Externer Vergabedienstleister Referenznummer der Bekanntmachung: 230077-127-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fasanenstr. 85
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externer Vergabedienstleister
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Durchführung und Unterstützung der Berlin Partner Vergabestelle bei Vergabeverfahren.
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH Fasanenstr. 85 10623 Berlin
Die Auftraggeberin sucht für den gemäß Aufforderung benannten Zeitraum einen Vergabeservice. Der Auftragnehmer soll hierzu Mitarbeiter seines Unternehmens nach Bedarf (ca. 2-3 Tage pro Woche) für die Vergabestelle der Auftraggeberin zur Verfügung stellen, die Verfahren durchführen. Diese Mitarbeiter müssen über die entsprechenden Qualifikationen verfügen und übernehmen die fachliche, strukturelle Bearbeitung und eigenständige Durchführung von Verfahren anhand der Beschaffungsrichtlinie von Berlin Partner. Die Abrechnung erfolgt monatlich gemäß dem Stundensatz des Auftragnehmers für die geleisteten Stunden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Externe Vergabebegleitung
Postanschrift: Steinbachtal 2b
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte verwenden Sie das Preisblatt und reichen Sie das geforderte Konzept ein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6W6GNS
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis spätestens bis zu der in der Bekanntmachung gesetzten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Setzt sich die Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem sie die Informations- und Wartepflicht missachtet oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.