Betreibervertrag ringberlin Halle 2 Gründer:innenzentrum / Makerspace
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Ringstraße 66
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Kapellmann und Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 3039976943
Fax: +49 3039976991
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreibervertrag ringberlin Halle 2 Gründer:innenzentrum / Makerspace
Gegenstand des Auftrages sind Betreiberleistungen, die der Auftragnehmer und Mieter erbringt.
Berlin Mariendorf
Der Campus „ringberlin“ an der Ringstraße 44-66 in 12105 Berlin-Mariendorf steht im Eigentum der deutschen Schindler-Gruppe, als Teil des weltweit agierenden Aufzugs- und Fahrtreppenkonzerns Schindler. Das weitläufige Areal wurde bis in die 90er Jahre als Produktions- und Fertigungsstandort genutzt und stellt weiterhin den Hauptsitz von Schindler in Deutschland dar. Bereits vor mehreren Jahren hat sich die Eigentümerin entschlossen, das Areal mit seinen denkmalgeschützten Gebäuden und neuen Baufeldern zu einem künftig grünen, offenen CO2 neutralen Innovations-Campus zu entwickeln, auf dem sich Innovation mit Forschung/Wissenschaft und Wirtschaft treffen: der Campus „ringberlin“.
Im ersten Bauabschnitt wurde der angestammte Unternehmenssitz von Schindler Deutschland auf dem Campus nachhaltig erweitert und modernisiert und Ende 2019 in Betrieb genommen.
Im nächsten Bauabschnitt wird in der denkmalgeschützten ehemaligen Fertigungshalle (Halle 2) ein Gründer:innenzentrum in Form eines Makerspace mit einer Gesamtfläche von ca. 17.000 qm errichtet.
Bei einem Investitionsvolumen von mehr als 60 Mio. € stellt das Land Berlin zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur GRW-Mittel von rd. 36 Mio. € bereit, die unmittelbar in das Gründer:innenzentrum fließen, um eine vergünstigte Nutzung zu ermöglichen. Neben dem so geförderten Bereich des Gründer.innenzentrums - Makerspace stehen frei von der Förderbindung anteilige Objektflächen von ca. 2.500 qm zur Verfügung.
Vermieterin des Objekts ist die ringberlin Halle 2 Projektgesellschaft mbH als Vorhabenträgerin. Sie wird die Halle 2 nach Fertigstellung der Um- und Ausbauten sowie einer Coworking-Grundausstattung mit einem langfristigen Miet- und Nutzungsrecht einem General-Untermieter zum Betrieb des Gründer:innenzentrums als Makerspace für innovative kleine Unternehmen, Startups und Gründern überlassen.
Dieser Betreiber wird mit der vorliegenden öffentlichen Ausschreibung ermittelt.
- Kriterium: Qualität des Betreiberkonzepts
- Kriterium: Preis: Miet- und Kostengefüge
- Kriterium: Qualität des Projektteams
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Angaben des Jahresumsatzes mit Betreiberleistungen für ein Gründer:innenzentrum
Mindestens 0,5 Mio € Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten drei Jahre 2022, 2021, 2020.
Referenzen zu dem erfolgreichen Betrieb eines Gründer:innenzentrums oder vergleichbar über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Gewertet werden Referenzen aus den letzten 10 Jahren.
Referenz über den Betrieb eines Gründer:innenzentrums mit
- Zugang zu Infrastruktur und Wissen
- Angeboten zum Wissens- und Kompetenzaustausch
- Serviceangeboten zu Gründung, technisches Wissen, Finanzierung, Beratung
- umfangreichen Maschinenangebot
Die Bedingungen ergeben sich aus den Eckpunkten, die im Verhandlungsverfahren zu einem Vertragsentwurf entwickelt werden.
Zusätzlich ist eine Berufshaftplichtversicherung wie folgt spätestens nach Abschluss des Vertrages nachzuweisen:
Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall:
• 5 Mio. € für Personenschäden
• 5 Mio. € für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Doppelte der Deckungssumme betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das sich an den Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren soll mit bis zu 3 Bietern durchgeführt werden. Melden sich im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bieter, die die Mindestanforderungen der Eignung (siehe oben Abschnitt III) erfüllen, bildet die Vergabestelle zur Auswahleine Rangfolge auf der Grundlage einer Matrix nach folgenden Kriterien:
Jeder Bewerber erhält für eine Referenz über den Betrieb eines Gründer:innenzentrums, Makerspace bis zu 50 Punkte wie folgt:
- Betrieb eines Gründer:innenzentrums, Makerspace, FabLabs, innovation-HUB, Coworking Space oder vergleichbar 50 Punkte und Mindestvoraussetzung
- Größe - bis zu 10 Punkte wie folgt
- 500 bis 1.000 qm gleich 3 Punkte
- 1001 bis 2.000 qm gleich 6,5 Punkte
- mehr als 2.000 qm gleich 10 Punkte
- Anzahl der Nutzer – bis zu 10 Punkte
100 bis 200 Nutzer gleich 3 Punkte
201 bis 400 Nutzer gleich 6,5 Punkte
Mehr als 400 Nutzer gleich 10 Punkte
- Vielfalt der Werkstatt- und Maschinenangebote – bis zu 10 Punkte
1 bis 2 Bereiche gleich 3 Punkte
3 bis 4 Bereiche gleich 6,5 Punkte
5 und mehr Bereiche gleich 10 Punkte
- Service-Angebote für die Nutzer - bis zu 20 Punkte
Startup Programm gleich 5 Punkte
Programm zur Erschließung von Fördermitteln gleich 5 Punkte
Serviceangebote für Administration 5 Punkte
Eventorganisation 5 Punkte
Es werden mehrere Referenzen gewertet.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).