Rahmenvereinbarung über rechtsanwaltliche Leistungen im öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63129

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Seifert, Ivette
E-Mail:
Telefon: +49 3029756741
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über rechtsanwaltliche Leistungen im öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63129
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79111000 Rechtsberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Rechtsberatung von größtenteils öffentlich geförderten Infrastrukturprojekten der Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG im öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79111000 Rechtsberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

bundesweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt, zur Unterstützung der internen Rechtsberatung eine externe Rechtsberatung im öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht zu beauftragen. Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Rechtsberatung von größtenteils öffentlich geförderten Infrastrukturvorhaben der Konzernunternehmen der Deutsche Bahn AG im öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht. Vom Gegenstand der Rahmenvereinbarung soll auch, vorbehaltlich der Erteilung einer gesonderten Vollmacht, die außergerichtliche Vertretung sowie Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren umfasst sein.

Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit mehreren Anwaltskanzleien abzuschließen. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens soll mit den entsprechenden Kanzleien jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren (mit Verlängerungsoption, siehe Ziffer II.2.7) abgeschlossen werden.

Durch die Teilnahme am Vergabeverfahren sowie aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung entsteht kein Anspruch auf Beauftragung. Eine Beauftragung im Einzelfall erfolgt durch die Rechtsabteilung der Deutsche Bahn AG für die betreffende Gesellschaft des DB-Konzerns und richtet sich nach dem in der Rahmenvereinbarung beschriebenen Modus (Rahmenvereinbarung, Ziffer 2.4).

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung der Laufzeit gemäß Ziffer II.2.7

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Die Finanzierung der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergebenden Einzelaufträge steht im Zeitpunkt der Vergabe der Rahmenvereinbarung nicht abschließend fest. Eine Finanzierung über EU-Mittel ist nicht ausgeschlossen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Ziffer II.2.5

Es erhalten nur diejenigen Bieter eine Rahmenvereinbarung, deren Angebotspreis das 1,5 fache des Durchschnitts aller im Wettbewerb erzielten, endverhandelten Angebotspreise (Honorarstundensatz) nicht überschreitet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 226-651384
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über rechtsanwaltliche Leistungen im öffentlichen Recht, insbesondere Fachplanungsrecht und Umweltrecht

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/06/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/06/2023