Bf. Berlin Zoologisscher Garten - Technische Mieterkoordination Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67166
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jezek, Julia
E-Mail:
Telefon: +49 3029755738
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jezek, Julia
E-Mail:
Telefon: +49 3029755738
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf. Berlin Zoologisscher Garten - Technische Mieterkoordination
Der Bahnhof Berlin Zoologischer Garten wird in mehreren Bauabschnitten und unter laufendem Betrieb brandschutztechnisch ertüchtigt. Grundlage für die Brandschutzertüchtigung bildet das ganzheitliche Brandschutzkonzept. Im Zuge dieser Maßnahmen erfolgt eine Grundsanierung und es werden technische Anlagen erneuert und Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt.
Bereits abgeschlossen sind die Maßnahmen des 1. Bauabschnitts, dieser beinhaltet die Achsen 5-12a sowie die Zooterrassen, es folgen in den kommenden Jahren weitere Bauabschnitte:
In den Bauabschnitten 2 und 7 werden unterschiedliche Mietflächen in Größe und Nutzungsart (Handel/ Food, Non-Food) geschaffen. In den Bauabschnitten 3 und 4 sind bzw. werden „bahnaffine Dienstleistungen“ vorgesehen (Bundepolizei, DB Sicherheit, DB Services, DB Station&Service, Bahnhofsmission inkl. Hygienecenter)
Berlin Zoologischer Garten
Der Bahnhof Berlin Zoologischer Garten wird in mehreren Bauabschnitten und unter laufendem Betrieb brandschutztechnisch ertüchtigt. Grundlage für die Brandschutzertüchtigung bildet das ganzheitliche Brandschutzkonzept. Im Zuge dieser Maßnahmen erfolgt eine Grundsanierung und es werden technische Anlagen erneuert und Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung,
dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
anhängig ist
Erklärung,
dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im
Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122
GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte
zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war,
geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu
übermitteln.
Erklärung
zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Erklärung
über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu
vergebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten
Aufträgen.
Erklärung
über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in
Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung
zur personellen Ausstattung in den letzten drei Geschäftsjahren zu Leistungen die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind
Erklärung
über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Falls beabsichtigt ist, für bestimmte Leistungen oder Tätigkeiten Subunternehmer einzusetzen, so sind diese Firmen/Ing.-Büros in den Teilnahmeunterlagen zu benennen und deren vorgesehener Leistungsumfang darzustellen; die Aussagen sind durch entsprechende aktuelle Referenzen, aus denen die Eignung der Subunternehmer zweifelsfrei hervorgeht, zu untersetzen.
Für vorgesehene Subunternehmer sind die Nachweise gemäß VI.3 (vgl. EU-Bekanntmachungstext) zu führen.
Nachweis
über mind. 3 Referenzen der in den letzten 5 abgeschlossenen GJ erbrachten vergleichbaren Leistungen (Empfangsgebäude der DB Station&Service AG, Einkaufscenter)
(in Tabellenform ist anzugeben:
Projekt/Objekt, Auftraggeber, anrechenbare Baukosten (aBK), Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)
Erklärung
über die Verfügbarkeit und Nachweis der fachlichen Eignung des vorgesehenen Personals mit Angabe der beruflichen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Erklärung,
dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads)
oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf)
oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärung
zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Erklärung,
dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Erklärung,
dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der
DB AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.