Gebietsbeauftragte-r 2023-2025 für das Fördergebiet Baumschulenstr.- Köpenicker Landstraße Referenznummer der Bekanntmachung: TK 31072023-1000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: PF 910240
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Gebietsbeauftragte-r 2023-2025 für das Fördergebiet Baumschulenstr.- Köpenicker Landstraße
Das Gebiet "Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße" soll mit Mitteln des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren und Quartiere" (ehem.: „Aktive Zentren“) wieder attraktiver, lebendiger und lebenswerter werden. Zur Unterstützung der Verwaltung sind die Leistungen des/r Gebietsbeauftragten notwendig. Er/sie soll das Land Berlin in der Programmlaufzeit 2023-2025 bei der Projektabwicklung und Durchführung des Programms unterstützen, die Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung organisieren, sowie die Projektsteuerung für die Einzelmaßnahmen durchführen.
Die Gebietskulisse umfasst das Ortsteilzentrum Baumschulenweg mit den umgebenden Wohnquartieren sowie die Siedlungsbereiche östlich und westlich der Köpenicker Landstraße im Ortsteil Plänterwald.
Grundlage des Fördermitteleinsatzes sowie zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Verwaltung bildet das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet.
12524 Berlin Treptow-Köpenick
Grundlage des Fördermitteleinsatzes sowie zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Verwaltung bildet das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße im Bezirk Treptow-Köpenick" (08/2021).
Folgende Aufgabenfelder sind zu bearbeiten (im Einzelnen s.a. Anlage 1 zum Programmleitfaden):
1. Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme (Weiterentwicklung/Konkretisierung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts; Kosten- und Finanzierungsübersicht; Abwicklung des Förderverfahrens);
2. Maßnahmenentwicklung und -umsetzung (Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten, Unterstützung der Fachämter und sonstiger Fördernehmer);
3. Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung (Gebiets- und maßnahmenbezogene Öffentlichkeitsarbeit; Programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit; Beteiligungsstruktur; Aufbau von Vernetzungsstrukturen und strategischer Partnerschaften);
4. Koordination/Prozesssteuerung (Jährlicher Arbeitsplan, Abstimmungs- und Steuerungsrunden, Berichterstattung gegenüber Dritten);
5. Monitoring und Evaluation;
6. Besondere Leistungen (Rechtsvorgänge und Genehmigungsverfahren; Unterstützung bei der Information und Beratung von Eigentümern).
Der/die Gebietsbeauftragte soll eine regelmäßige Vorortpräsenz (4 Std./Woche) im Vorortbüro des bereits installierten Geschäftsstraßenmanagements (Glanzstraße 2) sicher stellen; die Leistungen des Gebietsbeauftragten sind in enger Abstimmung mit dem Geschäftsstraßenmanagement zu erbringen.
Das Auftragsvolumen für den/die Gebietsbeauftragte/n beträgt bis zu [Betrag gelöscht] EUR brutto für die Laufzeit 2023-2025 (inkl. Sachkosten bis max. [Betrag gelöscht] EUR brutto).
Die Finanzierung des/r Gebietsbeauftragten erfolgt über das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Berlin und des Bundes gemäß der jeweils geltenden „Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art. 104b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung)“. Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen. Es liegt eine Finanzierungszusage bis einschließlich 2025 vor.
Die Projektbearbeiter/innen sollen für den gesamten Leistungszeitraum zur Verfügung stehen, damit in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den anderen Beteiligten eine kontinuierliche Entwicklung gewährleistet ist.
Folgende Unterlagen sind im Internet abrufbar (s. Ziff. I.3): Vertragsentwurf inkl. Anlage Gebietskarte und Anlage 1 zum Programmleitfaden (Aufgaben der Gebietsbeauftragten); Formblatt für Honorarangebote (Muster, nicht ausfüllbar).
