Rahmenvereinbarung über rechtsanwaltliche Leistungen im öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63129
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Seifert, Ivette
E-Mail:
Telefon: +49 3029756741
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über rechtsanwaltliche Leistungen im öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht
Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Rechtsberatung von größtenteils öffentlich geförderten Infrastrukturprojekten der Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG im öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht.
bundesweit
Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt, zur Unterstützung der internen Rechtsberatung eine externe Rechtsberatung im öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht zu beauftragen. Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Rechtsberatung von größtenteils öffentlich geförderten Infrastrukturvorhaben der Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG im öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht. Vom Gegenstand der Rahmenvereinbarung soll auch, vorbehaltlich der Erteilung einer gesonderten Vollmacht, die außergerichtliche Vertretung sowie Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren umfasst sein.
Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit mehreren Anwaltskanzleien abzuschließen. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens soll mit den entsprechenden Kanzleien jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren (mit Verlängerungsoption, siehe Ziffer II.2.7) abgeschlossen werden.
Durch die Teilnahme am Vergabeverfahren sowie aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung entsteht kein Anspruch auf Beauftragung. Eine Beauftragung im Einzelfall erfolgt durch die Rechtsabteilung der Deutsche Bahn AG für die betreffende Gesellschaft des DB-Konzerns und richtet sich nach dem in der Rahmenvereinbarung beschriebenen Modus (Rahmenvereinbarung, Ziffer 2.4).
Verlängerung der Laufzeit gemäß Ziffer II.2.7
Die Finanzierung der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergebenden Einzelaufträge steht im Zeitpunkt der Vergabe der Rahmenvereinbarung nicht abschließend fest. Eine Finanzierung über EU-Mittel ist nicht ausgeschlossen.
Zu Ziffer II.2.5
Es erhalten nur diejenigen Bieter eine Rahmenvereinbarung, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnitts aller im Wettbewerb erzielten, endverhandelten Angebotspreise (Honorarstundensatz) nicht überschreitet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über rechtsanwaltliche Leistungen im öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.