Betriebshofverbund Süd-Ost Bauoberleitung/Bauüberwachung Köpenicker Landstraße und Rummelsburger Landstraße Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0469-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebshofverbund Süd-Ost Bauoberleitung/Bauüberwachung Köpenicker Landstraße und Rummelsburger Landstraße
Bauoberleitung/Bauüberwachung
Köpenicker Landstraße 297 /Rummelsburger Landstraße 100
12459 Berlin
Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplanes 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Der sukzessive Aufbau einer vollelektrifizierten Elektrobusflotte bis 2030 stellt neue Anforderungen an die
bestehende und zukünftige Infrastruktur der Fahrwege sowie an die Betriebshöfe. Auf den Bestandshöfen der BVG ist der notwendige Ausbau der Elektrobusflotte nicht umzusetzen. Durch den in den kommenden Jahren stetig wachsenden Fahrzeugbestand an Elektrobussen sind weitere Betriebshöfe auf neuen Flächen zu
errichten. Die Elektrifizierung der Busflotte wird bis 2030 in mehreren Ausbaustufen realisiert. Eine zentrale Rolle spielen dabei Flächen für Neubauvorhaben, auf denen die künftigen Anforderungen von alternativen Antrieben und der steigende Bedarf an Abstellflächen umgesetzt werden können. Die Vorhaben werden in einem Programm zur Realisierung der Werkstattinfrastruktur für die E-Mobilität zusammengefasst und in ein entsprechendes Gesamtstufenkonzept eingegliedert. Eines dieser Vorhaben ist der Betriebshofverbund Süd-Ost, bestehend aus den Teilvorhaben der Betriebshöfe
Köpenicker Landstraße und Rummelsburger Landstraße. Auf diesen Liegenschaften sollen in den kommenden Jahren moderne Betriebshöfe entstehen, die die Anforderungen an den veränderten Omnibusbetrieb erfüllen. Vorbereitende Maßnahmen werden bereits auf den Liegenschaften durchgeführt. Nach erfolgter
Kampfmittelsondierung sollen die Leistungen zur Objektüberwachung und Bauoberleitung, nachfolgend als Bauüberwachung bezeichnet, für die Liegenschaften Köpenicker Landstraße 297 (KLS) und Rummelsburger Landstraße 100 (RLS) aufgenommen werden. Die vom Bauüberwacher zu erbringenden Leistungen bestehen aus Grundleistungen nach HOAI und einzelnen besonderen Leistungen, die jeweils in den Preisblättern aufgeführt sind. Die Grundleistungen der LPH 8 sind komplett anzubieten. Die Leistungen der LPH 6, 7 und 9 sollen die Bauüberwachungsleistungen der LPH 8 bei Bedarf ergänzen und daher optional angeboten werden. Die Beauftragung dieser LPH ist abhängig vom jeweiligen Planungsstand zum Zeitpunkt der Beauftragung. Die in den Tabellen der Preisblätter aufgeführten besonderen Leistungen sind als Erweiterung der jeweiligen
Grundleistungen anzubieten. Die Angebotsabgabe soll in Anlehnung an die HOAI erfolgen und sich an den Basissätzen orientieren. Im Preisblatt sind die vom AG geschätzten anrechenbaren Baukosten für die einzelnen Gewerke genannt.
Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer die Überwachung der fachgerechten Realisierung des Baus, sowie die Prävention im Hinblick auf Baufehler oder Mängel. Der Erfolg des Werkes besteht insbesondere in der Erfüllung der terminlichen, qualitativen und kostenrelevanten Rahmenbedingungen.
Die Unterlagen der Bauüberwachung sind nach der VDI 6026 zu erstellen. Planung und Ausführung werden nach Stand der Technik, sowie nach aktuellen Normen und Richtlinien der Gebäudetechnik vorgenommen. Die Bauüberwachung prüft die Übereinstimmung der Ausführung mit Genehmigungen, Verträgen, geltenden
Normen, einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und mit dem Stand der Technik. Basis dafür sind die bis dahin erbrachten Planungsleistungen des Generalplaners (Pläne, Berichte, Berechnungen, etc.). Auf der Baustelle ist ein Bautagebuch durch den AN zu führen und dem AG wöchentlich vorzulegen.
