Bodenbeschichtungsarbeiten, Neubau UHZ Referenznummer der Bekanntmachung: OV 020-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Martinistr. 52
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40741056930
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de/kfe
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbeschichtungsarbeiten, Neubau UHZ
Die Bodenbelagarbeiten Beschichtungsarbeiten Boden umfassen die folgenden Leistungen:
- Eigene Baustelleneinrichtung, Untergrundvorbereitungen
- 2500 m2 Staubbindender Anstrich inkl. Sockelanstrich
- 1140 m2 Oberflächenversiegelung / Betonschutzmittel Treppenhäuser inkl. Sockelanstrich
- 1150 St Oberflächenversiegelung / Betonschutzmitte Tritt- und Setzstufen inkl. Sockelanstrich
- 14800 m2 OS11a-Beschichtung Tiefgarage inkl. Sockelanstrich
- 453 St Parkplatzmarkierung
- 78 St Pfeilmarkierung
- 1180 m Wegemarkierung
- 459 St Parkplatznummerierung
inkl. Schutzmaßnahmen
UKE Hamburg Eppendorf Martinistr. 52 20246 Hamburg
Die Bodenbelagarbeiten Beschichtungsarbeiten Boden umfassen die folgenden Leistungen:
- Eigene Baustelleneinrichtung, Untergrundvorbereitungen
- 2500 m2 Staubbindender Anstrich inkl. Sockelanstrich
- 1140 m2 Oberflächenversiegelung / Betonschutzmittel Treppenhäuser inkl. Sockelanstrich
- 1150 St Oberflächenversiegelung / Betonschutzmitte Tritt- und Setzstufen inkl. Sockelanstrich
- 14800 m2 OS11a-Beschichtung Tiefgarage inkl. Sockelanstrich
- 453 St Parkplatzmarkierung
- 78 St Pfeilmarkierung
- 1180 m Wegemarkierung
- 459 St Parkplatznummerierung
inkl. Schutzmaßnahmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Herrengraben 2
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21465
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 407801830
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y886Q6J
Postanschrift: Neuenfelder Str. 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.