Wartungsleistungen an Wärmeversorgungsanlagen in Baden-Württemberg (Vergabenummer VOEK 207a-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 207a-22

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 117-364902)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartungsleistungen an Wärmeversorgungsanlagen in Baden-Württemberg (Vergabenummer VOEK 207a-22)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 207a-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50720000 Reparatur und Wartung von Zentralheizungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Wartung und bei Bedarf Störungsbeseitigung von/an unterschiedlichen Heizungsanlagen bzw. deren Bestandteile (Heizkessel verschiedenster Brennstoffe, Wärmeübertrager, Fernwärme-Übergabestationen, Kombiheizer, Umlaufwasserheizer) verschiedener Hersteller und Baujahre.

-

Die feste Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre und kann optional zweimal um je ein Jahr verlängert werden. Die Angebotspreise sind für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ein Festpreis ab Leistungsbeginn. Nach Ablauf dieser Frist kann auf schriftliches Verlangen des AN (s. Preisgleitklausel), die Vergütung angepasst werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/06/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 117-364902

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung
Anstatt:

Wartung und bei Bedarf Störungsbeseitigung von/an unterschiedlichen Heizungsanlagen bzw. deren Bestandteile (Heizkessel verschiedenster Brennstoffe, Wärmeübertrager, Fernwärme-Übergabestationen, Kombiheizer, Umlaufwasserheizer) verschiedener Hersteller und Baujahre.

-

Die feste Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre und kann optional zweimal um je ein Jahr verlängert werden. Die Angebotspreise sind für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ein Festpreis ab Leistungsbeginn. Nach Ablauf dieser Frist kann auf schriftliches Verlangen des AN (s. Preisgleitklausel), die Vergütung angepasst werden.

muss es heißen:

Wartung und bei Bedarf Störungsbeseitigung von/an unterschiedlichen Heizungsanlagen bzw. deren Bestandteile (Heizkessel verschiedenster Brennstoffe, Wärmeübertrager, Fernwärme-Übergabestationen, Kombiheizer,

Umlaufwasserheizer) verschiedener Hersteller und Baujahre.

-

Die feste Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre und kann optional zweimal um je ein Jahr verlängert werden. Die Angebotspreise sind für eine Vertragslaufzeit von 24

Monaten ein Festpreis ab Leistungsbeginn. Nach Ablauf dieser Frist kann auf schriftliches Verlangen des AN (s. Preisgleitklausel), die Vergütung angepasst

werden.

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Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen und Arbeitsschritte durchzuführen um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. (s. a. Regelwerk VDMA 2 4186-2).

Die Wartung erfolgt dabei mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller. Weiterhin sind die Leistungsinhalte der beigefügten Arbeitskarte KG 420 und ergänzend Inhalte der Arbeitskarte KG 480 zu verwenden. Die Inhalte der Arbeitskarten sind nicht abschließend und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Wartung erfolgt im Turnus 1 x jährlich.

Die Wartungsleistungen sind im laufenden Geschäftsjahr bis Oktober durchzuführen.

Im Rahmen der Ausschreibung wird von den üblichen an einer Heizungsanlage vorkommenden Anlagenteilen ausgegangen (s. a. DIN EN 12170):

Heizkessel oder Einrichtungen zur Wärmeversorgung; Steuerungs- und Regelsysteme; Sicherheitseinrichtungen, einschließlich derer für die Verbrennungsluftzufuhr; Übergabestationen für Fernwärme, Heizkostenverteiler und ggfs. primarseitige häusliche Warmwasserbereitung; Brennstoffversorgung, -lagerung und - zufuhr; Abgassysteme, einschließlich Kondensat-behandlung; Einrichtungen zur Wärmeabgabe, mit dazugehörigen Anlagenteilen und Komponenten; Heizflächen einschließlich Zubehör; Systeme für Steuerung / Regelung und Überwachungssysteme; Wasseraufbereitung sowie sonstige Behandlungsverfahren für Wasser (z. B. chemisch, physikalisch und sonstige Verfahren, einschließlich der Behandlung wegen Frostschutz).

Geringfügige Arbeiten, wie z. B. Entfernen und Wiederanbringen einer Schutzverkleidung, die Voraussetzung für die Wartung sind, gehören zum Arbeitsumfang und sind grundsätzlich zusammen mit den Wartungsarbeiten durchzuführen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: