Programmsteuerungsleistungen für die Rahmenvereinbarung Land Sachsen-Anhalt und DB Station&Service AG Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61985
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Werner, Claudia
E-Mail:
Telefon: +49 34123424816
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Programmsteuerungsleistungen für die Rahmenvereinbarung Land Sachsen-Anhalt und DB Station&Service AG
Ausgeschrieben wird die Programmsteuerungsleistung für das „Bahnhofsmodernisierungsprogramm Sachsen-Anhalt“.
Es handelt sich dabei um die Gesamtsteuerung des Programmes auf Basis einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der DB Station&Service AG.
Inhalt der Rahmenvereinbarung sind Planungs- und Baumaßnahmen an ca. 100 Verkehrsstationsprojekten mit einem Gesamtvolumen von ca. 210 Mio €.
Die Programmsteuerung stellt die Kosten-, Termin- und Qualitätsgerechte Umsetzung der in der Rahmenvereinbarung definierten Bauprojekte sicher.
Dies erfolgt auf Basis eines qualifizierten Multiprojektmanagement unter Berücksichtigung der Finanzierungs-, Genehmigungs- und Projektabwicklungsspezifika der Rahmenvertragspartner.
Das Programm hat eine geplante Laufzeit von 2023 bis 2029. Die Programmsteuerung soll zunächst von 2023 bis 2026 vergeben werden mit der Option auf eine Verlängerung bis Ende 2029.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Programmsteuerungsleistungen für die Rahmenvereinbarung Land Sachsen-Anhalt und DB Station&Service AG
Postanschrift: Obere Waldplätze 13
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sachsen-Anhalt
Ausgeschrieben wird die Programmsteuerungsleistung für das „Bahnhofsmodernisierungsprogramm Sachsen-Anhalt“.
Es handelt sich dabei um die Gesamtsteuerung des Programmes auf Basis einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der DB Station&Service AG.
Inhalt der Rahmenvereinbarung sind Planungs- und Baumaßnahmen an ca. 100 Verkehrsstationsprojekten mit einem Gesamtvolumen von ca. 210 Mio €.
Die Programmsteuerung stellt die Kosten-, Termin- und Qualitätsgerechte Umsetzung der in der Rahmenvereinbarung definierten Bauprojekte sicher.
Dies erfolgt auf Basis eines qualifizierten Multiprojektmanagement unter Berücksichtigung der Finanzierungs-, Genehmigungs- und Projektabwicklungsspezifika der Rahmenvertragspartner.
Das Programm hat eine geplante Laufzeit von 2023 bis 2029. Die Programmsteuerung soll zunächst von 2023 bis 2026 vergeben werden mit der Option auf eine Verlängerung bis Ende 2029.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10717
Land: Deutschland
Ergänzung der Programmsteuerungsleistungen um Deep dive in einem Pilotprojekt zur Ableitung von Best Practice Ansätzen
Das Erfordernis einer tieferen Betrachtung des einzelnen Projektes als Pilotprojekt war bisher für die Gesamtprojektsteuerung nicht angedacht. Im Rahmen der Multiplikatorenrolle des AN´s für andere Projekte im Rahmen eines Lessons Learned Ansatzes wurde dies erforderlich, um praxisorientierte Ableitungen im Sinne eines Best Practice für weitere Projekte der Rahmenvereinbarung treffen zu können.