Wartung von Sekuranten und Seilsicherungen Referenznummer der Bekanntmachung: Div-1-2221
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stiftsweg 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Thomas Weigert
E-Mail:
Telefon: +49 304073-1778
Fax: +49 304073-1788
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von Sekuranten und Seilsicherungen
Wartung von installierten Sekuranten und Seilsicherungen
in den Beständen der GESOBAU AG im Berliner Stadtgebiet .
Wartung von 3869 Stück Sekuranten (Anschlagpunkten) in 27 Wohnhausgruppen (WHG´s) und
Wartung von 19 Stück Seilsicherungsanlagen in 7 Wohnhausgruppen (WHG´s).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
2) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstlleistungsbereich (DIHK) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis),
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin;
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer;
Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.
c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshafhpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von [Betrag gelöscht] Euro bei Personenschäden, [Betrag gelöscht] Euro bei Sach- und Vermögensschäden. Für mehrere Schadensfälle pro Jahr muss mindestens eine Deckungssumme von 5 Mio. zur Verfügung stehen. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
3) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart Ausführung von Wartung an Sekuranten und Seilsicherungen (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
Für die geforderten Angaben der Punkte 2) und 3) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
zu 3) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Umsatz in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) in Höhe von >= [Betrag gelöscht] EUR.
1) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, unterteilt in Angestellte gesamt und Leitungspersonal.
Für die geforderten Angaben des Punktes 1) ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
2) Referenzliste für über ähnliche Leistungen (Ausführung von Wartung an Sekuranten und Seilsicherungen) in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 1.1.2020 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden bzw. gegenwärtig erbracht werden mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber (Name und Adresse),
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
- Bezeichnung des Referenzprojektes,
- Beschreibung der Art der Leistung,
- Beschreibung des Leistungsumfanges,
- Zahl der Ø eingesetzten Arbeitnehmer,
- Auftragssumme (brutto),
- Ausführungszeitraum (von/bis).
Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen.
Für die geforderten Angaben des Punktes 2) ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden.
zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 5 Arbeitskräften in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022.
zu 2) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz (Wartung an Sekuranten und SeilsicherungenA) über bestehende oder erfolgreich beendete Wartungsverträge ab dem 01.01.2019 mit einer Mindestauftragssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro Brutto / Jahr
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG),
siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
ausschließlich digital über die Vergabeplattform Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften
gesamtschuldnerisch und benennen einen Bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine
entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
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2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
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3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
einzureichen.
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4)Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister
noch in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie
2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanz-sanktionsliste.de) haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
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5) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform
des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 47 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer
Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und
vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
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Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur
(SoftwareZertifikat) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte) oder elektronisch in
Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbarenVergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/
vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert st. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
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Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
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Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die
Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch
selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs.3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.