Open-House-Verbandmittel-2022 - Bekanntmachung über die erfolgten Vertragsschlüsse Referenznummer der Bekanntmachung: OH-Verbandmittel-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DZ EM, Ü32.02.10
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Open-House-Verbandmittel-2022 - Bekanntmachung über die erfolgten Vertragsschlüsse
Die TK verfolgt mit dem Verfahren Open-House-Verbandmittel-2022 (vgl. Bekanntmachungsnummer 2022/S 229-658876 im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED)) das Ziel, mit allen geeigneten sonstigen Leistungserbringern Verträge über die Versorgung ihrer
Versicherten mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1, Abs. 1 a SGB V zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im
Rahmen des Open-House-Verbandmittel-Verfahrens der TK:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen.
Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.12.2022.
Alle weiteren Informationen sind der o.g. Auftragsbekanntmachung und den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
bundesweit
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verbandmittel-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Mit allen sonstigen Leistungserbringern, die die Voraussetzungen nach Anlage 3 zum Vertrag (Eigenerklärung
zur Zuverlässigkeit) erfüllen und dies in Schriftform oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB bestätigen,
erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der sonstigen Leistungserbringer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" nach Ziffer IV.1.1) und die Angabe der Zuschlagskriterien
nach Ziffer II.2.5) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine
weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht
verpflichtend vorgegeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hinweis auf Liste der Vertragsschlüsse im Verfahren Open-House-Verbandmittel-2022
Postanschrift: https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYDWH/de/documents/filledByCompany/OH_Verbandmittel_Vertragsschluesse.pdf
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter
stellt die TK eine regelmäßig aktualisierte Liste aller Vertragsschlüsse im vorliegenden Verfahren zur Verfügung. Hinweis: Der in der Bekanntmachung vergebener Aufträge (Nr. 2023/S 095-293110) veröffentlichte Link funktioniert nicht mehr. Aus diesem Grund wurde diese neue Bekanntmachung abgesendet.
Hinweis zu Ziffer II.1.7), II.2.5), IV.1.1), V.2.1), V.2.2) und V.2.4):
Die Angaben erfolgen aufgrund zwingender Vorgaben des Bekanntmachungsformulars und haben keine Bedeutung. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1 ff.) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung
kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die ursprüngliche Bekanntmachung und auch die dortigen Ausführungen zu Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren im vorliegenden Open-House-Verfahren verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDT6
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.