Der Bauüberwacher wirkt bei der Koordination aller beteiligten Akteure vor allem auf der Baustelle mit. Um Planung und praktische Umsetzung zu harmonisieren, sollte die Bauüberwachung möglichst früh in das Planungsgeschehen eingebunden werden. Die Leistungsphasen 6 und 7 der Planung sind dabei die Schnittstellen. Sollte die Ausführung von der Planung abweichen, so obliegt es der Bauüberwachung den Aufwand preislich, terminlich und auf Konformität mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu überprüfen. Jede relevante Abweichung von der Planung ist mit dem AG abzustimmen. Zur Erfassung des Ist-Zustandes hat die Bauüberwachung bei der Erstellung von Aufmaßen oder anderen Mengenermittlungen vor Ort mitzuwirken. Es ist eine gemeinsame Aufmaßbegehung mit den Unternehmen
durchzuführen. Terminliche Vorgaben der am Bau Beteiligten sind zu kontrollieren und wenn nötig anzupassen. Vereinbarte Termine sind auf ihre Einhaltung zu überprüfen. Werden Termine nicht eingehalten, ist der AG zu informieren
und entsprechende Gegenmaßnahmen sind in Abstimmung mit dem AG zu ergreifen (z. B. Inverzugsetzen, Abhilfeverlangen, etc.) Ist eine technische Anlage ausgeführt, so ist die Leistung fachtechnisch durch die Bauüberwachung abzunehmen. Auf eventuelle Mängel, Fehlfunktionen o.ä. ist im Rahmen eines Abnahmeprotokolls zu verweisen. Funktioniert die Anlage bestimmungsgemäß, so ist der AG darüber ebenfalls zu informieren. Behördliche Abnahmen sind zu koordinieren und zu begleiten. Wenn Mängel festgestellt werden, so sind diese zu protokollieren und dem Verantwortlichen in Form einer Mängelanzeige mitzuteilen. Die Beseitigung der Mängel ist zu überwachen. Darüber hinaus ist von der Bauüberwachung eine Mängelübersichtsliste, u. a. mit der Mängelbeschreibung, der Mängelanzeige, den
Verjährungsfristen für die Mängelbeseitigung und weiteren wichtigen Informationen zum Mangel zu führen und dem AG auf Wunsch, jedoch spätestens bei jedem neuen Mangel, zur Verfügung zu stellen. Die Bauüberwachung ist für die Erstellung und Beantwortung von Schreiben nach VOB/B und BGB (z. B. Inverzugsetzen, Mängelanzeige, Abhilfeverlangen, Behinderungsanzeige Bedenkenanzeige,
Mehrkostenanzeige, etc.) verantwortlich und erstellt ohne zusätzliche Aufforderung des AG einen Entwurf mit einer entsprechenden Handlungsempfehlung, den die Bauüberwachung an den AG zur Freigabe vorlegt. Die Schreiben sind in einer hierfür geeigneten Liste zu dokumentieren und dem AG auf Wunsch zur Verfügung zu
stellen. Nachtragsangebote der Unternehmen sind von der Bauüberwachung zu prüfen. Ein Prüfbericht sollte mindestens Preisermittlungsgrundlagen, Anspruchsgrundlage, Prüfergebnis der Anspruchsgrundlage, Prüfung
dem Grunde nach (Bau-Soll/Bau-Ist-Abweichung), Prüfung der Höhe nach, terminliche Beurteilung und vergaberechtliche Beurteilung enthalten und ist dem AG zur Freigabe vorzulegen. Nach Abstimmung mit dem AG sind die Prüfung und der Prüfbericht ggf. anzupassen. Die Nachtragsangebote sind von der Bauüberwachung
zusammen mit dem AG und dem AN bei Bedarf zu besprechen. Eine Niederschrift zur Nachtragsbesprechung ist von der Bauüberwachung zu erstellen. Die Nachträge sind in einer geeigneten Liste zu dokumentieren, die mindestens Auskunft zu dem Titel, dem Datum, der Nachtragssumme, dem Status, etc. geben sollte. Die Liste
ist in regelmäßigen Abständen und auf Wunsch dem AG zur Verfügung zu stellen.
