Implementierung und Betrieb eines Learning Ecosystems Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0103-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung und Betrieb eines Learning Ecosystems
Implementierung und Betrieb eines Learning Ecosystems
BVG, 10179 Berlin
Implementierung und Betrieb eines Learning Ecosystems
- Implementierung, Schulungen, Datenmigration, Projektmanagement, Erstellung eines Werbevideos
- Betrieb des Systems, Pflege von Learning Nuggets, Bereitstellung von MS365-Inhalten
- Erstellung bzw. Anpassung von Web Based Trainings, Learning Nuggets
- Weiterführende Schulungen
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Vertragslaufzeit: 60 Monate (ca. 6 Monate Implementierung, ca. 54 Monate Betrieb)
1. Verlängerungszeitraum: 36 Monate
1. Verlängerungsoption: 36 weitere Monate
Sollte die Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die Eignungsanforderungen (gem. Ziffer III.1.1 bis III.1.3) erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bieter beschränken. Die Beschränkung der Zahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung gemachten Angaben gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung.
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Die gem. Ziffer III.1.3) erbetenen Angaben werden hierzu einer inhaltlich qualitativen Wertung unterzogen.
Die im folgenden benannten zu bewertenden Punkte 3.1 - 3.3 sind Kann-Kriterien. Für diese beträgt die maximal erreichbare Punktzahl 40. Die Bewertung ist in den Kriterien beschrieben. Die 5 Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktegleichstand auf dem letzten zu berücksichtigenden Platz entscheidet das Los. Dazu werden min. 2 Mitarbeiter der BVG, die nicht mit der Vergabe betraut sind, ein entsprechendes Verfahren durchführen und dieses dokumentieren.
Zudem müssen alle Vertragsdokumente /Angebote vom Bieter in deutscher Sprache erstellt werden. Die weiteren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
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REFERENZEN LEARNING ECOSYSTEM:
(Die detaillierte Punktebewertung ist dem Dokument "Eignungsmatrix_Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen.)
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3.1) Der Bewerber weist den Betrieb von mehr als 2 vergleichbaren Systemen (Learning Ecosystem mit angeschlossenen Lernplattform(en) und/oder anderweitig einsetzbaren Untersystemen) anhand von einzureichenden Referenzen nach.
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3.2) Der Bewerber weist den Betrieb von vergleichbaren Systemen (Learning Ecosystem mit angeschlossenen Lernplattform(en) und/oder anderweitig einsetzbaren Untersystemen) anhand von einzureichenden Referenzen nach:
- Mehr als 1 Referenz wird nachgewiesen, die der Vermittlung von Lerninhalten an eine breit gefächerte Zielgruppe dient und für die ein didaktisches Konzept zugrunde liegt.
- Zudem müssen die weiteren Referenz-Plattform(en) auf eine verständliche Nutzung und dem Nachhalten des erlernten Wissens ausgelegt sein.
Bewertung:
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3.3) Der Bewerber weist den Betrieb von vergleichbaren Systemen (Learning Ecosystem mit angeschlossenen Lernplattform(en) und/oder anderweitig einsetzbaren Untersystemen) anhand von einzureichenden Referenzen nach, von denen
mehr als 1 Referenzprojekt bei einem öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurde oder sich dort aktuell in der Umsetzung befindet.
