähigkeit zum eindeutigen Verstehen, Niederschreiben und Weitergeben von Betriebsvorschriften, Weisungen der Sicherungsaufsicht sowie fernmündlichen, fahrdienstlichen Weisungen.
- Mindestalter: 21 Jahre
- Mindestens 3 Jahre Erfahrung (nicht Betriebszugehörigkeit) mit Arbeiten im Gleisbereich bei laufendem Verkehr (keine SIPO und/oder SAKRA Erfahrung notwendig)
- Nachweisbare Absolvierte Ausbildung zum Sicherungsposten für den Einsatz bei Bahnen nach BOStrab oder EBO
- Nachweislich mindestens 6 Monate Erfahrung als Sicherungsposten
- Bahnärztliches Tauglichkeitszeugnis gemäß BOStrab entsprechend der VDV-Schrift 714 "Leitlinien für die Beurteilung der Betriebstauglichkeit in Verkehrsunternehmen"
Für das Los 4 muss die oben geforderte Anzahl an Mitarbeitern folgende Mindestanforderungen für Sicherungsaufsichtskräfte erfüllen:
- Sehr gute Deutschkenntnisse. Fließend in Wort und Schrift, damit fachbezogene Texte zu konkreten und abstrakten Themen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften und betriebliches Regelwerk) gelesen und eindeutig verstanden werden können. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass die eindeutige Verständigung gewährleistet ist (z.B. Meldung bei LISI).
- Fähigkeit zum eindeutigen Verstehen, Niederschreiben und Weitergeben von Betriebsvorschriften, Weisungen der Sicherungsaufsicht sowie fernmündlichen, fahrdienstlichen Weisungen.
- Mindestalter: 21 Jahre
- Mindestens 1 Jahr Erfahrung (nicht Betriebszugehörigkeit) mit Arbeiten im Gleisbereich bei laufendem Verkehr (keine SIPO und/oder SAKRA Erfahrung notwendig)
- Nachweisbare Absolvierte Ausbildung zum Sicherungsposten für den Einsatz bei Bahnen nach BOStrab oder EBO
- Nachweislich mindestens 3 Monate Erfahrung als Sicherungsposten
- Bahnärztliches Tauglichkeitszeugnis gemäß BOStrab entsprechend der VDV-Schrift 714 "Leitlinien für die Beurteilung der Betriebstauglichkeit in Verkehrsunternehmen"
Bei der Bewerbung für mehrere Lose werden diese Mindestanforderungen entsprechend kumuliert. Die Mitarbeiteranzahl von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
4. Die einzusetzenden Sicherungposten bzw. Sicherungsaufischtskräfte müssen die o.g. jeweiligen Mindestanforderungen über den gesamten Vertragszeitraum erfüllen.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens INF2-0101-2023 zu erfolgen. Die Bewerber hat Fragen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG zu stellen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Tage vor Angebtosfrist an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet.
3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
5. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer BewerberGe für jedes Mitglied der BewGe separat vorzulegen. Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat darüber hinaus zu erklären, dass die Bildung keinen
Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
9. Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte
Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist. Erfüllt der Bieter die
Leistungsbeschreibung (Mindestanforderungen der BVG) nicht, wird er vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer 1.3 angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit elektronische Abgabeworkflow einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail oder Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
10. Bitte nehmen Sie im AI-Leistungsverzeichnis eine Priorisierung der Lose in 1 (höchste Priorität), 2 (mittlere Priotität), 3 (niedrige Priorität) vor. Diese Priorisierung wird bei der Zuschlagserteilung nur herangezogen, wenn ein Bieter das wirtschaftlichste Angebot für mehr Lose abgegeben hat, als er Mitarbeiter bereitstellen kann. Ein Bieter kann den Zuschlag nur für soviele Lose erhalten, wie er Sicherheitsmitarbeiter bereistellen kann. Wenn ein Bieter X beispielweise das wirtschaftlichste Angebote in allen drei Losen abgegeben hat, er jedoch nur genug Sicherheitsmitarbeiter für die Leistugnserbringung von 2 Losen hat, wird das Los welches durch Bieter X mit Priorität C angegeben wurde, an den Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot vergeben. Ein Beispiel für eine solche Bewertung ist in der Datei "Beispielauswertung mit Priorisierung" beschrieben, welche den Vergabeunterlagen entnommen werden kann.
11. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
12. Jeder Bieter darf pro Los nur ein Angebot unterbreiten.
13. Der AG behält sich vor das gesamte Vergabeverfahren oder einzelne Los des Vergabeverfahrens aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.