Anpassung Oberleitung | OLDENBURG HBF ERNEUERUNG GLEISHALLE Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65354
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fleiner, Oliver
E-Mail:
Telefon: +49 5112864226
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung Oberleitung | OLDENBURG HBF ERNEUERUNG GLEISHALLE
Das Konzept der Gleishallenerneuerung sieht den sukzessiven Rückbau und Wiederaufbau der Gleishalle im Oldenburger Hbf vor. Diese Vergabe beinhaltet die Arbeiten an der Oberleitungsanlage um die verschiedenen Bauzwischenzustände und den Endzustand nach Erneuerung der Halle herzustellen.
Oldenburg
Das Konzept der Gleishallenerneuerung sieht den sukzessiven Rückbau und Wiederaufbau der Gleishalle im
Oldenburger Hbf vor. Diese Vergabe beinhaltet die Arbeiten an der Oberleitungsanlage um die verschiedenen
Bauzwischenzustände und den Endzustand nach Erneuerung der Halle herzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Für die Präqualifikation/-en fand ein Aufruf zum Wettbewerb gem. §48 Abs. 9 i.V.m. §37 SektVO statt. Daher
ist keine erneute Bekanntmachung erforderlich. Alle Unternehmen, die über eine hier erforderliche und in der
Bekanntmachung genannten PQ verfügen, werden im Vergabeverfahren beteiligt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anpassung Oberleitung | OLDENBURG HBF ERNEUERUNG GLEISHALLE
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.