Umsetzen von verbotswidrig auf einer Verkehrsfläche des ÖPNV geparkten Fahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: FG1-0452-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzen von verbotswidrig auf einer Verkehrsfläche des ÖPNV geparkten Fahrzeugen
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Umsetzungen von Fahrzeugen und Anhängern aller Art bis 3.500 kg zGM im Stadtgebiet Berlin, die die Verkehrsflächen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verbotswidrig nutzen.
Berliner Verkehrsbetriebe ÄöR (BVG)
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Umsetzungen von Fahrzeugen und Anhängern aller Art bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht im Stadtgebiet Berlin, die die Verkehrsflächen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verbotswidrig nutzen. Die Leistung umfasst ein Los, Bezirk Mitte. Jährlich werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 1.620 Umsetzungen erwartet.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung um weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung um weitere 24 Monate fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der
Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerber-/Bietergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift,
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister des Bundes vorliegt.
3. Der Auftragnehmer muss über eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in der jeweils aktuellen Fassung oder über eine vergleichbare Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
1. Erklärung zu Umsätzen
(a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(b). Eigenerklärung über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Erklärung zu den Versicherungen
(a) Kfz-Haftpflichtversicherung für die Einsatzfahrzeuge;
(b) erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Hakenlastversicherung in ausreichender Höhe, mindestens aber [Betrag gelöscht] EUR für PKW bzw. [Betrag gelöscht] EUR für LKW, pauschal für Sach-, Sachfolge- und Vermögensschäden;
(c) Hakenlastversicherung geeignet für den Güternahverkehr (Selbstbeteiligung bis [Betrag gelöscht] EUR möglich);
(d) Umweltschadenversicherung in Bezug auf Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz vom 14.11.2007;
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Die folgenden Erklärungen/Nachweise müssen zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU"
- Versicherungsnachweise in Kopie
Erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Hakenlastversicherung in ausreichender Höhe, mindestens aber [Betrag gelöscht] EUR für PKW bzw. [Betrag gelöscht] EUR für LKW, pauschal für Sach-, Sachfolge- und Vermögensschäden;
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Für das Schleppen und Abschleppen von Fahrzeugen stehen dem Bewerber Einsatzfahrzeuge (s. Anzahl der Einsatzfahrzeuge gem. Leistungsbeschreibung) mit einem Kran oder mit einem Kran und einer Hubbrille sowie ausreichender Belastungsfähigkeit des Krans/der Hubbrille und jeweils einem Satz Radroller (2 Stück) und Wagenheber zur Verfügung.
Die Einsatzfahrzeuge müssen nach ihrer zulässigen Gesamtmasse und Zuladekapazität in der Lage sein, Fahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse auf der Ladefläche/Hubbrille zu transportieren.
Unternehmensreferenz des Bewerbers über die vergleichbare Leistung aus den letzten drei Jahren.
Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die folgenden Erklärungen/Nachweise müssen zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
-Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
-Nachweise in Form von Fahrzeugscheinen/Zulassungsteil I in Kopie
-Nachweise in Form Kranprüfbüchern in Kopie
1. Für die Leistung sind drei Einsatzfahrzeuge einsatzbereit zu halten
2. Eine Referenz aus den letzten drei Jahren über die vergleichbare Leistung
Im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung,
- ggf. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe,
- ggf. eine Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist die Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer muss über eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in der jeweils aktuellen Fassung oder über eine vergleichbare Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Hierfür wird das vom AG zur Verfügung gestellte Formular "Bieterfragen_FG1-0452-2023" verwendet und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermittelt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 04.08.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /
konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Kapazitäten der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8. Erläuterung zum Ablauf:
Die Angebote sind bis zu der in der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" unter Ziffer 10 aufgezeigten Angebotsfrist einzureichen. Nach Sichtung der eingereichten Angebote erfolgt die Prüfung und die Auswertung der Angebote. Im Anschluss daran findet die kaufmännische/technische Angebotsklärung statt. Der Angebotsklärung schließen sich die Verhandlungen an. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote (finale Angebote) abzugeben. Diese werden dann vom Auftraggeber anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder objektiv nicht erfüllbare Anforderungen, so sind hierzu Fragen bzw. Hinweise
Unverzüglich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
9. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Sofern Bieter Änderungswünsche oder Vorschläge unterbreiten, werden diese nicht Angebotsbestandteil und dementsprechend auch nicht gewertet. Die Bieter können daher bei Abgabe und Kalkulation ihres Angebotes nicht davon ausgehen, dass etwaige von ihnen dargestellte Änderungswünsche oder Vorschläge in der von ihnen angestrebten Form umgesetzt werden.
Die BVG wird vielmehr nach Auswertung der Angebote und Abschluss der Aufklärungsgespräche entscheiden, ob und in welchem Umfang etwaige Änderungswünsche oder Vorschläge aufgenommen und zum Gegenstand der bei Abgabe der weiteren Angebote für die dann noch im Verfahren befindlichen Bieter gleichlautenden und verbindlichen Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen gemacht werden.
10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.