Leasing und Servicing von sanitären Spendersystemen sowie die Bereitstellung derer Verbrauchsmaterialien-Terminal Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2023-0016 Los 1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1b
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): https://vergabekooperation.berlin/NetServer
E-Mail:
Fax: +49 306091-70641
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing und Servicing von sanitären Spendersystemen sowie die Bereitstellung derer Verbrauchsmaterialien-Terminal
Leasing und Servicing von sanitären Spendersystemen sowie die Bereitstellung derer Verbrauchsmaterialien (Los 1 - Terminals)
Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen den Angaben der Leistungsbeschreibung. Sie stellen auch die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
FBB GmbH
Gegenstand der Ausschreibung ist das Leasing und Servicing von sanitären Spendersystemen sowie die
Bereitstellung derer Verbrauchsmaterialien auf dem gesamten Betriebsgelände des Flughafens BER, unterteilt
in 2 Lose. Für jegliche sensible Bereiche (Sanitäranlagen, Teeküchen und Wickelräume) am Campus des
BER müssen entsprechende Spendersysteme und dazugehöriges Verbrauchsmaterial zur Sicherstellung
des Hygienestandards stetig zur Verfügung gestellt werden. Der Prozess umfasst das Leasing inkl. täglicher Wartungs- und Austauschservices sowie die flächendeckende Montage und etwaige Demontage von sanitären Spendersystemen und die wöchentliche Bereitstellung derer Verbrauchsmaterialien.
Die nachstehenden Spendersysteme und deren passendes Verbrauchsmaterialien sind Bestandteil der Vergabe:
-manuelle Stoffhandtuchrollenspender
-manuelle Handtuchpapierrollenspender
-Seifenschaumspender; sensorgestützt und manuell
-Hygienebehältnisse
-Abfallbehältnisse für Waschräume
-WC-Sitzreiniger
-WC-Rollenspender (mind. 1.200 Blatt)
Das Los 1 umfasst alle Terminals des Flughafens BER (4 Gebäude und 278 Sanitärbereiche).
Die Schätzung des mengenmäßigen Bedarfs basiert auf den Vergangenheitswerten der letzten 24 Monate und beinhaltet keinen Rechtsanspruch auf eine Mindestabnahme.
Die Belieferung des Verbrauchmateriales erfolgt nicht in alle Gebäuden des BERs, sondern an vorgesehene Anlieferungspunkte, welche derzeit wie folgt zu beschreiben sind:
Bereich - Details - Land- oder Luftseite - Turnus
Betriebsgebäude (BsG) - TI-Gebäude - luftseitig - 2-monatlich
BVD-S Gebäude - luftseitig - 2-monatlich
B028 - landseitig - 2-monatlich
BBAC - landseitig - 2-monatlich
Feuerwache West; Selchow - luftseitig - 2-monatlich
Feuerwache Ost - luftseitig - 2-monatlich
H001 (Hauptverwaltung FBB) - landseitig - 2-monatlich
Selchow - landseitig - 1-monatlich
T1 / Terminal 1 (BER) - Hauptanlieferhof (siehe Anlage des Lieferhofmanagements) - landseitig - 5-wöchentlich
T2 / Terminal 2 (BER) - Hauptanlieferhof - landseitig - 3-wöchentlich
Aus systemtechnischen Gründen wird pro Los eine Ausschreibung veröffentlicht:
Los 1 Terminals: EA-2023-0016 Los 1
Los 2 betriebsspezifische Gebäude: EA-2023-0016 Los 2
Angebote sind möglich für alle Lose (keine Angebotslimitierung).
Der Zuschlag kann auf ein Los oder alle Lose erteilt werden (keine Zuschlagslimitierung).
Für die Wertung entscheidend ist die Gesamtwirtschaftlichkeit aller Lose. D.h. die für den Fall eines Zuschlags auf zwei Lose eingeräumten Rabatte werden in der Wertung berücksichtigt.
siehe II.2.11
Option:
Verlängerung des Vertrages um 12 Monate. Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/ BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und Telefonnummer.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz (Eigenerklärung-Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen').
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz (Eigenerklärung-Vertraulichkeitserklärung) zur Verfügung.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe/ BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/ BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/ BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl/Bieterauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
BewGe/ BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen.
BewGe/ BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/ BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/ BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Verpflichtungserklärung Dritte Nachunternehmer (Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten) zur Verfügung.
5)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zur Verfügung.
6)
Mit der Eigenerklärung wird die Vertraulichkeitserklärung und DSVO akzeptiert.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/des Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Nachweis des Gesamtjahresumsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2021-2022; alternativ, wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist: 2019-2020-2021) bezogen auf den Auftragsgegenstand (Lieferung von sanitären Spendersystemen und Verbrauchsmaterialien)
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft / Bieters / der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2020-2021-2022; alternativ, wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist: 2019-2020-2021) bezogen auf den Auftragsgegenstand (Lieferung von sanitären Spendersystemen
und Verbrauchsmaterialien) in durchschnittlicher Höhe von
Los 1: 1.500.000,00 € pro Jahr.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch allen Mitgliedern einer BewGe/BieGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe/ BieGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe/der Bieter/die BieGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Nachweis von Referenzen, bei denen die erbrachten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung
(gemäß Ziffer II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind
Nachweis von mindestens einer Referenz über das erfolgreiche Führen eines Rahmenvertrages über die zur Verfügungstellung von Spendersystemen (inkl. Montage und Demontage) sowie die Belieferung dieser mit Verbrauchsmaterialien.
Bei dieser Referenz liegt der Vertragsstart innerhalb der letzten 36 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung.
Bei dieser Referenz beträgt die Anzahl der gelieferten und montieren Spendersysteme mindestens 3.000 Stück.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Für die geforderten Angaben stellt der Auftraggeber den Fragebogen zur Eignungsprüfung zur Verfügung.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch allen Mitgliedern einer BewGe/BieGe zu tätigen. Sofern der Bewerber/die BewGe/der Bieter/die BieGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Angebote prüfen. Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
Künftige Bietergemeinschaften müssen das Angebot als Bietergemeinschaft einreichen. Im Angebot müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben und die Prüfung zum Prüfung zum "bekannten Lieferanten" abgelegt hat im Sinne des Luftfahrt Bundesamtes.
b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter:innen müssen die deutsche Sprache in Wort beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens "EA-2023-0016 Los 1" zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.08.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.
2)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe/Bieter/BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
3)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de