Wartungsverlängerung für die SIEM-Lösung „Splunk"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herbert-Lewin-Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3040051511
Fax: +49 3040051595
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsverlängerung für die SIEM-Lösung „Splunk"
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist eine 24-monatige Verlängerung der Bestandslizenzen für die Security Information and Event Management (SIEM) Lösung Splunk. Die Lizenzen umfassen die Produkte Splunk Enterprise und Enterprise Security.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist eine 24-monatige Verlängerung der Bestandslizenzen für die Security Information and Event Management (SIEM) Lösung Splunk. Die Lizenzen umfassen die Produkte Splunk Enterprise und Enterprise Security. Des Weiteren erfolgt eine Lizenzerweiterung der Logvolumen-größe von derzeit 250 GB pro Tag auf 300 GB pro Tag für die genannten Produkte.
Optional wird eine Verlängerung der Lizenzen um weitere 12 Monate mit einer Logvolumengröße von 300 GB pro Tag angeboten.
Optional wird eine Erweiterung des Logvolumen um weitere 50 GB pro Tag ab dem zweiten Vertragsjahr angeboten.
Optional wird eine Verlängerung der Lizenzen um weitere 12 Monate mit einer Logvolumengröße von 300 GB pro Tag angeboten.
Optional wird eine Erweiterung des Logvolumen um weitere 50 GB pro Tag ab dem zweiten Vertragsjahr angeboten.
Optional wird eine Verlängerung der Lizenzen um weitere 12 Monate mit einer Logvolumengröße von 350 GB pro Tag angeboten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartungsverlängerung für die SIEM-Lösung „Splunk"
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499163
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.