RB Südost - Vergabe von Baumfällarbeiten mit Helikoptereinsatz Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA68008
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Köpenicker Straße 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hazelhof, Beatrice
E-Mail:
Telefon: +49 6926525679
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner Str. 78
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hazelhof, Beatrice
E-Mail:
Telefon: +49 6926525679
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RB Südost - Vergabe von Baumfällarbeiten mit Helikoptereinsatz
RB Südost Vergabe von Baumfällarbeiten mit Helikoptereinsatz in den Servicebereichen Zwickau, Erfurt, Randgebiet Bayern für Herbst 2023
Vergabe von Baumfällarbeiten mit Helikoptereinsatz in den Servicebereichen Zwickau, Erfurt, Randgebiet Bayern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.