studierendenWERK BERLIN, Winterdienst in 34 Objekten im Berliner Stadtgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: 16-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]85
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stw.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
studierendenWERK BERLIN, Winterdienst in 34 Objekten im Berliner Stadtgebiet
Winterdienst in 34 Objekten und Flächen im Berliner Stadtgebiet.
studierendenWERK BERLIN Hardenbergstr. 34 10623 Berlin Der Inhalt dieses Vertrages bezieht sich auf 34 Objekte im Berliner Stadtgebiet. Eine Übersicht aller Erfüllungsstandorte liegt den Vergabeunterlagen (Anlage "LV & Objektliste") bei.
Der Auftragnehmer übernimmt während der Laufzeit dieses Vertrages den Winterdienst, namentlich die Schnee-, Eisglätte- und Schneeglättebekämpfung bzw.- beseitigung für die in der Anlage "Objektliste inkl. Preisblatt" bezeichneten 34 Objekte und Flächen, einschließlich der damit verbundenen öffentlich-rechtlichen Pflichten für diese Objekte und Flächen.
Es besteht die Option einer Vertragsverlängerung um eine Saison (01.11.2026 bis 31.03.2027).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Der Auftragnehmer verfügt für die Dauer des Vertrages über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder ein zertifiziertes Umweltmanagement nach ISO 14001.
Abschnitt IV: Verfahren
studierendenWERK BERLIN, Vergabestelle
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In ca. vier Jahren.
Bitte beachten Sie:
Die Ausschreibung wird rein elektronisch durchgeführt. Es sind keine postalischen Angebote zulässig.
Bitte reichen Sie ihre Angebote vollständig ein.
Dieses beinhaltet:
- "alle" Unterlagen ausgefüllt unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente"
- LV verpreist
"Bitte im Angebotsformular die Person des Erklärenden nicht vergessen."
(Namen in Druckbuchstaben; eingescanntes Papierformat-Unterschrift)
Wir möchten dringend darauf hinweisen, dass die Kommunikation, betreffs aller Anfragen zum Ausschreibungsverfahren ausschließlich über die Vergabestelle durchzuführen ist; über dieses Portal oder ggf. per Mail.
Angebote, die über "Kommunikation" oder als E-Mail eingereicht werden, sind nicht zulässig und werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Vielen Dank im Voraus.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6TY1HSQKNE5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe der Europäischen Union (§135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]