Ersatzinvest Kuvertiersystem Kern 3500

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itdz-berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzinvest Kuvertiersystem Kern 3500

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30131200 Kuvertierungsmaschinen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin genutzte Kuvertiersystem "Kern 3500" der Firma Kern, welches seit 2009 genutzt wird, soll gegen ein aktuelles System getauscht werden. Vom Hersteller wurde darauf hingewiesen, dass es bei der Beschaffung von Ersatzteilen Versorgungslücken geben kann. Die Gewährleistungsfrist für die Ersatzteilversorgung von 10 Jahren wurde bereits erreicht. Da das installierte Kuvertiersystem aus mehreren Modulen besteht, muss nicht das komplette System gewechselt werden. Bestehende Module können weiter genutzt (Abwickler, Schneidemodul, Gruppierungsmodul und Ausgangslesung) werden. Technische Voraussetzung ist, dass das zu ersetzende Modul vom gleichen Hersteller ist.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin genutzte Kuvertiersystem "Kern 3500" der Firma Kern, welches seit 2009 genutzt wird, soll gegen ein aktuelles System getauscht werden. Vom Hersteller wurde darauf hingewiesen, dass es bei der Beschaffung von Ersatzteilen Versorgungslücken geben kann. Die Gewährleistungsfrist für die Ersatzteilversorgung von 10 Jahren wurde bereits erreicht. Für einen reibungslosen Produktionsablauf (Wahlbenachrichtigungen etc.) wird diese Ersatzinvestition benötigt. Da das installierte Kuvertiersystem aus mehreren Modulen besteht muss nicht das komplette System gewechselt werden. Bestehende Module können weiter genutzt (Abwickler, Schneidemodul, Gruppierungsmodul und Ausgangslesung) werden Technische Voraussetzung ist, dass das zu ersetzende Modul von dem gleichen Hersteller ist. Das bestehenden Kuvertiersystem Kern 3500 soll ein Upgrade auf das Kuvertiersystem Kern 3600 erhalten, bestehend aus folgenden Modulen: Gruppier- und Falzmodul 14" mit Wender, Zuführstationsmodul für Beilagen (mit Ketteneingang), Kettenausgangsmodul mit Wender, Kuvertiermodul inkl. Klebemodul und Zuführstationsmodul Rotationsanleger.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vertragsbedingungen der EVB-IT Kauf-AGB

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Das bestehende Kuvertiersystem ist seit 2009 im Einsatz und soll gegen ein aktuelles System getauscht werden. Der Hersteller und alleinige Händler Kern hat darauf hingewiesen, dass es bei der Beschaffung von Ersatzteilen Versorgungslücken geben kann. Die Gewährleistungsfrist für die Ersatzteilversorgung von 10 Jahren wurde bereits erreicht. Um einen sicheren Betriebsablauf auch in Zukunft zu gewährleisten, sollen nun Teilkomponenten des ganzen bestehenden Kuvertiersystems ausgetauscht werden. Die Komponenten Abwickler, Schneidemodul und Ausgangslesung bleiben erhalten.

Die verbleibenden Komponenten kommunizieren nur mit den Komponenten der Firma Kern. Das modulweise Erneuern ist die kostengünstigere Variante im Vergleich zu einer umfangreichen Neuinvestition einer kompletten Anlage.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Kern GmbH
Postanschrift: Elbinger Straße 12
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2023