20230323_3306_Reinigung von 9 Jugendfreizeitstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-SE FM-VgV-011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Teichstraße 65 (Haus 2)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
20230323_3306_Reinigung von 9 Jugendfreizeitstätten
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in 9 Jugendfreizeitstätten (JFS)
9 JFS in Berlin-Reinickendorf:
Thurgauer Str. 66
Tietzstr. 12
Heiligenseestr. 112
Schluchseestr. 46
Senftenberger R. 53-69
Sterkrader Str. 44
Pankower A. 51
Stargardtstr. 9
Namslaustr. 45-47
Unterhaltsreinigung inkl. Nebenleistungen sowie 1x jährlich Grund- und Glasreinigung (mit Rahmenreinigung) > Fläche in m2
zu 1) UR/GR: 1.615 (inkl. 355 Übernachtungsbereich) / Glas: 323
zu 2) UR/GR: 1.203 / Glas: 346
zu 3) UR/GR: 357 / Glas: 152
zu 4) UR/GR: 312 / Glas: 67
zu 5) UR/GR: 2.779 / Glas: 529
zu 6) UR/GR: 1.034 / Glas: 281
zu 7) UR/GR: 484 / Glas: 99
zu 8) UR/GR: 422 / Glas: 185
zu 9) UR/GR: 559 / Glas: 137
siehe Beschreibung Verlängerung.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Aussschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB).
Dies gilt nur, wenn sich die daraus ggf. ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegebenen Rahmens hält.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de vergabeplattform) erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bzw. iTWO tender notwendig.
Die gültige Einreichung /Abgabe der Angebote muss elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
(2) Der Bieter/Die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes "elektronisch in Textform" der Name der natürlichen Person die die Erklärung abgibt, anzugeben ist.
(3) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere insbesondere telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Zusätzliche Auskünfte/Anfragen über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(4) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierte Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform zu informieren.
(5) Der Bieter/Die Bieterin hat zur Situation seines/ihres Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas Anderes bestimmt. Für bietende Unternehmen, die Ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen 6-Tage-Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(6) Die Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
(7) Für die Kalkulation sind mindestens der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Tariflohn, sowie die ab 2023 geltenden Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsabgaben anzuwenden. Angebote, die diese Vorgabe nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
(8) Für die Unterhaltsreinigung wird ein maximaler durchschnittlicher Leistungswert (qm-Leistung pro Stunde, kaufmännisch gerundet!) von 220 je Objekt angesetzt.
Eine Überschreitung dieser Vorgabe ist in jedem Falle detailliert zu begründen. Nicht auskömmliche Angebote werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
(9) Wird vom Bieter ein geringerer SVS als 22,75 € (UR, GR) zum Ansatz gebracht, wird Seitens der Vergabestelle davon ausgegangen, dass der gebotene Preis nicht auskömmlich ist. In diesem Fall hat der Bieter die Auskömmlichkeit seiner Preise mit detaillierten Belegen und Berechnungen schon mit dem Angebot nachzuweisen. Hierzu erfolgt keine Nachforderung.
(10) Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen und Ausschreibungsbestimmungen" in den Vergabeunterlagen!
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots-und Bewerberfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Arbeitgeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138498
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/vergabekammer