Instandhaltung und Betriebsunterstützung für die elektroakustischen Notfallwarnsysteme in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages" (ZR5-1133-2021-103-17-IT3): Mängelbeseitigung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung und Betriebsunterstützung für die elektroakustischen Notfallwarnsysteme in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages" (ZR5-1133-2021-103-17-IT3): Mängelbeseitigung
Instandhaltung und Betriebsunterstützung für die elektroakustischen Notfallwarnsysteme in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages" (ZR5-1133-2021-103-17-IT3): Mängelbeseitigung
Instandhaltung und Betriebsunterstützung für die elektroakustischen Notfallwarnsysteme in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages" (ZR5-1133-2021-103-17-IT3): Mängelbeseitigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Instandhaltung und Betriebsunterstützung für die elektroakustischen Notfallwarnsysteme in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages" (ZR5-1133-2021-103-17-IT3): Mängelbeseitigung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Eine frühere Vertragsänderung fand bereits am 8. April für die Leistung "Erweiterung des Vertrages für die Liegenschaft LUI West Modulbau" in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro statt
Die Änderung des Auftrags ist aufgrund von Umstände erforderlich geworden, die bei der Vergabe des ursprünglichen Auftrags nicht vorhersehbar waren. Die elektroakustischen Notfallwarnsysteme wurden von November 2021 bis Februar 2022 erneut einer Sachverständigen-Prüfung unterzogen, wobei widererwartend zahlreiche neue Mängel festgestellt wurden. Eine Behebung aller Mängel ist aufgrund der vorhandenen personellen Kapazitäten nicht ohne eine intensivere Einbindung des externen Instandhaltungsdienstleisters möglich. Die hierfür notwendige Erweiterung der Mengen des Instandhaltungsvertrages war bei Vergabe des ursprünglichen Auftrages nicht vorhersehbar. So hat sich die Anzahl an Mängeln seit der letzten Prüfung im Jahr 2017 sogar um circa 20 Prozent erhöht.