Planung einer CO2-Abscheideanlage in der Biogasanlage Ruhleben Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002932
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ringbahnstraße 96
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 307592-2578
Fax: +49 307592-2167
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Planung einer CO2-Abscheideanlage in der Biogasanlage Ruhleben
Planung einer CO2-Abscheideanlage in der Biogasanlage Ruhleben gemäß Leistungsphasen 1-9 HOAI (§§ 53-56 Technische Ausrüstung und §§ 41-44 Ingenieurbauwerke) sowie örtliche Bauüberwachung.
Biogasanlage Ruhleben
Freiheit 16
13597 Berlin
In der Biogasanlage Ruhleben werden ca. 75.000 Mg Bioabfall pro Jahr verarbeitet. Das produzierte Biogas wird gereinigt und mit Hilfe einer Aminwäsche von 56 Vol.-% aufkonzentriert, so dass ein Biomethan mit einer Methankonzentration von 98 Vol.-% an die Gasnetzzugangsstation abgegeben und in das Erdgasnetz eingespeist wird. Insgesamt werden ca. 3 Mio. Kubikmeter Biomethan pro Jahr eingespeist.
Bisher wird das Kohlendioxid (CO2), das bei der Aufkonzentration des Rohbiogases als Abfallprodukt entsteht, durch einen Biofilter geführt und über einen Schornstein in die Atmosphäre abgeblasen.
Ziel ist es nun, dieses CO2 durch die Errichtung einer Anlage zur Reinigung und Verflüssigung des CO2 (CO2-Abscheideanlage) verfügbar zu machen.
stufenweise Beauftragung (fest bis HOAI-Leistungsphase 4, mit Option auf weitere HOAI-Leistungsphasen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung einer CO2-Abscheideanlage in der Biogasanlage Ruhleben
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. V.2.4) liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50, Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.