Lieferung eines mobilen GRW-Containers Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2023-0020

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bremer Straßenbahn AG
Postanschrift: Flughafendamm 12
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4215596626
Fax: +49 4215596496
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2023-0020
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BSAG-2023-0020
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines mobilen GRW-Containers

Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2023-0020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31130000 Wechselstromgeneratoren
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neubau eines mobilen Gleichrichterwerks in Stahlcontainerbauweise

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung und Montage des mobilen Gleichrichterwerks als Gesamtkonzept.

Nötige Transportgenehmigungen oder Straßensperrungen sind seitens des

Auftragnehmers, frühzeitig bei den jeweiligen Behörden zu beantragen.

Die Einführung der Gleichstrom-, Speise- und Rückleitungskabel in das Gebäude

ist Sache des Auftraggebers. Die Heranführung vorgenannter Kabel bis zum

Anschlusspunkt in der Schaltanlage ist Sache des Auftragnehmers, ebenso das

Anschließen an die Minusschiene bzw. am jeweiligen Streckenabgang. Der

Mittelspannungs-Netzanschluss als auch ein 400 V- AC- Hausanschluss erfolgt

durch die Wesernetze Bremen. Sowohl die Mittelspannungs- als auch die Niederspannungskabel sind gebündelt zu verlegen, wobei die Kabel direkt hinter den jeweiligen Abgängen auf kurzem Wege zusammenzuführen sind. Dadurch werden die im Bereich der Kabeltrassenauftretenden Felder stark reduziert. Um die beste Reduzierung zu erhalten, sind sowohl die Mittelspannungskabel als auch die Niederspannungskabel für sich getrennt übereinander zu verlegen und zwar in der Reihenfolge:L1.1 - L2.1 - L3.1 und darunter L3.2 - L2.2 - L1.2.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40,00
Qualitätskriterium - Name: Ersatzteilverfügbarkeit / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: erweiterte Gewährleistung / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Summe vergleichbarer Projekte der Jahre 2019-2022 / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 / Gewichtung: 5,00
Qualitätskriterium - Name: zertifiziertes Umweltmanagement ISO 14001 / Gewichtung: 5,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/01/2024
Ende: 01/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

gemäß VOL/B

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/08/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/08/2023
Ortszeit: 14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Stadt Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2023