Rahmenvertrag_Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: HKHH-Post_2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adolphsplatz 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hk24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag_Postdienstleistungen
Die Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, schreibt in einem Los einen Rahmenvertrag für den analogen und digitalen Postversand neu aus. Die Vertragsdauer des Rahmenvertrags beläuft sich auf 36 Monate und startet am 01.01.2024.
Bei der digitalen Post hat die Handelskammer im Hamburg in der Vergangenheit ca. 130.000 Druckseiten s/w und 20.000 Druckseiten Farbe pro Jahr in Auftrag gegeben. Diese wurden in ca. 78.000 Umschlägen kuvertiert, frankiert und versendet. Dabei wurden die Dateien seitens der Handelskammer digital dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
Bei der analogen Post handelt es sich um intern vorbereitete und kuvertierte Umschläge, die durch den Auftragnehmer frankiert, versendet und teilweise verschlossen werden müssen. Es handelt sich dabei pro Jahr überschlägig um ca. 40.000 National Standard, 5.000 National Kompakt, 6.000 National Groß Briefsendungen, sowie weitere Sonderformate und Einschreiben in kleinerer Auflage. Gleichzeitig werden hier auch Sonderaufträge, wie Paketversand, Postzustellungsurkunden, Expresssendungen und Kuvertieraufträge bereitgestellt.
einmalig um jeweils 12 Monate
Teilnahmewettbewerb
- Allgemeine Befähigung (10%)
- Organsiation (10%)
- Qualitätsmanagement (10%)
- Umweltmanagement (30%)
- Dt. Post Performance Partner (10%)
- Referenzen (3x10%=30%)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Teilnahmeantrag
siehe Teilnahmeantrag
siehe Teilnahmeantrag
siehe Teilnahmeantrag
siehe Teilnahmeantrag
siehe Teil A Rahmenbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YY6YY3N
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Handelskammer Hamburg die vergaberechtlichen Regelungen freiwillig anwendet. Dies begründet keine Zuständigkeit der Vergabekammer gemäß § 160 GWB.