Die Bauüberwachung unterstützt die ausführenden Unternehmen bei der Erstellung der Revisionsunterlagen und prüft sie. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauüberwachung bei Erfordernis oder nach Abruf vor Ort sein sollte. Das
Koordinieren und Überwachen der ausführenden Unternehmen erfolgt ebenfalls vor Ort, es sei denn es handelt sich um Tätigkeiten (z. B. Schriftverkehr), die an einem anderen Ort wahrgenommen werden können, ohne dass sie sich nachteilig für den AG auswirken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
4. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-
Sach- Vermögens- und Umweltschäden)
5. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis
(z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum
des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als 3
Monate ist.
6. Eintragung in der Architekten- oder Ingenieurkammer oder
vergleichbar
7. Eigenerklärung über die Einhaltung von Art. 5k der
VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage
einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden
Leistungen vergleichbar sind
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen
Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Technische Ausstattung des Bewerbers
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu
vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen
erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Ingenieurleistungen der Leistungsphase 8 und für die Generalüberwachung zusätzlich die Leistungsphase 9 und/oder örtliche Bauüberwachung nach HOAI für die Leistungsinhalte Hochbau, Technische
Gebäudeausrüstung, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Elektrotechnik sowie Altlastensanierung ausgeführt wurden. Die Zuordnung und der Nachweis der entsprechenden Referenzen ist durch den Bewerber (auch Synonym für
Bewerbergemeinschaft) vorzunehmen. Referenzen können mehrfach eingereicht werden.
Es sind mindestens drei verschiedene Referenezn einzureichen. Diese haben
nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhalten:
Referenz 1 - Generalüberwachung:
- Baukosten und Leistungsinhalte im Gesamtumfang von mind. 25 Mio. EUR netto (KG 300-400)
- Die Leistungsanforderung gilt als erfüllt, wenn die Generalüberwachung entsprechend der HOAI-Leistungsbilder Objektüberwachung Gebäude sowie Bauleitung ausgeführt wurde.
- Die Referenz muss zusätzlich zu der LP 8 auch die LP 9 beinhalten.
Referenz 2 - BÜ Hochbau:
- Baukosten und Leistungsinhalte im Gesamtumfang von mind. 10 Mio. EUR netto (KG 300-400)
Referenz 3 - BÜ Technische Gebäudeausrüstung:
- Baukosten und Leistungsinhalte im Gesamtumfang von mind. 5 Mio. EUR netto (KG 300-400)
Referenz 4 - BÜ Verkehrsanlagen Straße:
- Baukosten und Leistungsinhalte im Gesamtumfang von mind. 3 Mio. EUR netto (KG 300-400)
- Die Referenz muss sich auf die Bauüberwachung einer Verkehrsanlage Straße beziehen.
Referenz 5 - BÜ Ingenieurbauwerke:
- Baukosten und Leistungsinhalte im Gesamtumfang von mind. 1,5 Mio. EUR netto (KG 300-400)
Referenz 6 - BÜ Elektrotechnik:
- Baukosten und Leistungsinhalte im Gesamtumfang von mind. 5 Mio. EUR netto (KG 440 und 450)
Referenz 7 - BÜ Altlastensanierung:
- Baukosten und Leistungsinhalte im Gesamtumfang von mind. 2 Mio. EUR netto (KG 300-400)
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §
123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach §98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin
bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung "Fachkundenachweis Teilnahmewettbewerb_V1" (Formblatt) ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
5. Alle Bewerber die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Eigenerklärung Fachkundenachweis Teilnahmewettbewerb
3. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft
4. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU
5. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
6. Formblatt Frauenförderung
7. 7. Eigenerklärung über die Einhaltung von Art. 5k der VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft werden im Auftragsfall für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1)
angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente
oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Angeboten in Schriftform,
per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe),
muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt).
Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm
die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber
die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
8. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
9. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen
Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist
von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
10. Nicht berücksichtigte Bewerber werden in Textform über die Vergabeplattform über ihr Ausscheiden informiert. Die nicht berücksichtigten geeigneten Bewerber, deren Teilnahmeantrag nach der Auswahlentscheidung auf dem vierten bzw.
nachfolgenden Rängen liegen, erhalten dabei den Status von Reservebewerbern und stehen in der Rangfolge für den Fall zur Verfügung, dass ein oder alle ausgewählten Bewerber aus dem Verhandlungsverfahren ausscheidet/ausscheiden, kein
Erstangebot oder Finales Angebot abgibt/abgeben oder mit keinem der Bieter ein Vertragsschluss zustande kommt. Die Entscheidung über die Aufforderung der Reservebewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren steht im Ermessen des
AG.
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.