Entwicklung einer Web-Anwendung für das BVG-Verkehrsmodell Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0043-2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung einer Web-Anwendung für das BVG-Verkehrsmodell

Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0043-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Nutzung von Fahrinfo-Anfragen in Echtzeit (FANE), Konzeption&Implementierung vom 01.09.2023 bis zum 30.09.2024 (ab Abnahme übergehend in die Betriebs-,Support-&Wartungsphase über 5 Jahre)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72263000 Software-Implementierung
72268000 Bereitstellung von Software
72261000 Software-Unterstützung
72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Entwicklung einer Web-Anwendung für das BVG-Verkehrsmodell Nutzung von Fahrinfo-Anfragen in Echtzeit (FANE), Konzeption&Implementierung vom 01.09.2023 bis zum 30.09.2024 (ab Abnahme übergehend in die Betriebs-,Support-&Wartungsphase über 5 Jahre)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertungskriterien (B-Kriterien) / Gewichtung: 24,00
Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Projektaufgabe / Gewichtung: 21,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option 1: Die Anwendung inklusive ihrer Schnittstellen ist so auszuführen, dass während der Vertragslaufzeit, eine Umstellung vom Betrieb im Rechenzentrum der BVG auf einen Betrieb in einer Cloud als SaaS unter der Verantwortung des AN erfolgen kann.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Beschränkung des Zugangs zu den Vergabeunterlagen: Der Zugang zu den kompletten Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Absatz 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den

Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der

Vergabeplattform handschriftlich unterschrieben (keine

Signatur) einzureichen mit zusätzlicher Angabe des Unterzeichnernamens in Druckbuchstaben. Anschließend erhalten Sie das Lastenheft, die dazugehörige Bewertungsmatrix und die Praxisaufgabe für die Proof of Concept-Termine über das Nachrichtenportal.

Es werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen, deren Teilnahmeanträge eine positive Eignung aufgezeigt haben.

Eine positive Eignung liegt vor, wenn der Bewerber

• bzgl. der erreichten Punktzahl unter den besten 5 liegt (bei Punktgleichheit werden alle Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf Platz 5 zugelassen) und

• der Bewerber alle Muss-Kriterien (BK=M) erfüllt hat.

Sollte für weniger als 5 Bewerber eine positive Eignung festgestellt werden, dann rücken keine Bewerber nach.

Hierbei handelt es sich um ein indikatives unverbindliches Angebot, das die Grundlage für weitere Verhandlungen sein soll.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 063-186495
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/07/2023