Service, Wartung & Funktionsprüfung der Fluchtwegesicherungssysteme, ECA-2023-053 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-053
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Service, Wartung & Funktionsprüfung der Fluchtwegesicherungssysteme, ECA-2023-053
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Wartung der technischen Anlagen, der monatlichen Funktionsprüfung, sowie das Störungsmanagement mit 24/7 Rufbereitschaft, und die Sachkundeabnahme von Fluchtwegsicherungssystemen. Die Tätigkeiten sind stets unter Einhaltung der geltenden Herstellervorgaben und gültigen EltVTR auszuführen.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin Der Auftragnehmer hat seine Leistungen an allen Standorten des Auftraggebers innerhalb des Stadtgebietes Berlin zu erbringen; derzeit sind dies die folgenden Standorte:
- Standort A: Kommandantenstraße 18 - 22, 10969 Berlin
- Standort B: Oranien Straße 91, 10969 Berlin
- Standort C: Alte-Jakob-Str. 103-105, 10969 Berlin
- Standort D: Saturnstraße 6, 13405 Berlin
- Standort E: Florastraße 133, 12623 Berlin.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Wartung der technischen Anlagen, der monatlichen Funktionsprüfung, sowie das Störungsmanagement mit 24/7 Rufbereitschaft, und die Sachkundeabnahme von Fluchtwegsicherungssystemen. Die Tätigkeiten sind stets unter Einhaltung der geltenden Herstellervorgaben und gültigen EltVTR auszuführen.
Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages beträgt [Betrag gelöscht] EUR; bei Erreichen dieses Höchstwertes endet der Vertrag automatisch
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von zwei (2) Jahren ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Insgesamt sind zwei Vertragsverlängerungen nach Ablauf der Grundlaufzeit möglich, sodass die Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre beträgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt;
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
6. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen.
In Bezug auf die unter Ziff. 6a. geforderte Angabe zum Netto-Umsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je Geschäftsjahr.
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
7. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen.
8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
jeweils unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
e) des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Als vergleichbare Referenzen gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV. Für den Fall der Verwendung der EEE gemäß § 50 VgV sind auf Verlangen des Auftraggebers von dem Bieter, an den der Auftrag vergeben werden soll, vor Zuschlagserteilung die oben geforderten Eignungsnachweise fristgebunden beizubringen.
Alle vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen entsprechen.
Der Auftraggeber kann bei Nachweisen, die in Kopie vorzulegen sind, zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Eigenerklärungen sind im Original in Textform einzureichen. Soweit möglich sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucke zu verwenden.
Bieter aus Ländern, in denen oben genannte Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bieter bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bieter amtliche / behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern.
In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Es sind mindestens drei (3) Referenzen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen, mit einem Mindestumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, nachzuweisen.
Als vergleichbare Referenzen gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen.
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Unterauftragnehmer (Ziff. 13 Vergabebedingungen):
Sofern ein Bieter beabsichtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen, hat er mit dem Angebot eine Erklärung über die Art und die Weitergabe von Leistungsbestandteilen abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bieter des für die Zuschlagserteilung vorgesehenen Angebotes vor Zuschlagserteilung auffordern, ihm die für die Unterauftragsvergabe konkret bestimmten Unternehmen zu benennen.
Von dem Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer sowie zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer die ausgefüllte Bieterselbstauskunft nebst Anlagen und die ausgefüllte Eigenerklärung Zuverlässigkeit fristgebunden abfordern.
(2) Eignungsleihe (Ziff. 11.2 Vergabebedingungen):
Bieter/Bietergemeinschaften können sich ferner gem. § 47 VgV auch zum Nachweis der Eignung der Ressourcen/Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit dem Dritten bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
In einem solchen Fall muss der Bieter/die Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot:
1. das oder die andere/n Unternehmen benennen (gemäß dem Formblatt I.5 im Format PDF) und
2. mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (gemäß dem Formblatt I.6) nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann.
Ferner sind für diese(n) Dritte(n) zum Nachweis der Eignung ebenfalls mit dem Angebot:
3. die ausgefüllte Bieterselbstauskunft (gem. dem Formblatt I.2) nebst Anlagen sowie
4. die Eigenerklärung Zuverlässigkeit (gem. dem Formblatt I.3)
jeweils im Format PDF einzureichen.
Im Falle einer Eignungsleihe haben die Bieter zudem:
- die Referenzerklärungen (gem. dem beigefügten Formblatt I.4),
mit dem Angebot als PDF einzureichen, soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
Hinweis: Sollte sich die Eignungsleihe nicht auf eines der vorgenannten Kriterien beziehen, da der Bieter die Eignungskriterien vollumfänglich eigenständig erfüllt, ist eine Einreichung der jeweiligen Unterlagen nicht erforderlich. Dies gilt ebenfalls für die Angaben unter Ziff. 3 und 4 der für die Unterauftragnehmer einzureichenden Bieterselbstauskunft.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
(3) Bietergemeinschaft (Ziff. 14 Vergabebedingungen):
Schließen sich mehrere Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammen, hat diese mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete und nachfolgend eingescannte Erklärung im Format PDF abzugeben.
In dieser Erklärung sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen; außerdem ist der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu bezeichnen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner; diese Haftung bleibt auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen.
Im Fall des Angebots als Bietergemeinschaft sind die folgenden Vorgaben zu beachten:
Die zum Nachweis der Eignung geforderte ausgefüllte Bieterselbstauskunft (gem. dem Formblatt I.2) nebst Anlagen sowie die Eigenerklärung Zuverlässigkeit (gem. dem Formblatt I.3) sind bei einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft als PDF einzureichen.
Die Referenzerklärungen (gem. dem Formblatt I.4) sind mit dem Angebot für die Bietergemeinschaft, d.h. für jedes Mitglied in dem Umfang einzureichen, in welchem die Bietergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des jeweiligen Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
(4) Angebotsabgabe und Nachforderung:
Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal unter zwingender Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden im Deutschen Vergabeportal kostenfrei bereitgestellt und sind über den Link unter Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung abrufbar.
Das Angebot muss vollständig sein. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers fristgebunden nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist eingereicht, wird das betroffene Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW63QY
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.