Rahmenvereinbarung Low-Code-Plattformen für die öffentliche Hand Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-055
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstr. 149
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): n.n.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Low-Code-Plattformen für die öffentliche Hand
Die vorliegende Ausschreibung hat zum Ziel, eine interföderal nutzbare Rahmenvereinbarung abzuschließen, aus der Behörden auf allen föderalen Ebenen Low-Code-Plattformen beziehen können. Der Auftrag ist unterteilt in zwei Lose.
Hauptgegenstand dieser Ausschreibung ist die Lizensierung von Low-Code-Plattformsoftware. Weitere und in beiden Losen jeweils zu erbringende Leistungen sind die Betriebsvorbereitung in Form von Herstellung der Betriebsbereitschaft, den Aufbau einer Deployment-Pipeline und Schulungen. Auftragsgegenstand sind überdies fortlaufende Leistungen in Form von Support sowie Wartung und Pflege. Der operative Betrieb an sich, liegt im Verantwortungsbereich der Abrufberechtigten und ist damit nicht Teil dieser Ausschreibung.
Die abrufbare Höchstmenge beträgt für das Los 1 (Entwicklungsorientierte Low-Code-Plattformen) fünfzig Millionen Euro und für das Los 2 (Vorgangsorientierte Low-Code-Plattformen) einhundertfünfzig Millionen Euro.
Entwicklungsorientierte Low-Code-Plattform
Bundesweit
Entwicklungsorientierte Low-Code-Plattformen: erweiterte Low-Code-Anwendungsentwicklung (vgl. Low-Code Application Platforms, LCAPs) mit grundlegenden Fähigkeiten im Bereich Vorgangsmanagement (vgl. Business Process Automation, BPAs). Entwicklungsorientierte Low-Code-Plattformen stellen die Anwendungsentwicklung – von einfachen bis zu hochkomplexen Fachverfahren – in das Zentrum ihres Funktionsumfangs. Sie sind als Weiterentwicklung von Plattformen für die Anwendungsentwicklung zu verstehen. Für weitere Informationen wird auf Ziff. 2.2.1 der Anlage 9 Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vereinbarungsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach sechs Jahre.
Angaben zum Umsatz für Leistungen, die mit der gegenständlichen Dienstleistung vergleichbar sind in den letzten drei Jahren :
höchster durchschnittlicher jährlicher Umsatz: 5 Punkte
zweithöchster durchschnittlicher jährlicher Umsatz: 4 Punkte
dritthöchster durchschnittlicher jährlicher Umsatz: 3 Punkte
vierthöchster durchschnittlicher jährlicher Umsatz: 2 Punkte
fünfthöchster durchschnittlicher jährlicher Umsatz: 1 Punkt
Referenzen / Referenzprojekte:
Max. 13 Punkte pro Referenz.
Die Referenz betrifft die Bereitstellung einer Low-Code Plattform für…
- eine Bundesbehörde: 3 Punkte
- eine unmittelbare Landesbehörde: 2 Punkte
Anzahl Sachbearbeitende im Fachverfahren
- mehr als 100: 4 Punkte
- mehr als 50: 2 Punkte
Schulung
- Konfiguratoren: 1 Punkt
- Sachbearbeitende im Fachverfahren: 1 Punkt
- Train-the-Trainer: 1 Punkt
Betrieb für mehr als 12 Monate: 3 Punkte
Durchschnittliche Anzahl an qualifizierten Angestellten (Eigenangaben): Anwendungsentwicklung/Customizingressourcen:
höchste durchschnittliche Anzahl: 5 Punkte
zweithöchste durchschnittliche Anzahl: 4 Punkte
dritthöchste durchschnittliche Anzahl: 3 Punkt
vierthöchste durchschnittliche Anzahl: 2 Punkte
fünfthöchste durchschnittliche Anzahl: 1 Punkt
Durchschnittliche Anzahl an qualifizierten Angestellten (Eigenangaben): Betriebsherstellung und Schulung:
höchste durchschnittliche Anzahl: 5 Punkte
zweithöchste durchschnittliche Anzahl: 4 Punkte
dritthöchste durchschnittliche Anzahl: 3 Punkt
vierthöchste durchschnittliche Anzahl: 2 Punkte
fünfthöchste durchschnittliche Anzahl: 1 Punkt
Eine Bewerbung darf nur auf eines der beiden Lose abgegeben werden.
Vorgangsorientierte Low-Code-Plattform
Bundesweit
Vorgangsorientierte Low-Code-Plattformen: hochausgereiftes Vorgangsmanagement (vgl. BPA) mit Fähigkeiten im Bereich Low-Code-Anwendungsentwicklung (vgl. LCAP). Neben der bausteinbasierten Low-Code-Anwendungsentwicklung, die ihnen ebenfalls inhärent ist, zeichnen sich vorgangsorientierte Low-Code-Plattformen insbesondere durch ausgeprägte Funktionalitäten in den Bereichen Service- und Prozessmanagement aus. Sie erlauben es, Geschäftsprozesse umfassend zu modellieren und, wo möglich, zu automatisieren.
Für weitere Informationen wird auf Ziff. 2.2.2 der Anlage 9 Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vereinbarungsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach sechs Jahre.
Angaben zum Umsatz für Leistungen, die mit der gegenständlichen Dienstleistung vergleichbar sind in den letzten drei Jahren :
höchster durchschnittlicher jährlicher Umsatz: 5 Punkte
zweithöchster durchschnittlicher jährlicher Umsatz: 4 Punkte
dritthöchster durchschnittlicher jährlicher Umsatz: 3 Punkte
vierthöchster durchschnittlicher jährlicher Umsatz: 2 Punkte
fünfthöchster durchschnittlicher jährlicher Umsatz: 1 Punkt
Referenzen / Referenzprojekte:
Max. 13 Punkte pro Referenz.
Die Referenz betrifft die Bereitstellung einer Low-Code Plattform für…
- eine Bundesbehörde: 3 Punkte
- eine unmittelbare Landesbehörde: 2 Punkte
Anzahl Sachbearbeitende im Fachverfahren
- mehr als 100: 4 Punkte
- mehr als 50: 2 Punkte
Schulung
- Konfiguratoren: 1 Punkt
- Sachbearbeitende im Fachverfahren: 1 Punkt
- Train-the-Trainer: 1 Punkt
Betrieb für mehr als 12 Monate: 3 Punkte
Durchschnittliche Anzahl an qualifizierten Angestellten (Eigenangaben): Anwendungsentwicklung/Customizingressourcen:
höchste durchschnittliche Anzahl: 5 Punkte
zweithöchste durchschnittliche Anzahl: 4 Punkte
dritthöchste durchschnittliche Anzahl: 3 Punkt
vierthöchste durchschnittliche Anzahl: 2 Punkte
fünfthöchste durchschnittliche Anzahl: 1 Punkt
Durchschnittliche Anzahl an qualifizierten Angestellten (Eigenangaben): Betriebsherstellung und Schulung:
höchste durchschnittliche Anzahl: 5 Punkte
zweithöchste durchschnittliche Anzahl: 4 Punkte
dritthöchste durchschnittliche Anzahl: 3 Punkt
vierthöchste durchschnittliche Anzahl: 2 Punkte
fünfthöchste durchschnittliche Anzahl: 1 Punkt
Eine Bewerbung darf nur auf eines der beiden Lose abgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensdarstellung: VG-Nr. 1a, Ziff. 4.1
Für die Unternehmensdarstellung ist eine eigene Darstellung durch den Bewerber zu ergänzen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit zu anderen Unternehmen. (gültig für Los(e) 1, 2)
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: VG-Nr. 1a, Ziff. 4.2 (gültig für Los(e) 1, 2)
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren: VG-Nr. 1a, Ziff. 4.3 (gültig für Los(e) 1, 2)
4. Eigenerklärung zu § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG): VG-Nr. 1a, Ziff. 4.4 (gültig für Los(e) 1, 2)
5. Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen: VG-Nr. 1a, Ziff. 5.1
Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird, bei einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist.
(gültig für Los(e) 1, 2)
6. Angaben zum Umsatz für Leistungen, die mit der gegenständlichen Dienstleistung vergleichbar sind in den letzten drei Jahren : VG-Nr. 1a, Ziff. 5.2
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Dies sind Leistungen zur Lizensierung, Betriebsherstellung und Aufrechterhaltung des Betriebes von Low-Code Plattformen sowie Schulungen diesbezüglich (gültig für Los(e) 1)
7. Angaben zum Umsatz für Leistungen, die mit der gegenständlichen Dienstleistung vergleichbar sind in den letzten drei Jahren : VG-Nr. 1a, Ziff. 5.2
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Dies sind Leistungen zur Lizensierung, Betriebsherstellung und Aufrechterhaltung des Betriebes von Low-Code Plattformen sowie Schulungen diesbezüglich (gültig für Los(e) 2)
zu Eignungskriterium 5: Deckungssummen mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für Vermögens- und Sachschäden, jeweils mind. zweifach maximiert
zu Eignungskriterium 6: Los 1: Umsatz durchschnittlich mind. 100 Mio. EUR netto p.a.
zu Eignungskriterium 7: Los 2: Umsatz durchschnittlich mind. 300 Mio. EUR netto p.a.
8. Referenzen / Referenzprojekte: VG-Nr. 1a, Ziff. 6.1
Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten über in den letzten drei Jahren, ausgehend von der Teilnahmeantragsfrist, erbrachte vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen nach. Die Referenzen müssen einen ähnlich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers ermöglichen.
Für jede Referenz sind (unter Verwendung der Anlage VG-Nr. 1b Referenzblatt jeweils folgen-de Angaben zu machen:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes,
b) Leistungszeitraum, inkl. Datum der Fertigstellung
c) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen, einschl.
- Art der Low-Code-Plattform,
- Herstellung der Betriebsbereitschaft,
- Supportleistungen
- Wartung und Pflege
- Anzahl Sachbearbeitender im Fachverfahren, Dauer des Betriebes (Beginn und Ende oder laufend), Grad des Third-Level-Supports (Service-Level-Agreement),
d) Auftraggeber (Name, Anschrift),
e) Optional: Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail). (gültig für Los(e) 1)
9. Referenzen / Referenzprojekte: VG-Nr. 1a, Ziff. 6.1
Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten über in den letzten drei Jahren, ausgehend von der Teilnahmeantragsfrist, erbrachte vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen nach. Die Referenzen müssen einen ähnlich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers ermöglichen.
Für jede Referenz sind (unter Verwendung der Anlage VG-Nr. 1b Referenzblatt jeweils folgen-de Angaben zu machen:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes,
b) Leistungszeitraum, inkl. Datum der Fertigstellung
c) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen, einschl.
- Art der Low-Code-Plattform,
- Herstellung der Betriebsbereitschaft,
- Supportleistungen
- Wartung und Pflege
- Anzahl Sachbearbeitender im Fachverfahren, Dauer des Betriebes (Beginn und Ende oder laufend), Grad des Third-Level-Supports (Service-Level-Agreement),
d) Auftraggeber (Name, Anschrift),
e) Optional: Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail).
(gültig für Los(e) 2)
10. Durchschnittliche Anzahl an qualifizierten Angestellten (Eigenangaben): Anwendungsentwicklung/Customizingressourcen: VG-Nr. 1a, Ziff. 6.2
Der Bewerber gibt die durchschnittliche Anzahl an festangestellten Anwendungsentwicklern/Customizingressourcen an, welche
a) im Wesentlichen an der Fort- und Weiterentwicklung der Plattform arbeiten.
b) für Umsetzungsprojekte auf dieser Plattform in Deutschland zur Verfügung stehen.
