Ersatzinvest Kuvertiersystem Kern 3500
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itdz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzinvest Kuvertiersystem Kern 3500
Das vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin genutzte Kuvertiersystem "Kern 3500" der Firma Kern, welches seit 2009 genutzt wird, soll gegen ein aktuelles System getauscht werden. Vom Hersteller wurde darauf hingewiesen, dass es bei der Beschaffung von Ersatzteilen Versorgungslücken geben kann. Die Gewährleistungsfrist für die Ersatzteilversorgung von 10 Jahren wurde bereits erreicht. Da das installierte Kuvertiersystem aus mehreren Modulen besteht, muss nicht das komplette System gewechselt werden. Bestehende Module können weiter genutzt (Abwickler, Schneidemodul, Gruppierungsmodul und Ausgangslesung) werden. Technische Voraussetzung ist, dass das zu ersetzende Modul vom gleichen Hersteller ist.
Das vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin genutzte Kuvertiersystem "Kern 3500" der Firma Kern, welches seit 2009 genutzt wird, soll gegen ein aktuelles System getauscht werden. Vom Hersteller wurde darauf hingewiesen, dass es bei der Beschaffung von Ersatzteilen Versorgungslücken geben kann. Die Gewährleistungsfrist für die Ersatzteilversorgung von 10 Jahren wurde bereits erreicht. Für einen reibungslosen Produktionsablauf (Wahlbenachrichtigungen etc.) wird diese Ersatzinvestition benötigt. Da das installierte Kuvertiersystem aus mehreren Modulen besteht muss nicht das komplette System gewechselt werden. Bestehende Module können weiter genutzt (Abwickler, Schneidemodul, Gruppierungsmodul und Ausgangslesung) werden Technische Voraussetzung ist, dass das zu ersetzende Modul von dem gleichen Hersteller ist. Das bestehenden Kuvertiersystem Kern 3500 soll ein Upgrade auf das Kuvertiersystem Kern 3600 erhalten, bestehend aus folgenden Modulen: Gruppier- und Falzmodul 14" mit Wender, Zuführstationsmodul für Beilagen (mit Ketteneingang), Kettenausgangsmodul mit Wender, Kuvertiermodul inkl. Klebemodul und Zuführstationsmodul Rotationsanleger.
Vertragsbedingungen der EVB-IT Kauf-AGB
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das bestehende Kuvertiersystem ist seit 2009 im Einsatz und soll gegen ein aktuelles System getauscht werden. Der Hersteller und alleinige Händler Kern hat darauf hingewiesen, dass es bei der Beschaffung von Ersatzteilen Versorgungslücken geben kann. Die Gewährleistungsfrist für die Ersatzteilversorgung von 10 Jahren wurde bereits erreicht. Um einen sicheren Betriebsablauf auch in Zukunft zu gewährleisten, sollen nun Teilkomponenten des ganzen bestehenden Kuvertiersystems ausgetauscht werden. Die Komponenten Abwickler, Schneidemodul und Ausgangslesung bleiben erhalten.
Die verbleibenden Komponenten kommunizieren nur mit den Komponenten der Firma Kern. Das modulweise Erneuern ist die kostengünstigere Variante im Vergleich zu einer umfangreichen Neuinvestition einer kompletten Anlage.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Elbinger Straße 12
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland