Fortführung des BQ-Portals Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-23#006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Z-FV - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30-186152323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortführung des BQ-Portals
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über Fortführung des BQ-Portals (www.bq-portal.de) des Informationsportals für ausländische Berufsqualifikationen.
Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland zählt die Sicherung des Fachkräftebedarfs zu den zentralen wirtschaftspolitischen Herausforderungen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben bereits heute große Schwierigkeiten, ihre offenen Stellen zu besetzen. Aktuell wird die Fachkräftelücke auf knapp 700.000 Erwerbspersonen beziffert. Deshalb müssen alle Potenziale sowohl im Inland, etwa durch mehr Aus- und Weiterbildung und eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren, als auch im Ausland gehoben werden.
Um die zuständigen Stellen bei der Durchführung der Verfahren zur Anerkennung nicht-reglementierter bundesrechtlich geregelter Berufe (ausländische Berufsqualifikationen, denen als Referenzberuf in Deutschland ein bundesrechtlich geregelter dualer Aus- oder Fortbildungsabschluss zugrunde liegt) sowie bestimmter reglementierter Meisterberufe zu unterstützen, wurde auf Initiative des BMWK im März 2012 das BQ-Portal (www.bq-portal.de) gestartet. Es macht den im Gesetz verankerten Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation für die Anerkennungspraxis umsetzbar.
Die Fortführung des BQ-Portals ist damit ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftestrategie der Bundesregierung.
Inhalt des Auftrags ist die Fortführung und Weiterentwicklung des BQ-Portals. Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen bündelt auf einer Plattform alle relevanten Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen.
Ziel des BQ-Portals ist es, das Potenzial von Fachkräften mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt zu erschließen. Das BQ-Portal unterstützt die berufliche Integration unterschiedlicher Personengruppen. Dazu gehören bereits in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten, Geflüchtete und aus dem Ausland neu zugewanderte bzw. zuwanderungswillige Fachkräfte.
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWK, Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin.
Die zu erbringenden Leistungen sind in 4 Arbeitspaketen beschrieben:
1. Laufende Pflege und bedarfsorientierte Aktualisierung/ Ergänzung der Datenbankinhalte insbesondere zu Berufsprofilen sowie fachwissenschaftliche Nutzerbegleitung (Arbeitspaket 1),
2. Administration/Nutzerbetreuung, Pflege der Internetseite im Einklang mit dem Corporate Design des BMWK und technischer Betrieb (Arbeitspaket 2),
3. Kommunikation und Angebote für KMU (Arbeitspaket 3),
4. Laufende Erfolgskontrolle und Projektmanagement (Arbeitspaket 4).
Der Fokus der Arbeiten liegt auf der Pflege und dem bedarfsorientierten Ausbau der Länder- und Berufsprofile in enger Kooperation mit den Nutzern des BQ-Portals. Dabei soll sich die Auswahl der Länder und Berufe an Kriterien wie vorhandenem und abzusehendem Fachkräftebedarf der Wirtschaft orientieren. Wichtige Faktoren sind in diesem Kontext die Arbeitsmarktrelevanz, die Herkunftsländer von Migrantinnen und Migranten sowie die Identifikation potenzieller Herkunftsländer von zuwanderungsbereiten Fachkräften.
Die enge Kooperation und Zusammenarbeit mit den offiziellen Akteuren und Projekten im Themenfeld der Fachkräftegewinnung und Anerkennung sollen weitergeführt und bedarfsorientiert ausgebaut werden.
Der Vertrag kann maximal ein Mal um höchstens 24 Monate verlängert werden.
Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert beinhaltet die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerungszeitraum, = Gesamtwert für 5 Jahre ohne MwSt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem [der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten] Register besteht, ein Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. [Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.]
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von [Betrag gelöscht] Euro für Vermögens- und [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Mindestjahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. [Betrag gelöscht] Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Ausreichendes Personal
Mindestens 10 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Voll-zeitäquivalenten in den letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Fachkunde und Erfahrung
Vorausgesetzt wird eine mindestens dreijährige nachweisbare Tätigkeit des Bieters, die Fachkunde und Erfahrung im Aufgabengebiet des zu vergebenden Auftrags (vgl. Leistungsbeschreibung des AG) nachweist. Im Falle einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn mindestens ein Mitglied diese Voraussetzung erfüllt. Sollte der Bieter nicht über den geforderten Zeitraum am Markt tätig sein, kann die Leistungsfähigkeit auf andere Weise plausibel gemacht werden.
Für die laufende Erweiterung und Aktualisierung der Datenbankinhalte des BQ-Portals ist Expertenwissen in den Themenfeldern
1. der beruflichen Bildung,
2. der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und
3. der Fachkräfteeinwanderung (neben Sprachkenntnissen) erforderlich.
Für den technischen Betrieb sind digitale Dienstleistungen zu erbringen, die spezielle Kenntnisse im IT-Bereich erfordern. Insbesondere
4. Hosting und techn. Betrieb einer Internetseite
5. Softwareentwicklung (einschl. Update-Service und Datensicherung)
Beleg: Referenzen über mindestens einen Auftrag zu jedem der o. g. Themenfelder. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.06.2020 erbracht worden sein.
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: http://www.bmwk.bund.de