Die Anwendungsentwickler/Customizingressourcen können über ein aktives Dienstleister-Ökosystem zur Verfügung stehen, dann sind diese als Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt VG-Nr. 1c Unterauftragnehmer). Für diese Unterauftragnehmer ist der Nachweis zu führen, dass diese entweder a) eine entsprechende Zertifizierung zum Einsatz/Anwendung der Plattform besitzen oder b) dies durch mind. eine Projektreferenz nachweisen (gültig für Los(e) 1, 2)
11. Durchschnittliche Anzahl an qualifizierten Angestellten (Eigenangaben): Betriebsherstellung und Schulung: VG-Nr. 1a, Ziff. 6.3
Der Bewerber gibt die durchschnittliche Anzahl an festangestellten Personen in den letzten drei Geschäftsjahren an, welche im Wesentlichen für die Beratung zur Einführung, Einrichtung der Platt-form, Betriebsunterstützung, Schulung etc. der Plattform arbeiten. (gültig für Los(e) 1, 2)
zu Eignungskriterium 8: Um als Vergleichbar zu gelten muss die referenzierte Leistung eine entwicklungsorientierte Low-Code Plattform betreffen.
Mindestens eine Referenz in Bezug auf die Lizensierung einer entwicklungsorientierten Low-Code Plattform einschließlich der Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Support, Wartung und Pflege (vgl. Leistungsbeschreibung Kapitel 4.1.1, 4.2.1 und 4.2.2) zur Nutzung in der Europäischen Union.
Mindestens eine Referenz in Bezug auf die Lizensierung einer entwicklungsorientierten Low-Code Plattform einschließlich der Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Support, Wartung und Pflege (vgl. Leistungsbeschreibung Kapitel 4.1.1, 4.2.1 und 4.2.2) zur Nutzung durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland.
Als weitere Mindestanforderung für mind. eine der Referenzen gilt:
a) Anzahl Sachbearbeitende im Fachverfahren der Plattform mind. 50, und
b) Betrieb für mind. 12 Monate, und
c) Third Level Support im Service-Level Agreement „Bronze“ oder vergleichbar.
Mindestens eine Referenz in Bezug auf die Durchführung einer Schulung (vgl. Leistungsbeschreibung Kapitel 4.1.3) der lizensierten Low-Code Plattform
zu Eignungskriterium 9: Um als Vergleichbar zu gelten muss die referenzierte Leistung eine vorgangsorientierte Low-Code Plattform betreffen.
Mindestens eine Referenz in Bezug auf die Lizensierung einer vorgangsorientierten Low-Code Plattform einschließlich der Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Support, Wartung und Pflege (vgl. Leistungsbeschreibung Kapitel 4.1.1, 4.2.1 und 4.2.2) zur Nutzung in der Europäischen Union.
Mindestens eine Referenz in Bezug auf die Lizensierung einer vorgangsorientierten Low-Code Plattform einschließlich der Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie Support, Wartung und Pflege (vgl. Leistungsbeschreibung Kapitel 4.1.1, 4.2.1 und 4.2.2) zur Nutzung durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland.
Als weitere Mindestanforderung für mind. eine der Referenzen gilt:
a) Anzahl Sachbearbeitende im Fachverfahren der Plattform mind. 50, und
b) Betrieb für mind. 12 Monate, und
c) Third Level Support im Service-Level Agreement „Bronze“ oder vergleichbar.
Mindestens eine Referenz in Bezug auf die Durchführung einer Schulung (vgl. Leistungsbeschreibung Kapitel 4.1.3) der lizensierten Low-Code Plattform
zu Eignungskriterium 10: zu a): Die Anzahl muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre durchschnittlich 250 Personen p.a. betragen.
zu b): Die Anzahl muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre durchschnittlich 300 Personen p.a. betragen.
zu Eignungskriterium 11: Die Anzahl muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre durchschnittlich 20 Personen p.a. betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Einrichtung und Nutzung der Low-Code-Plattformen ist eine strategische Entscheidung und mit hohem Verwaltungs- und Entwicklungsaufwand verbunden. Durch die Vertragslaufzeit wird die Attraktivität für die Unternehmen und dadurch der Wettbewerb erhöht und werden die Auftraggeber in die Lage versetzt, ihre Tätigkeit strategisch auszurichten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.
Die Nachweise zu den Eignungskriterien sind für die Teilnehmer einer Bewerbergemeinschaft für jeden Teilnehmer separat einzureichen. Die Umsatzangaben werden bei einer Bewerbergemeinschaft aber addiert gewertet. Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für eine Bewerbergemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft einzeln.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499/0
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.