Weitere Grundlagen und Arbeitshilfen, insbesondere das „Integrierte städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet Baumschulenstraße - Köpenicker Landstraße im Bezirk Treptow-Köpenick“ (Stand 08/2021) und der „Programmleitfaden Lebendige Zentren und Quartiere“ (Stand 01/2023) stehen auf der Webseite der zuständigen Senatsverwaltung bzw. des Bezirks zum Download zur Verfügung (https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/lebendige_zentren/de/service/index.shtml bzw. https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.1147397.php), zum einen als Grundlage der weiteren Bearbeitung, zum anderen zum Zwecke des Ausgleichs eines Informationsvorsprungs, da nicht auszuschließen ist, dass sich z.B. die Ersteller des ISEK in diesem Verfahren bewerben werden.
Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Es besteht eine Option auf Verlängerung des Vertrages; die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Beschränkung der Zahl der Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung gemachten Angaben, vorgelegten Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 405 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: rd. 24,7 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: rd. 75,3 %).
Wertung im Einzelnen (max. Punktzahl bei): 1.1 Nettogesamtumsatz im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2021, 2020): größer/gleich 0,45 Mio. € netto; 1.2 Nettojahresumsatz für vgl. Dienstleistungen: größer/gleich 0,34 Mio. € netto; 2.1.1 Anzahl Mitarbeiter mit Studienabschluss in der Fachrichtungen Stadtplanung und/oder Geografie/Architektur/ Sozialwissenschaften oder vergleichbar insgesamt im Mittel der letzten 3 Jahre (2022, 2021, 2020): größer/gleich 5; 2.1.2 Anzahl Mitarbeiter mit Studienabschluss in der Fachrichtungen Stadtplanung und/oder Geografie/Architektur/ Sozialwissenschaften oder vergleichbar mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Mittel der letzten 3 Jahre (2022, 2021, 2020): größer/gleich 3; 2.2.1-2.2.2 Referenzprojekte übergeordnet: 2.2.1 Beauftragte Aufgabenbereiche/Leistungen: 6 Bereiche; 2.2.2 Handlungsbedarfe /Unterziele für Gebietsentwicklung: 8 Bereiche; 2.2.3-2.2.10 Zusätzliche Angaben - je Leistung/Projektmerkmal geht max. ein Referenzprojekt positiv in die Wertung ein: 2.2.3 Umsetzung von Fördermitteln (Fördermittelmanagement, Fördermittelverwaltung, Förderprogrammcontrolling und ähnliches); 2.2.4 Gründung nachhaltiger Kooperationsstrukturen; 2.2.5 Leitung und Betrieb eines Stadtteilbüros mit Vor-Ort-Präsenz; 2.2.6 Aktivierung der Öffentlichkeit zur Mitwirkung am Stadterneuerungsprozess; 2.2.7 Mitwirkung an Kampagnen und Wettbewerben zur Imagebildung und -pflege; 2.2.8 Durchführung von Beratungsangeboten zu Förderprogrammen; 2.2.9 Durchführung von Beratungsangeboten zu Verfügungsfonds; 2.2.10 aufsuchende Ansprache von Eigentümer/innen zur Mitwirkung bei der Gebietsentwicklung.
Die detaillierten Angaben zur Bewertungsmatrix Stufe 1 können dem Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden (s. Vergabeunterlagen, Dokument „Teilnahmeantrag“).
(3) Eine Beschränkung der Zahl der Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt nur, wenn mehr als fünf Bewerber/innen die Mindestanforderungen erfüllen. In diesem Fall ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
(1) Optional kann eine Vertragsverlängerung erfolgen (s.a. Ziff. II.2.7).
Grundlagen der Beauftragung /Auftragsbearbeitung: Programmleitfaden, ISEK, Zuwendungsbescheid.
