Rahmenvereinbarung Steuerdienstleistungen Ausland Referenznummer der Bekanntmachung: 17-VST-E-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linkstr. 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Steuerdienstleistungen Ausland
Die Auftraggeberin ist Betreiberin eines Systems zur Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut. Sie rechnet die Maut mit den Transportunternehmen in Deutschland ab und transferiert die Einnahmen unverzüglich in den Bundeshaushalt. Als bundeseigenes Unternehmen leistet sie einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und den Ausbau der Straßeninfrastruktur. Die streckenbezogene, nach Schadstoff- und Gewichtsklassen differenzierte Erhebung der Maut trägt zu einer nachhaltigen Entlastung der Umwelt bei.
Mit dieser Ausschreibung sucht die Auftraggeberin ein Unternehmen, mit dessen Unterstützung sie insbesondere ihren steuerrechtlichen Meldepflichten in europäischen Mitgliedstaaten sowie der Schweiz nachkommt.
Wirtschaftsprüfungsleistungen sowie Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Toll Collect GmbH Linkstr. 4 10785 Berlin
Die Leistungen umfassen insbesondere ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Meldungen anfallender Steuern inklusive der erforderlichen Erklärungen in den europäischen Mitgliedstaaten (insbesondere in Österreich, Belgien, Tschechien, Ungarn, Italien, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien, Slowakei und Spanien) und der Schweiz sowie ggf. zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Deutschland.
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen unter anderem auch die Prüfung und Erfassung von steuerrelevanten Vorgängen insbesondere im Bereich Umsatzsteuer sowie die Ausfertigung und Sicherstellung der termingerechten Intrastat-Meldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Abgabe von Umsatzsteuererklärungen sowie sonstigen lokalen Steuermeldungen in europäischen Mitgliedstaaten und der Schweiz.
Darüber hinaus sind auch Sachdienstleistungen, insbesondere Bearbeitung von Anfragen von den Steuerbehörden, Bearbeitung von Sonderprüfungen, Änderungen von Firmendetails, Unterstützung bei Vorsteuervergütungsanträgen vom Auftragnehmer zu erbringen.
Überdies gehören zugehörige Steuerberatungsdienstleistungen, insbesondere Analyse der Umsatzsteuerprozesse, Unterstützung bei der Abwicklung von Reihen- oder Dreiecksgeschäften, Begleitung bei Betriebsprüfungen und Vertragsverhandlungen, Erstellen von Gutachten zur Gestaltung von Transaktionsflüssen, Erstellen von Gutachten zu speziellen umsatzsteuerlichen Fragen und Sachverhalten, Schulung der Mitarbeiter, Unterstützung bei Rechnungstellung, Erstellung von Schemata in praktischem Tabellenformat, um aus umsatzsteuerlicher Sicht Transaktionsflüsse und Warenbewegungen bestimmen zu können, Unterstützung bei der Implementierung von ERP-Kodierungssystemen ebenfalls zu den Aufgaben des Auftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Flughafenstr. 61
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711988119121
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können der Bewerbungsaufforderung/Angebotsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Be-kanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 - 4 VgV durchgeführt.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Mit der Vergabestelle kommunizieren und elektronisch einen Teilnahmeantrag/Angebot (ohne fortge-schrittene / qualifizierte Signatur/Siegel) einreichen können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens.
Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte:
1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf.
2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend.
Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicher-heitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden.
3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden.
Wenn Ihr Unternehmen registriert ist, beachten Sie bitte Folgendes:
1. Bitte melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten bei DTVP an.
2. Bitte greifen Sie über DTVP unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ in der Liste auf die Vergabe "Rahmenvereinbarung Steuerdienstleistungen Ausland" zu und klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen".
3. Bitte stellen Sie Bewerber-/Bieterfragen - soweit erforderlich - ausschließlich über die Verga-beplattform über den Button "Kommunikation".
4. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmeanträge/Angebote ausschließlich über das Bewerber-/Bietertool (herunterzuladen unter dem Button "Teilnahmeanträge"/"Angebote" im Menü) elektronisch eingereicht werden können.
Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0F6GUU
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Ab-satz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der In-formation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland