Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Riedstadt-Goddelau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42149
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Patric Kuhn, Bianca Deichert
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Riedstadt-Goddelau
Bahnhof (Bf) Riedstadt-Goddelau
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU zur barrierefreien Erschließung der Verkehrsstation Riedstadt-Goddelau. Überwacht werden soll die Errichtung von drei Aufzugsschächten und -anlagen auf dem Haus-, Mittel- und Außenbahnsteig. Zur Realisierung des Aufzugs am Hausbahnsteig muss ein Teil der bestehenden Lärmschutzwand zurück- und umgebaut werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU
Postanschrift: Hahnstraße 52
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bahnhof (Bf) Riedstadt-Goddelau
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU zur barrierefreien Erschließung der Verkehrsstation Riedstadt-Goddelau. Überwacht werden soll die Errichtung von drei Aufzugsschächten und -anlagen auf dem Haus-, Mittel- und Außenbahnsteig. Zur Realisierung des Aufzugs am Hausbahnsteig muss ein Teil der bestehenden Lärmschutzwand zurück- und umgebaut werden.
Postanschrift: Hahnstraße 52
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Nachtrag 07: Verlängerung der Bauüberwachungsleistung infolge von Bauzeitverlängerung
Laut Hauptvertrag § 5.1.1 ist die Fertigstellung zur Abnahme der Leistungen des Bau-AN im November 2021. § 9.8.1 definiert im Anschluss daran einen Toleranzzeitraum von 3 Monaten, nach dessen Ablauf Anspruch auf Ausgleich der entstandenen und nachgewiesenen Mehrkosten entsteht.
In Fortführung zum Nachtrag 07 verlängert sich die Bauzeit weiter bis voraussichtlich zum 31.05.2023. Ein Bauablaufplan Stand 02/2023 liegt vor und die Leistungserbringung der BÜ wird bis ca. Mai 2023 gehen.
Aufgrund der vorgesehenen Arbeiten die im engen Sachzusammenhang mit den begonnene Leistungen stehen, ist der Einsatz der bisherigen Bauüberwachung weiterhin erforderlich.