Zuschlagsverfahren: In der 2. Stufe des Verfahrens werden den ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb. Formblatt für Stundenkalkulation/Honorarangebot (ausfüllbar).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerbende ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit zutreffend: Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister, gegebenenfalls Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers/der Bewerberin sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers/der Bewerberin, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2), dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen (Eigenerklärung zur Eignung - Formular Wirt-124 EU).
d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
e) Beruft sich der Bewerber/die Bewerberin beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, sind die betreffenden Eignungsverleiher zu benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), die Verpflichtungserklärungen der betreffenden Eignungsverleiher nach §47 (1) VgV (Formular Wirt-236) sowie Erklärungen gemäß §§123 und 124 GWB über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe (Formular Wirt-124 EU) für die betreffenden Eignungsverleiher vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Eignungsverleiher erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft Formular Wirt-238) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der/die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
- mit einer Erklärung, dass der/die bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner/innen haften.
Mehrfachbeteiligungen, dass heißt parallele Beteiligung als Einzelbieter/in und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter/in und gleichzeitig als Unterauftragnehmer/in eines Bieters / einer Bieterin beziehungsweise einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs - zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
(3) Abfrage im Wettbewerbsregister:
Ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 (1) Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe bzw. Unterauftragsvergabe), sind auch die Eignungsverleiher bzw. Unterauftragnehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe zu prüfen (§ 47 (2) Satz 1 VgV).
1) Umsatz: Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) sowie zum Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich Prozessbegleitung im Zusammenhang mit Städtebauförderprogrammen (soziale Stadt, Stadtumbau, "Lebendige Zentren und Quartiere" und vergleichbares) und/oder im Zusammenhang mit Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und vergleichbares (2020, 2021, 2022).
Im Falle der Eignungsleihe für die Umsatzanforderungen darf der Umsatz des Eignungsverleihers nur entsprechend seines/ihres Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Eignungsverleiher diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat [Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (e), sind zu beachten].
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der/die Auftragnehmer/in hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu oben genannten Bedingungen nachzuweisen.
Zu 2: Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mind. 1,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden.
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Abschnitt 3.2) der Anzahl (Vollzeitäquivalent) der in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss in der Fachrichtungen Stadtplanung und/oder Geografie/Architektur/Sozialwissenschaften oder vergleichbar insgesamt sowie mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
Im Falle der Eignungsleihe für die Kapazitätsanforderungen können nur die Mitarbeiter/innen des Eignungsverleihers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche gegebenenfalls durch einen Eignungsverleiher erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Für das in Ziffer II.1.4 und II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) genau 2 mit der Aufgabe vergleichbare Referenzprojekte (Leistungen im Bereich Prozessbegleitung im Zusammenhang mit Städtebauförderprogrammen [Soziale Stadt, Stadtumbau, Lebendige Zentren und Quartiere und vergleichbar] und/oder im Zusammenhang mit Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und vergleichbar) detailliert vorzustellen (Teilnahmeantrag Abschnitt 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden. Nicht wertungsfähig sind Projekte der Dorferneuerung bzw. der Begleitung von Maßnahmen im ländlichen Raum oder die reine Erstellung von Konzepten (z. B. ISEK).
Für die Wertungsfähigkeit müssen jeweils folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung und Ort/Land der Maßnahme;
- Auftraggeber/in (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor, Erkundigungen einzuholen);
- Auftragnehmer/in;
- Leistungen im Bereich Prozessbegleitung im Zusammenhang mit Städtebauförderprogrammen und/oder Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und vergleichbar erbracht;
- Laufzeit des Vertrages mind. 2 Jahre;
- Datum Abschluss der Leistungen;
- bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Beauftragte Leistungen werden seit mind. 2 Jahren erbracht (Bearbeitung seit mind. 06/2021);
- Beauftragte Aufgabenbereiche/Leistungen (Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme; Projektentwicklung und -umsetzung; Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung; Koordination / Prozesssteuerung; Monitoring und/oder Evaluation; Besondere Leistungen);
- Handlungsbedarfe / Unterziele für die Gebietsentwicklung (Entwicklung und Aufwertung Wohnraumversorgung; Entwicklung und Aufwertung soziale und kulturelle Infrastruktur; Entwicklung und Aufwertung lokale Wirtschaft; Entwicklung Verkehr/ Mobilität; Entwicklung und Aufwertung Grün- und Freiflächen; Entwicklung und Aufwertung des öffentlichen Raums; Verbesserung der CO2-Bilanz und der bioklimatischen Situation; Umsetzung einer partizipativen, partnerschaftlich getragenen und sozialorientierten Gebietsentwicklung).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung können, sofern zutreffend, außerdem zusätzliche Angaben zu ausgewählten Leistungen/Projektmerkmalen in den genau 2 Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2) erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags/der Referenzprojekte). Es geht je Leistung/Projektmerkmal maximal ein Projekt in die Wertung ein.
