Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel Referenznummer der Bekanntmachung: OM_95_23_OV_PoeB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen müssen in den Liegenschaften des Bezirks Neukölln von Berlin in regelmäßigen Abständen Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durchgeführt werden. Die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in diesen Einrichtungen sollen nach EN 50678 (DIN VDE 0701) und EN 50699 (DIN VDE 0702) und den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 und 4 geprüft werden. Ziel der Prüfung ist es, die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach den anerkannten Regeln der Technik in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und zu betreiben. Die Gebäude befinden sich in Berlin-Neukölln an verschiedenen Standorten gemäß Anlage Objektübersicht.
Berlin Neukölln
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen müssen in den Liegenschaften des Bezirks Neukölln von Berlin in regelmäßigen Abständen Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durchgeführt werden. Die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in diesen Einrichtungen sollen nach EN 50678 (DIN VDE 0701) und EN 50699 (DIN VDE 0702) und den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 und 4 geprüft werden. Ziel der Prüfung ist es, die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach den anerkannten Regeln der Technik in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und zu betreiben. Die Gebäude befinden sich in Berlin-Neukölln an verschiedenen Standorten gemäß Anlage Objektübersicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch folgende Einzelnachweise mit Angebotsabgabe zu belegen:
- Wirt -124 Eigenerklärung zur Eignung - EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft sowie der Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts
Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung wesentlicher Leistungen des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung des Unterauftragnehmers in gleicher Form zu belegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
- Ausbildungsnachweise der eingesetzten Fachkräfte
- Referenzen:
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Referenzen anzugeben. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
(mind. 2 mit vergleichbarem Auftragsvolumen, sowie Angabe der Anzahl der Geräte und Arten)
- Prüfprotokoll und eine Prüfplakette als Muster
- Benennung der Messinstrumente und Prüfgeräte entsprechend der Anforderungen nach EN 50678 (DIN VDE 0701) und EN 50699 (DIN VDE 0702)
Abschnitt IV: Verfahren
Bezirksamt Neukölln von Berlin; Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Gemäß § 55 II VgV -Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
Fax: +49 30902394405