Ex-Ante-Evaluation (inkl. eines internationalen Hearings) zur Unterstützung der Vorbereitung einer Nachfolgemaßnahme der AlphaDekade sowie einer begleitenden Evaluation der Förderrichtlinie "Grundbildungspfade" im Kontext der AlphaDekade Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-3/11(2023)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dienstsitz Berlin
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Ante-Evaluation (inkl. eines internationalen Hearings) zur Unterstützung der Vorbereitung einer Nachfolgemaßnahme der AlphaDekade sowie einer begleitenden Evaluation der Förderrichtlinie "Grundbildungspfade" im Kontext der AlphaDekade
Die gegenständliche Ex-Ante Evaluation gemäß EGO 9.6 soll die Vorbereitung einer Nachfolgemaßnahme der AlphaDekade begleiten und wichtige Impulse für den Beitrag des BMBF im Rahmen einer neuen Bund-Länder-Initiative liefern.
Die geplante Evaluation enthält zwei Bestandteile, um den Prozess der Gestaltung einer Nachfolgeaktivität inhaltlich zu unterstützen:
1. Durchführung einer Ex-Ante-Evaluation incl. eines internationalen Experten- und Expertinnenhearings
Mit Blick auf die Ergebnisse der bereits abgeschlossenen externen Evaluation der bisherigen BMBF-Projektförderung im Rahmen der AlphaDekade ist Ziel dieser Ex-Ante-Evaluation, neue Impulse und zukünftige Handlungsbedarfe für den Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung von gering literalisierten Erwachsenen zu analysieren. In diesem Kontext soll der Blick geweitet und mit internationalen Experten und Expertinnen aus Staaten, die erfolgreich Maßnahmen zur Förderung von gering Literalisierten umsetzen, neue Förderkonzepte und -bedarfe diskutiert werden. Die Ergebnisse sollen in ein Diskussionspapier einmünden, welches der Unterstützung des BMBF in den Gesprächen mit den Ländern bzw. der Ausarbeitung einer Bund-Länder-Vereinbarung dient.
2. Durchführung einer Evaluation der Startphase der ab 2024 beginnenden Projekte der neuen Förderung "Grundbildungspfade"
Das Diskussionspapier der Ex-Ante-Evaluation wird ab Mitte 2024 ergänzt durch eine begleitende Evaluation der Startphase der neuen Förderprojekte in Mitte 2024. Die Ergebnisse geben Anregungen für weitere Projektförderungen und sollen aufzeigen, wie der Vernetzungsprozess unterschiedlichster Akteure im Rahmen der Projekte funktioniert.
siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: