GU-Leistungen für den Neubau einer Sporthalle Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_11 23 OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Storkower Str. 113
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. SchulSportFM, SE FM, Fachbereich Hochbau
E-Mail:
Telefon: +49 30902954610
Fax: +49 30902954603
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
GU-Leistungen für den Neubau einer Sporthalle
GU-Leistungen für den Neubau einer Sporthalle
Tino-Schwierzina-Str. 66, 13089 Berlin
Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) plant das Bezirksamt Pankow von Berlin den schlüsslfertigen Neubau einer 2-Feld-Sporthalle auf dem Grundstück „Grundschule am Wasserturm, Tino-Schwierzina-Straße 66, 13089 Berlin. Basis der Ausschreibung ist die beiliegende funktionale Leistungsbeschreibung, die Ausführungsplanung, das Lastenheft und die Vorgaben, Auflagen der seit dem 18.11.2021 vorliegenden Baugenehmigung.
Die Übergabe der Sporthalle einschließlich Inbetriebnahme soll 15 Monate nach Vertragsschluss schlüsselfertig erfolgen. Bei einem avisierten Baubeginn Mitte Juli 2023 ist der geplante Fertigstellungstermin der 31.10.2024.
Die Inaugenscheinnahme des Standortes wird empfohlen, da die Kenntnis der Örtlichkeiten und der erkennbaren Einflüsse kalkulationsrelevant sind.
Der Neubau der Sporthalle beinhaltet:
- die Herrichtung des Baugrundes des Baufeldes, Grundstücksfläche: ca. 22.032 m2
(Grundlage Baugrundgutachten, Rasterfeldbeprobung von 12/2021 mit Kampfmitteluntersuchung)
- Baukörper Neubau: BGF: 2.337 m2 , BRI: 14.517 m3.
- Hallenteil: eingeschossig, Funktionstrakt: zweigeschossig (EG, OG barrierefrei)
- Keine Unterkellerung
Neben den genannten Bauleistungen sind durch den Auftragnehmer folgende sonstige Leistungen zu bringen:
- Werk- und Montageplanung, Erstellung von Flucht – und Rettungswegplänen
- Vermesserleistungen (Einmessen des Neubaus in den Amtlichen Lageplan)
- Wartungs- und Einregelungsleistungen im Anschluss an die Inbetriebnahme für den Zeitraum von 5 Jahren
Die Herrichtung der Außenanlagen, hier insbesondere Zuwegung bzw. erforderliche Sachverhalte zur Nutzungsaufnahme der Sporthalle erfolgen durch eine Firma für Landschafts- und Sportplatzbau. Leistung ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Angebote werden gewichtet, die Bewertungsmatrix liegt den Vergabeunterlagen bei. Bei Nichterfüllung der Eignungskriterien und bei Bewertung der Zuschlagkriterien mit weniger als 2 Punkten erfolgt der Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GU-Leistungen für den Neubau einer Sporthalle
Postanschrift: Schneiderstr. 1+3
Ort: Radeburg
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01471
Land: Deutschland
Baugrube; Abdichtung; Innenausbau; Tischlerarbeiten; Dacharbeiten; technische Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer