Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §192 ff SGB IX für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022001790

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stuffer, Silja
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §192 ff SGB IX für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg

Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022001790
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Sozialbehörde - Integrationsamt Hamburg (Im Folgenden: Integrationsamt) als Auftraggebende (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach § 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Finanzierung der Durchführung dieser Aufgaben erfolgt aus Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe, die vom Integrationsamt Hamburg zur Verfügung gestellt werden.

Ziel ist die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, z.B. durch Beratungen, Berufsbegleitungen, Fachdienstliche Stellungnahmen und Schulungsveranstaltungen. Die zu erbringende Gesamtleistung umfasst die Aufgaben des Integrationsfachdienstes für die Dauer von 4 Jahren im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 mit 1 Verlängerungsoption von 3 Jahren bis zum 31.12.2030 und einer weiteren Verlängerungsoption von 2 Jahren bis maximal zum 31.12.2032. Bei Nutzungen der Verlängerungsoptionen kann sich eine Gesamtlaufzeit von 9 Jahren ergeben. Der Vertrag endet ohne Kündigung automatisch zum 31.12.2027. Die Verlängerungsoptionen stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel des Sondervermögens Ausgleichsabgabe und dem gemeinsamen Willen zur weiteren Zusammenarbeit. Die Entscheidung, von einer Verlängerungsoption Gebrauch zu machen, erfolgt jeweils spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Vertragslaufzeit.

Wie gesetzlich vorgesehen, wird eine Struktur geschaffen, die auch von Reha-Trägern auf eigene Kosten genutzt werden kann, um die Erwerbsfähigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft zu sichern (s. § 49 Abs. 1 SGB IX).

Der Auftrag soll als Gesamtauftrag vergeben werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
85312320 Beratungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Sozialbehörde - Integrationsamt Hamburg (Im Folgenden: Integrationsamt) als Auftraggebende (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach § 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Finanzierung der Durchführung dieser Aufgaben erfolgt aus Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe, die vom Integrationsamt Hamburg zur Verfügung gestellt werden.

Ziel ist die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, z.B. durch Beratungen, Berufsbegleitungen, Fachdienstliche Stellungnahmen und Schulungsveranstaltungen.

Wie gesetzlich vorgesehen, wird eine Struktur geschaffen, die auch von Reha-Trägern auf eigene Kosten genutzt werden kann, um die Erwerbsfähigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft zu sichern (s. § 49 Abs. 1 SGB IX).

Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept Qualitätssicherung / Gewichtung: 35%
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation Personal / Gewichtung: 35%
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 30%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 041-121827
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §192 ff SGB IX für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Arinet GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.

- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.

- Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von /Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.

- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es war zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe war im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/06/2023