Lieferung einer aseptischen Abfüllanlage im Pilotmaßstab zur Ausstattung des Food-Startup- und Innovation-Hub in der historischen Fischauktionshalle 10, Bremerhaven
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Lunedeich 12
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verein zur Förderung des Technologietransfers an der Hochschule Bremerhaven e.V.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ttz-bremerhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer aseptischen Abfüllanlage im Pilotmaßstab zur Ausstattung des Food-Startup- und Innovation-Hub in der historischen Fischauktionshalle 10, Bremerhaven
Das ttz Bremerhaven wurde mit der Planung eines Food-Startup- und Innovation-Hub in der historischen
Fischauktionshalle 10 in Bremerhaven beauftragt. Ziel ist es, in diesem Hub sollen Produktions- und Scale-up-Möglichkeiten für Food-Startups, Spin-Offs sowie für etablierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu
etablieren. Es werden hierzu räumlich getrennte Produktions- und Technikumseinheiten geschaffen, in denen
unter Beachtung lebensmittelrechtlicher und -hygienischer Vorschriften Muster und Kleinserien produziert
werden, welche auch an Endverbraucher abgegeben werden können. Sämtliche Maschinen- und Anlagen im
Rahmen dieser Ausschreibung müssen dementsprechend den geltenden Rechtsvorschriften sowie möglichen weiteren Anforderungen bezüglich Hygienic Design genügen. Dies ist jeweils durch relevante Zertifikate oder
entsprechende Referenzen zu belegen.
Bremerhaven
Die zu erbringende Leistung umfasst die Lieferung einer Aseptischen Abfüllanlage zum Abfüllen flüssiger bis viskoser Produkte, wie z.B.:
• Vegane Getränke und Desserts
• Milchprodukte
Hinsichtlich der Einzelheiten wird im Übrigen auf die Beschreibung des Leistungsgegenstandes gem. Vergabeleitfaden / Leistungsbeschreibung verwiesen.
Technische Anforderungen:
Kapazität: Abhängig von der Füllgröße im Bereich von: Mind. 2 Füllvorgänge pro min (10-l-Verpackung); Mind. 4 Füllvorgänge pro min (1-l-Verpackung);
Dosierprinzip: keine Vorgabe (z.B. volumetrisch, gravimetrisch);
Sonstiges: Abfüllung in Bag-in-Box-System oder Flaschen, Anschluss an das CIP-System der UHT-Anlage.
Zu den Anforderungen an die zu liefernde und aufzustellende Aseptische Abfüllung im Einzelnen wird zudem auf die nachfolgenden Ausführungen unter Ziff. 2.5 verwiesen.
React-EU Aufbauhilfe zu dem EU-Programm EFRE Bremen 2014-2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind die in Anlage „Bewerberbogen“ aufgeführten Unterlagen und Erklärungen mit
dem Angebot abzugeben; soweit deutsche Rechtsnormen und Formblätter benannt sind, gelten gleichwertige
aus anderen EU-Mitgliedsländern entsprechend. Es sind die folgenden Erklärungen zu erteilen / beizufügen:
a. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Angaben zum Firmenprofil/Unternehmensdarstellung (wesentliche Geschäftsfelder und Leistungsspektrum
sowie Struktur und Organisationsform des Unternehmens; Darstellung des zur Verfügung stehenden
Servicenetzes) (max. 2 Seiten ergänzend zur Anlage 1),
- Eigenerklärung zur Eignung u.a. Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister,
- Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Anlage 1),
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister bzw. dem Wettbewerbsregister geführt hat, mit
einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist (Anlage 1).
S. im Übrigen die Vorgaben gemäß Vergabeleitfaden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bremen
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.