Fahrzeugtransferfahrten von Omnibussen und Pkw für die FFG Fahrzeugwerkstätten Falkenried GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-908-20230629
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 403288-2985
Fax: +49 403288-2135
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeugtransferfahrten von Omnibussen und Pkw für die FFG Fahrzeugwerkstätten Falkenried GmbH
Erbringung von Fahrzeugtransportfahrten von Omnibussen und Pkw für die FFG Fahrzeugwerkstätten Falkenried GmbH.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg FFG Fahrzeugwerkstätten Falkenried GmbH
Lademannbogen 138, 22339 Hamburg
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Fahrzeugtransportfahrten von Omnibussen und Pkw für die FFG Fahrzeugwerkstätten Falkenried GmbH.
Die für das Jahr 2022 erbrachten Leistungen waren ca. 4.500 Fahrzeugtransportfahrten, davon 98,5 % Omnibusse und 1,5 % Pkw, wobei ca. 98 % der Fahrzeugtransportfahrten zwischen zwei Standorten im Hamburger Stadtgebiet stattfanden.
Im Zeitraum vom 01.07.2023 bis mindestens 30.06.2027 ist die Beschaffung von jährlichen Fahrzeugtransferfahrten in etwa der gleichen Größenordnung wie 2022 geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrzeugtransferfahrten
Postanschrift: Hamburger Str 180
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4020940-060
Internet-Adresse: http://btbservice.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36GAQ
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080
Postanschrift: Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042823-1690
Fax: +49 4042792-3080