Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte - Fachplanerleistungen „Entwässerungs- und Versickerungsplanung" (VOEK 256-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 256-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle Berlin
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte - Fachplanerleistungen „Entwässerungs- und Versickerungsplanung" (VOEK 256-21)
Die AG beabsichtigt den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) inkl. Bundesfinanzakademie (BFA) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte. Das Bauvorhaben soll für das Nord-Grundstück des Postbockareals in Berlin-Mitte entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße geplant werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von Fachplanerleistungen "Entwässerungs- und Versickerungsplanung" (jeweils Grund- und Besondere Leistungen) neben dem parallel zu beauftragenden Generalplaner.
Berlin
Die AG beabsichtigt, auf der Liegenschaft „Postblockareal Nord“ an der Wilhelmstraße/Leipziger Straße im Berliner Stadtbezirk Mitte für das Bundesministerium der Finanzen ein neues Bürogebäude zur Unterbringung der Leitung des Ministeriums, verschiedener Abteilungen der Verwaltung, der Bundesfinanzakademie BFA, eines Konferenzzentrums und einer Groß-Kantine zu errichten. Die Generalplanungsleistungen für das Projekt werden im Anschluss an einen europaweit bekanntgemachten RPW-Realisierungswettbewerb (EU-Auftragsbekanntmachung 2021/S 066-172085 vom 06.04.2021) an einen anderen AN vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von Fachplanerleistungen "Entwässerungs- und Versickerungsplanung" (Grund- und Besondere Leistungen).
Der hiesige AN soll ergänzende Fachplanungsleistungen der Entwässerungs- und Versickerungsplanung erbringen und sich dabei laufend mit dem Generalplaner, den Fachplanern sowie dem späte...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte - Fachplanerleistungen „Entwässerungs- und Versickerungsplanung" (VOEK 256-21)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
2. Der Vordruck „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter einzureichen.
Zusätzlich sind das Formblatt 4 der Anlage 5 "Benennung und Erklärung der Bewerbergemeinschaft" sowie Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils das Formblatt VHB 124 und etwaige Nachweise vorzulegen.
3. Das Angebot ist bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 ...
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de/
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.