Betriebsunterstützende Beratung IT-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-07-03-BV-CSC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützende Beratung IT-Infrastruktur
Betriebsunterstützende Beratung IT-Infrastruktur
AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit einem qualifizierten IT-Unternehmen, das Unterstützungsleistungen in der Server- und Datennetzbetreuung erbringt.
Für die Unterstützung der IT des AOK-Bundesverbands werden folgende Leistungen benötigt:
- Beratung bei der strategischen Weiterentwicklung der vorhandenen Infrastruktur in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
- technische Beratung des Auftraggebers zu Server- und Datennetzrelevanten Themen
- Erarbeitung von Konzepten und Dokumentationen zu Server- und Datennetzrelevanten Themen nach Vorgaben des Auftraggebers
- Beratung zur Lizenzierung von Standardsoftware der IT-Infrastruktur
- Nach vorheriger Absprache auch Einsetzbarkeit außerhalb der allgemeinen Servicezeiten
- IT-Störungsmanagement (Incident Management) mit Softwareherstellern
- Umsetzung von zeitlich überschaubaren Projekten und projektähnlichen Tätigkeiten
- Herstellerübergreifender Support
Der geschätzte Auftragsaufwand/-wert liegt bei 300 Beratertagen.
Die Höchstmenge für diesen Auftrag beträgt 360 Beratertage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt, dass er innerhalb von acht Wochen nach Zuschlag den Nachweis erbringt, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare
Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt (vgl. Ziffer 18 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB).
(1) Referenzen
Es ist mind. eine Referenz aus den letzten drei Jahren, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben.
Für eine Vergleichbarkeit sind folgende Anforderungen über die Referenz abzudecken:
- Zeitlicher Umfang der Unterstützungsleistungen von durchschnittlich mind. 50 Personentagen pro Jahr
- Größe des Referenzkunden von mind. 300 Mitarbeitern
- Unterstützung wurde vorwiegend für Microsoftprodukte geleistet
- Mind. einer der für den Auftrag vorgesehenen Berater war im Referenzauftrag tätig
Es sind außerdem folgende Angaben zu machen:
- Nennung und Beschreibung des Referenzkunden
- Zwingende Nennung eines Ansprechpartners beim Referenzkunden
- Grobe Beschreibung der Systemlandschaft des Referenzkunden
- Angabe, für welche Systeme weitere Unterstützung geleistet wurde
- Beschreibung der Tätigkeiten zu den einzelnen Systemen
- Beispiele für umgesetzte Projekte
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und zwingend anzugeben, wann diese erbracht wurden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen beim Kunden zu überprüfen.
(2) Erklärung Mitarbeiteranzahl
Es ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (in VBE) in den Jahren 2020/ 2021/ 2022 sowie die Mitarbeiteranzahl zum Stichtag der Angebotsfrist anzugeben.
(3) Zertifizierungen
Es sind Kopien der Zertifikate ISO/IEC 27001 und ISO 9001 einzureichen.
(1) Referenzen:
Für eine Vergleichbarkeit sind folgende Anforderungen über die Referenz abzudecken:
- Zeitlicher Umfang der Unterstützungsleistungen von durchschnittlich mind. 50 Personentagen pro Jahr
- Größe des Referenzkunden von mind. 300 Mitarbeitern
- Unterstützung wurde vorwiegend für Microsoftprodukte geleistet
- Mind. einer der für den Auftrag vorgesehenen Berater war im Referenzauftrag tätig.
(2) Mitarbeiteranzahl:
Mindestens 50 Mitarbeiter zum Stichtag der Angebotsfrist.
(1) Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt, dass er den unter Ziffer III.1.2 genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.
(2) Datenschutzbestimmungen
Der Bieter erkennt die Datenschutzbestimmungen für die Auftragsdatenverarbeitung ohne Einschränkung an. Die Datenschutzbestimmungen treten mit Vertragsbeginn in Kraft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6UMV
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".