Fortführung Aufgaben der Gebietsbeauftragten im Fördergebiet Lebendiges Quartier Schillerpromenade im Bezirk Neukölln von Berlin2024 - 2029 Referenznummer der Bekanntmachung: Stapl_112_23_OV_Schillerpromenade
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Fortführung Aufgaben der Gebietsbeauftragten im Fördergebiet Lebendiges Quartier Schillerpromenade im Bezirk Neukölln von Berlin2024 - 2029
Fortführung Aufgaben der Gebietsbeauftragten im Fördergebiet Lebendiges Quartier Schillerpromenade im Bezirk Neukölln von Berlin
Berlin Neukölln
Fortführung Aufgaben der Gebietsbeauftragten im Fördergebiet Lebendiges Quartier Schillerpromenade im Bezirk Neukölln von Berlin
Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich
spätestes Vertragsende 31.12.2029
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch folgende Einzelnachweise mit Angebotsabgabe zu belegen:
- Wirt -124 Eigenerklärung zur Eignung - EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE
Referenzen:
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren anzugeben
Die Leistung muss vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Bezirksamt Neukölln von Berlin; Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Gemäß § 55 II VgV -Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
Fax: +49 30902394405