Rahmenvereinbarung Gleisbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: RI-1075-23-O-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428473919/2544
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Gleisbauarbeiten
Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn sollen
auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung (mit maximal zwei Firmen je Los) vergeben werden.
Los 1: Oberbautechnische Instandhaltungarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn
Los 2: Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn
Der Auftraggeber geht nach seiner Auftragswertschätzung davon aus, dass auf Grundlage dieser
Rahmenvereinbarung pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer
Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 55 Einzelaufträgen abgerufen werden (geschätzter
Auftragswert). Umfangreichere Bauvorhaben werden gesondert ausgeschrieben. Der Auftraggeber geht weiter davon aus, dass der
Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte
Vertragslaufzeit nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR betragen wird .
Der Auftragnehmer ist verpflichtet auch kleinste Aufträge kurzfristig zu übernehmen.
Oberbautechnische Instandhaltungsarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn
Hamburg
Oberbautechnische Instandhaltungarbeiten an den Gleisanlagen der Hamburger Hafenbahn sollen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit maximal zwei Firmen vergeben werden.
Das wirtschaftlichste Angebot wird über folgende Kriterien ermittelt: 100% Preis.
Dazu wird der im Leistungsverzeichnis angebotene Gesamtpreis inkl. des Nachlasses ohne
Bedingungen herangezogen. Die zwei am wirtschaftlichsten bewerteten Bieter je Los werden in die Rahmenvereinbarung aufgenommen.
Der geschätzte Auftragswert sowie die Höchstgrenze sind nicht abschließend und verpflichten den Auftraggeber nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Hamburg Port Authority und ihre in
Hamburg ansässigen Konzernunternehmen.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Jeder Auftrag wird schriftlich mit Angabe des Fertigstellungstermines erteilt.
Bei jedem Einzelauftrag ermittelt der Auftraggeber anhand der vereinbarten Einheitspreise das wirtschaftlichste Angebot unter den Vertragspartnern.
Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die
Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden im Lieferantenmanagement dokumentiert und bei der Vergabe der Einzelabrufe berücksichtigt.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wegeeines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.08.2023)
für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Ingenieurbau". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis =
aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100
siehe II.2.7
Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn
Hamburg
Der Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn soll auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit maximal zwei Firmen vergeben werden.
Das wirtschaftlichste Angebot wird über folgende Kriterien ermittelt: 100% Preis.
Dazu wird der im Leistungsverzeichnis angebotene Gesamtpreis inkl. des Nachlasses ohne
Bedingungen herangezogen. Die zwei am wirtschaftlichsten bewerteten Bieter je Los werden in die Rahmenvereinbarung aufgenommen.
Der geschätzte Auftragswert sowie die Höchstgrenze sind nicht abschließend und verpflichten den Auftraggeber nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen.
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Hamburg Port Authority und ihre in
Hamburg ansässigen Konzernunternehmen.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Jeder Auftrag wird schriftlich mit Angabe des Fertigstellungstermines erteilt.
Bei jedem Einzelauftrag ermittelt der Auftraggeber anhand der vereinbarten Einheitspreise das wirtschaftlichste Angebot unter den Vertragspartnern.
Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die
Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden im Lieferantenmanagement dokumentiert und bei der Vergabe der Einzelabrufe berücksichtigt.
Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wegeeines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.08.2023)
für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Preisanpassungen sind zu den Verlängerungen möglich, müssen aber begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Auftragsgebers.
Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Ingenieurbau". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis =
aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100
siehe II.2.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2.) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Bescheinigung des Versicherungsträgers
3.) eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG
4.) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse
5.) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen
Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
2.) Umsatz des Unternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
3.) Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht), Kopie der gültigen Police
4.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen.
1.) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
2.) Die dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
3.) Das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal.
4.) Los 1: Die Eintragung in die Listen A1, 2, FN oder N der Freien und Hansestadt Hamburg (Asphaltarbeiten)
5.) Los 2: Datenblätter der Stopfmaschinen sowie Angaben zur Stopfleistung
Los 1:
Für die Ausführung von Straßenbauarbeiten gelten die Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien der Freien und Hansestadt Hamburg ZTV/St-Hmb. in der neuesten Fassung.
Asphaltarbeiten im Bereich der öffentlichen Wegeflächen dürfen nur von zugelassenen Firmen (Listen A1, 2, FN und N) erfolgen. Die entsprechende Zulassung ist mit Angebotsabgabe (Los 1)
nachzuweisen.
Die genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.) Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.
Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Ausschreibung erfolgt gem. §19 Abs. 3 SektVO
Ausschreibungsstelle HPA
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2031
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO.
2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib.de. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme ; Vergabenummer RI-1075-23-O-EU.
3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.
4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen.
5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.
7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Vergabeunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift: Neuenfelderstraße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Brooktorkai 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428473919