1. Verlängerungszeitraum: 36 Monate
Zuschlagskriterien:
- Preis (50%, Bewertung nach der einfachen Richtwertmethode)
- Qualitätskriterien (50%, Bewertung nach der einfachen Richtwertmethode)
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Die Qualität ist untergliedert in:
- A-Kriterien (zwingend zu erfüllen, ohne Gewichtung)
- B-Kriterien (Gewichtung: 40 %)
- Konzepte (Gewichtung: 20 %)
- Proof of Concept (Gewichtung: 40 %)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen/Erklärungen vorzulegen:
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"1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
Ich erkläre,
• dass mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine nachweislich gegen gel- tende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
• dass mein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröff- nung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt wurde,
• dass mein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
• dass mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV),
• dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durch- führung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschnei- dende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte,
• dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
• dass mein Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öf- fentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass mein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
• dass mein Unternehmen nicht versucht hat,
- die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
• dass mein Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
Ich erkläre, dass keine der nachfolgenden Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbe- werb nach § 123 Abs. 1 GWB rechtfertigen würden:
• § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
• § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
• § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
• § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi- schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
• § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
• den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
• Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
• den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Mir ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 123 Abs. 1 und 3 GWB in Frage gestellt wird, wenn dem Bewerber bzw. ein Verhalten
zuzurechnen ist, wonach eine Person rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden ist.
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3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), nach § 21 Abs. 1
und Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht vorliegen.
Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetzes - MiLoG) nicht vorliegen."
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1.3) Übermitteln Sie einen aktuellen Handelsregisterauskunft.
1.1) Benennen Sie die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter.
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1.2) Übermitteln Sie den Umsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu 1.1) Die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter muss aktuell mind. 20 Personen betragen.
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zu 1.2) Der Umsatz der letzten 3 abgeschossenen Geschäftsjahre muss in Summe min. 3 Mio. € betragen haben.
2.1) Der Bewerber weist den Betrieb von min. 2 vergleichbaren Systemen (Learning Ecosystem mit angeschlossenen Lernplattform(en) und/oder anderweitig einsetzbaren Untersystemen) anhand von einzureichenden Referenzen nach.
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2.2) Der Bewerber weist ein Zertifikat nach ISO 27001 nach oder legt einen vergleichbaren Nachweis vor.
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2.3) Der Bewerber weist für min. 1 festangestellten Mitarbeiter Erfahrungen als "Projektleitung" in min. 2 abgeschlossenen Projekten nach.
Entsprechende Referenzen und Erfahrungswerte sind zu beschreiben und einzureichen.
zu 2.1)
- Maximal eines der 2 Referenzprojekte darf sich noch in der Umsetzung befinden, wobei ein Umsetzungsstand von mind. 50% gefordert wird und nachgewiesen werden muss.
- Mindestens eine der genannten Referenzen muss mittels agiler Softwarentwicklung umgesetzt worden sein.
- Für mindestens 1 Referenz muss der Betrieb einer Plattform nachgewiesen werden, die der Vermittlung von Lerninhalten an eine breit gefächerte Zielgruppe dient und welcher ein didaktisches Konzept zugrunde liegt. Zudem muss die Plattform auf eine verständliche Nutzung und dem Nachhalten des erlernten Wissens ausgelegt sein.
- Die Fertigstellung des Systems darf bei mindestens 1 Referenzprojekt nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist das Enddatum der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge.
- Min. 1 Referenzprojekt wurde bei einem öffentlichen Auftraggeber durchgeführt oder befindet sich aktuell in der Umsetzung.
Die Eignungsprüfung der fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt anhand den in Ziffern III.1.1 bis III.1.3 beschriebenen Eignungsanforderungen. Die hierfür erforderlichen Angaben bzw. Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Angaben stellt der AG die bereits benannten Formblätter zur Verfügung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
- Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen.
- Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen.
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung
abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) von 2023 sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ZWEITE BESCHRÄNKUNG DES BIETERKREISES
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Nach Bewertung der Qualitätskriterien "A-Kriterien", "B-Kriterien" und "Konzepte" sowie "Proof of Concept" auf Bases der ersten Angebote sowie des durchgeführten Proof of Concepts werden die jeweils erreichten Punktzahlen zu einer Gesamtpunktzahl aufsummiert. Auf Basis der Gesamtpunktzahl und des Angebotspreises ergibt sich je Angebot nach Anwendung der einfachen Richtwertmethode die erreichte Kennzahl (Bewertung analog zu "AUSWERTUNG UND ZUSCHLAGSERTEILUNG" unten). Aufgrund der erreichten Kennzahlen ergibt sich eine Rangfolge.
