Tower Los 19 - Bauendreinigung - Nachauftrag 2
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 302000374000
Fax: +49 302000374505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 19 - Bauendreinigung - Nachauftrag 2
Flughafen Berlin-Tempelhof
Die Leistung beinhaltete die Bauendreinigung für die Sanierung des Kopfbau West im Flughafengebäude Berlin-Tempelhof und umfasste im Wesentlichen Arbeiten nach ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.
Neben der Baustelleneinrichtung waren folgende Reinigungsarbeiten durchzuführen: Baufeinreinigung, Reinigung Glasflächen, Reinigung Flächen Innenbereich, Reinigung Flächen Außenbereich und sonstige Leistungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VE19 Bauendreinigung, hier Nachauftrag 2 (Mehrmengen)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flughafen Berlin-Tempelhof
VE19 Bauendreinigung, hier NT02, NA02 (Mehrmengen)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Mehrmengenanpassungen:
- Baufeinreinigungen Ausbaubereiche, Flure, NTH, HTH, Tower, Ausstellung Ebene 6
- Reinigung Fenster Stahlrahmen, Dachterrasse
- Grobreinigung
Durch Verzögerungen im Bauablauf, u.a. durch notwendige Umplanungen und zusätzliche Schnittstellen sind Mehrmengenanpassungen erforderlich.Die Ebene 6 sowie das Haupttreppenhaus mussten als vorgezogene Maßnahmen gereinigt werden (Freigabe für die Ausstellung, sowie Voraussetzung zur Montage der Handlaufleuchte im HTH wie die Endbeschichtung der Stahltreppe). Eine erneute Reinigung der Ebene 6 ist nach Fertigstellung der Restleistungen notwendig. Gleiches gilt für die Reinigung des Haupttreppenhauses nach Fertigstellung sämtlicher Restleistungen im HTH. Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre projektschädlich:- Innerhalb der knappen Terminvorgaben und ausgehend von einer Ausschreibungsdauer von ca. 3 Monaten, würde es zu einem weiteren Bauzeitverzug und weiteren Kostenerhöhungen kommen.- Bei einer Neuausschreibung ist davon auszugehen, dass die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen würden.