Nördlingen, Erneuerung Außenbahnsteig Gl. 4 und barrierefreier Ausbau Mittelbahnsteig Gl. 5/7 (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47069
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Nördlingen, Erneuerung Außenbahnsteig Gl. 4 und barrierefreier Ausbau Mittelbahnsteig Gl. 5/7 (2 Lose)
Los 1 - Hausbahnsteig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 - Hausbahnsteig
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nördlingen
Los 1 - Hausbahnsteig
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
02 - Die Pflasterung des Bahnhofvorplatzes wurde im Bereich des städtischen Flurstücks ursprünglich im LV nicht berücksichtigt.
Hierfür wurde ein Nachtrag notwendig wonach die Baufirma entsprechend der bereits vorhandenen Pflasterung die neue
fortführen sollte. Die Anordnung erfolgte durch die Projektleitung.
02 - Pflasterarbeiten wurden bereits auf DB Grundstück durch den AN wie im LV vorgesehen hergestellt. Bei der Fortführung der
Pflasterung mussten teilweise Pflaster ähnlich denen auf DB Grund und welche, die der städtischen Pflasterung entsprechen
optisch sinnvoll ergänzt werden. Ein AN-Wechsel hätte zu erhöhtem Korrdinationsaufwand geführt und weitere BE-Flächen
erfordert.