Nur die 3 Bieter mit den höchsten erreichten Kennzahlen werden weiter berücksichtigt und zu Verhandlungen eingeladen.
Bei Punktgleichstand auf dem untersten zu berücksichtigenden Platz verbleiben nur die 3 Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis (inkl. aller Optionen und angebotenen Nachlässe) und höchster Gesamtpunktzahl in der Wertung.
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Die übrigen Bieter scheiden allerdings nicht endgültig aus dem Verfahren aus: scheidet einer der zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bieter endgültig aus dem Verfahren aus, behält sich die BVG vor, den nächstplatzierten Bieter zu den weiteren Verhandlungen einzuladen. In diesem Fall wird das Verfahren mit dem betroffenen Bieter fortgesetzt; dieser hat jedoch keinen Anspruch auf Wiederholung etwaig versäumter Verfahrensschritte, d.h. er steigt in den aktuellen Verfahrensstand ein. Eine Verpflichtung des Bieters zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren besteht jedoch nicht.
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AUSWERTUNG UND ZUSCHLAGSERTEILUNG
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Nach Eingang der finalen Angebote werden diese anhand der Zuschlagskriterien abschließend bewertet. Die Zuschlagskriterien sind folgendermaßen gewichtet:
- Preis (50%, Bewertung nach der einfachen Richtwertmethode)
- Qualitätskriterien (50%, Bewertung nach der einfachen Richtwertmethode)
Die Qualität untergliedert sich in:
- A-Kriterien (zwingend zu erfüllen, ohne Gewichtung)
- B-Kriterien (Gewichtung: 40 %)
- Konzepte (Gewichtung: 20 %)
- Proof of Concept (Gewichtung: 40 %)
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Die Summe der erreichten und gewichteten Leistungspunkte der Qualitätskriterien "B-Kriterien", "Konzepte" und "Proof of Concept" werden zu einer Gesamtpunktzahl Leistung aufsummiert. Anschließend wird anhand der einfachen Richtwertmethode eine KENNZAHL nach folgender Formel errechnet:
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KENNZAHL = Gesamtpunktzahl [Leistung] / Angebotspreis * Faktor 1.000.000
("Angebotspreis" ist der finale Angebotspreis gem. Preisblatt inkl. aller Optionen und Nachlässe.)
Aus den KENZAHLEN aller Bieter ergibt sich eine Rangfolge. Der Bieter mit der höchsten Kennzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktegleichstand erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis den Zuschlag.
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WEITERE ANGABEN
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1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
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2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog bewerben können- mit dieser Auftragsbekanntmachung wird noch kein Angebot von den Teilnehmern abgefordert. Den Unterlagen zur
Veröffentlichung liegt eine Datei zu "Allgemeinen Verfahrenshinweisen" (Verfahrensbrief) bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren des wettbewerblichen Dialogs und die Besonderheiten, die zu beachten sind.
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3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD1-0103-2023 zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu 7 Tagen vor Abgabefrist der Angebote, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen
sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die
Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom
AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine
einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird.
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4. Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
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5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
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6. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und
keinen Zuschlag zu erteilen, soweit die Finanzierung nicht bewilligt wird.
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Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):
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7. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben /Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III..1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu
bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
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8. Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere
Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen
(Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die
Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem
Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gemäß Ziffer III.1.1)
gefordert.
Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Mit dem Teilnahmeantrag wird eine entsprechende Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der betroffenen Eignungsleihgeber verlangt.
Für den Fall der Eignungsleihe im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen), hat der Eignungsleihgeber zudem ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
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9. Der Auftraggeber stellt für die Erstellung der Teilnahmeanträge Formulare zur Verfügung. Diese können über die Vergabeplattform gem. I.1 heruntergeladen werden und sind für die Teilnahmeanträge zu verwenden. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
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10. Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: siehe Verfahrensbrief.
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11. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.