Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den Aufbau von Schranksystemen (Garderobenschränke)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE136630247
Postanschrift: Cicerostr. 28
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den Aufbau von Schranksystemen (Garderobenschränke)
- Rahmenvereinbarung über max. 48 Monate
- Lieferung und Aufbau von Schranksystemen aus Metall.
- wahrscheinlich 4 verschiedene Modelle mit je 4 verschiedenen Front- und Seitenblenden.
Berliner Wasserbetriebe - Alle Standorte
- Rahmenvereinbarung über max. 24 Monate
- Lieferung und Aufbau von Schranksystemen aus Metall.
- wahrscheinlich 4 verschiedene Modelle mit je 4 verschiedenen Front- und Seitenblenden.
optionale Verlängerung um weitere 12 Monate
optionale Verlängerung um weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Mindestumsatz
- Referenzen
- Mitarbeiteranzahl
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-90138316
Fax: +49 30-90137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).