IBV_Refurbishment & Recycling von IT-Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: PV52-2023-03
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Charlottenstraße 65
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.provitako.de
Abschnitt II: Gegenstand
IBV_Refurbishment & Recycling von IT-Komponenten
Aufruf zur Interessenbekundung für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung bzw. Wiedervermarktung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik) durch Inklusionsunternehmen gemäß § 215 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).
Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufträge in regionale Lose aufzuteilen, entsprechend der Wirkungsbereiche der Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben. Die genauen Angaben zum Umfang und Leistungsort sowie die Fristen des Auftrags werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung gem. § 52 Abs. 3 VgV bekannt gegeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Die ProVitako beschafft für ihre Mitglieder Informations- und Kommunikationstechnik zum Einsatz in den Verwaltungen und im Schulbereich. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über Abholung, Datenvernichtung und Entsorgung, bzw. Wiedervermarktung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es wird das Ziel verfolgt diese Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer im öffentlichen Bereich entweder der Wiedervermarktung oder der gesicherten Entsorgung im Wertstoffkreislauf zuzuführen. Wann die Nutzungsdauer der Geräte endet, wird in jedem Einzelfall durch die aussondernde Stelle selbst festgelegt.
Die sich anschließende Behandlung der ausgesonderten Infrastrukturkomponenten (Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung) durch einen zuverlässigen und leistungsstarken Dienstleister, der unter den Tatbestand des § 118 GWB fällt (Inklusionsunternehmen), ist Gegenstand dieses Verfahrens und steht damit im Einklang mit der Zielsetzung zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen:
- Bereitstellen von Sammelbehältern
- Abholen und Transport der IT-Komponenten
- Registrierung der IT-Komponenten
- Datenlöschung, Datenträgervernichtung
- Bewertung der IT-Komponenten durch den Auftragnehmer
- Kauf der IT-Komponenten
- Wiederverwertung, Recycling, Entsorgung der IT-Komponenten
Die betroffenen IT-Komponenten sind z.B.:
- IT-Endgeräte: Computer, Tablets/Ipads, Drucker, Monitore, Scanner, audiovisuelle Ausrüstung und verschiedenes Computerzubehör etc.
- Rechenzetrums- und Netzwerkausrüstung: Server, Schalter, Hubs, UPS und verschiedenes Netzwerkzubehör etc.
- Telefonausrüstung: Fax, Bürotelefone, Mobiltelefone, Telefonzentralen und verschiedenes Telefonzubehör etc.
Die ProVitako handelt als zentrale Beschaffungsstelle im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder. Diese sind zu finden unter https://www2.provitako.de/mitglieder/.
Neben der ProVitako werden die Mitglieder der ProVitako berechtigt, aus dem Rahmenvertrag Leistungen abzurufen sowie deren Gesellschafter oder Träger, die von ihnen beherrschten und gesteuerten juristischen Personen und deren dezentrale Organisationseinheiten.
Die abrufberechtigten Mitglieder sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die durch dieses Vergabeverfahren beschaffte Leistung abzurufen. Sie können auch eigene Beschaffungen für entsprechende Lösungen durchführen.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 12 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 48 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Dies ist ein Interessenbekundungsverfahren nach § 38 Abs. 4 VgV, also ein Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gemäß § 38 Abs. 4 VgV zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Register (z.B. Handelsregisterauszug)
- Angaben zum Jahresumsatz der letzten drei (3) Jahren über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich
- Qualitätsmanagement: Nachweis über das eingeführte Qualitätsmanagement im Unternehmen.
- Informationssicherheitsmanagement: Nachweis über das eingeführte Informationssicherheitsmanagement im Unternehmen.
-Interessenbekundung unter Angabe insbesondere von Name, Sitz, Rechtsform der Gesellschaft und einer Unternehmensbeschreibung unter Angabe vonLeistungsspektrum und Kerngeschäft sowie Unternehmensorganisation. Ferner sind Standorte, Geschäftsstellen, Kundendienst, Ansprechpartner im Unternehmen zu nennen. (Eigenerklärung)
- Betriebshaftpflichtversicherung, Vorlage der Kopie eines aktuellen Haftpflichtversicherungsscheins oder Zusage auf Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung über folgenden Mindestversicherungsschutz: für Personen- und Sachschäden jeweils [Betrag gelöscht] Euro, für Vermögensschäden 1 Mio. Euro, jeweils bei zumindest doppelter Jahreshöchstleistung.
- Nachweis der Eigenschaft als Inklusionsunternehmen gem. § 118 GWB und des § 215 SGB IX (Ausschlusskriterium)
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und der einzusetzenden Tools zur Durchführung der Datenlöschung und der Datenträgervernichtung
- Angaben zu Umweltzertifikaten und eingeführten Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Ausführung anwendet
- Angabe über die Gesamtanzahl der Beschäftigten im Unternehmen und in dem ausschreibungsrelevanten Bereich in den letzten drei (3) Jahren
- Referenzen: Der Bewerber muss den Nachweis führen (kurze Projektbeschreibung), dass er über entsprechende Anlagen und Know-how verfügt, um für mindestens drei (3) größere Einrichtungen in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen zu erbringen. Der Abschluss des Referenzauftrags [Auftragsende] darf nicht vor dem 28.07.2020 liegen.
Der Auftragnehmer muss die im Rahmen des Vergabeverfahrens gemachten Eignungsangaben während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrages erfüllen, ausgenommen etwaiger geringfügiger (Personalschwankungen).
Abrufberechtigt werden die Mitglieder des Auftraggebers sein sowie deren nachgeordnete Stellen.
Eine Mindestabnahmeverpflichtung gibt es nicht.
Der Höchstwert der Beschaffung je Los ist jeweils unter Nr. II.2.6 der Bekanntmachung angegeben und schließt etwaige Verlängerungen des Auftrags mit ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb, wobei der spätere Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne erneute Auftragsbekanntmachung (gem. § 38 Abs. 4 VgV) vergeben wird.
Die Interessenten müssen ihr Interesse bis zur genannten Frist über das Vergabeportal (nach Registrierung) bekunden. Hierzu müssen Sie sich im E-Vergabe-Portal unter dem in Nr. I.3 genannten Link registrieren (lediglich in diesem Projektraum auf "Teilnehmen" klicken) und über das Kommunikationstool Ihre Interessensbekundung abgeben.
Bitte reichen Sie über das Kommunikationstool des Portals ihre Interessenbekundung unter Angabe insbesondere von Name, Sitz, Rechtsform der Gesellschaft und einer Unternehmensbeschreibung (Eigenerklärung zur Darstellung von Leistungsspektrum und Kerngeschäft sowie Unternehmensorganisation. Ferner sind Standorte, Geschäftsstellen, Kundendienst, Ansprechpartner im Unternehmen zu nennen.)
Der Auftraggeber wird alle Unternehmen, die auf die Veröffentlichung dieser Vorinformation hin form- und fristgerecht eine Interessensbekundung übermittelt haben, zur Abgabe einer Interessensbestätigung gem. § 52 Abs. 3 VgV auffordern. Mit der Aufforderung zur Abgabe einer Interessensbestätigung werden auch die vollständigen Vergabeunterlagen den Interessenten bereitgestellt.
Falls Sie nach dem Studium der Verfahrensunterlagen weiterhin Interesse an der Ausführung des Auftrags haben, bestätigen Sie bitte fristgemäß Ihr Interesse durch die Abgabe einer sog. Interessensbestätigung.
Die Eignung ist erst mit der Interessensbestätigung nachzuweisen (Die Eignungskriterien finden Sie im Abschnitt III der Vorinformation).
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nur unter Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben, möglich, sofern nicht eine Interessenbekundung von der Bietergemeinschaft selbst erfolgte.
Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt.
Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden von der Vergabestelle des Auftraggebers zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGR6GC6
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.