Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §192 ff SGB IX für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022001790
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stuffer, Silja
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §192 ff SGB IX für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Sozialbehörde - Integrationsamt Hamburg (Im Folgenden: Integrationsamt) als Auftraggebende (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach § 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Finanzierung der Durchführung dieser Aufgaben erfolgt aus Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe, die vom Integrationsamt Hamburg zur Verfügung gestellt werden.
Ziel ist die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, z.B. durch Beratungen, Berufsbegleitungen, Fachdienstliche Stellungnahmen und Schulungsveranstaltungen. Die zu erbringende Gesamtleistung umfasst die Aufgaben des Integrationsfachdienstes für die Dauer von 4 Jahren im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 mit 1 Verlängerungsoption von 3 Jahren bis zum 31.12.2030 und einer weiteren Verlängerungsoption von 2 Jahren bis maximal zum 31.12.2032. Bei Nutzungen der Verlängerungsoptionen kann sich eine Gesamtlaufzeit von 9 Jahren ergeben. Der Vertrag endet ohne Kündigung automatisch zum 31.12.2027. Die Verlängerungsoptionen stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel des Sondervermögens Ausgleichsabgabe und dem gemeinsamen Willen zur weiteren Zusammenarbeit. Die Entscheidung, von einer Verlängerungsoption Gebrauch zu machen, erfolgt jeweils spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Wie gesetzlich vorgesehen, wird eine Struktur geschaffen, die auch von Reha-Trägern auf eigene Kosten genutzt werden kann, um die Erwerbsfähigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft zu sichern (s. § 49 Abs. 1 SGB IX).
Der Auftrag soll als Gesamtauftrag vergeben werden.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Sozialbehörde - Integrationsamt Hamburg (Im Folgenden: Integrationsamt) als Auftraggebende (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach § 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Finanzierung der Durchführung dieser Aufgaben erfolgt aus Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe, die vom Integrationsamt Hamburg zur Verfügung gestellt werden.
Ziel ist die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, z.B. durch Beratungen, Berufsbegleitungen, Fachdienstliche Stellungnahmen und Schulungsveranstaltungen.
Wie gesetzlich vorgesehen, wird eine Struktur geschaffen, die auch von Reha-Trägern auf eigene Kosten genutzt werden kann, um die Erwerbsfähigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft zu sichern (s. § 49 Abs. 1 SGB IX).
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §192 ff SGB IX für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von /Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es war zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe war im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.