Die Referenzen müssen auf je maximal 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5) sind von der Bewerbergemeinschaft (inklusive Eignungsverleiher, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
1) Referenzprojekte: Mindestanforderungen, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Gewertet werden nur Referenzprojekte (genau 2), welche die folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Es wurden Leistungen im Bereich Prozessbegleitung im Zusammenhang mit Städtebauförderprogrammen (soziale Stadt, Stadtumbau, "Lebendige Zentren und Quartiere" und vergleichbar) und/oder im Zusammenhang mit Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und vergleichbar erbracht;
2. Laufzeit des Vertrages mind. 2 Jahre und Abschluss der Leistungen im Zeitraum 07/2017 bis 06/2023;
3. Alternativ - bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: die Leistungen müssen seit mind. 2 Jahren erbracht werden (Bearbeitung ab 07/2021).
(1) Erfüllung der im Vertrag/in den Anlagen zum Vertrag beschriebenen Vorgaben.
(2) Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
(3), Programmleitfaden Lebendige Zentren und Quartiere (01/2023).
(4) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(5) Gesetze/Verordnungen/Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin sowie ergänzende Vorschriften und Regeln; Rundschreiben (einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
(6) Im Falle der Einladung zur Verhandlung vorzulegende Erklärungen: siehe Ziff. II.2.11.
(7) Der/die Bewerber/in darf bei Vertragsausführung nur Personen einsetzen, die eine Erklärung gem. §1 Verpflichtungsgesetz abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die insb. in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden i. R. der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag [interaktive PDF-Datei] sowie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular Wirt-124 EU), sowie - sofern zutreffend – Bewerbergemeinschaftserklärung (Wirt-238), Erklärungen für Eignungsverleiher [Wirt-236) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des/r Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der/die bevollmächtigte Vertreter/in füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Nichtvorlage bzw. Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gem. VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der/die Bewerber/in eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtl. zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1, Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber/innen sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzl. Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform (s. Ziff. I.3).
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5: Angebotsinhalte zu nichtpreislichen bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage - unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation - bewertet (s.a. Hinweise Bewertungsmatrix Stufe 2). Es können insg. max. 300 Pkt. erreicht werden. Bewertung Zuschlagskriterien 1.1 bis 3.3: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (s.a. Vergabeunterlagen). Bewertung Zuschlagskriterium 4.1: Das Angebot mit der höchsten Gesamtstundenzahl erhält die Höchstpunktzahl (im Übrigen s. Bewertungsmatrix Stufe 2); Bewertung Zuschlagskriterium 4.2: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die Höchstpunktzahl (im Übrigen s. Bewertungsmatrix Stufe 2).
(6) Der Auftraggeber beabsichtigt, i.R. des Zuschlagsverfahrens die Frist für die Einlieferung ggf. finaler Angebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 10 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gem. VgV §17 (11) auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
(7) Mit Teilnahme am Vergabeverfahren erklärt sich der/die Bewerber/in einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bewerber/der Bewerberin zur Verfügung gestellte Daten i.R. des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Er/sie erklärt ferner, dass die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden nur für dieses Vergabeverfahren verwendet (weitere Informationen s. Kontaktstelle (Ziff. I.1)).
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: PF 910204
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland