Rahmenvereinbarung über den Kauf verschiedener Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20232120660
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen-552346
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Kauf verschiedener Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit möglichst vielen Fahrzeugherstellern, Generalvertretungen oder autorisierten Fachhändlern über den Kauf von verschiedenen Nutzfahrzeugen (Nfz) und Lastkraftwagen (Lkw) aller Klassen für alle Behörden und Ämter der FHH einschließlich aller Landesbetriebe, Hochschulen, das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) sowie die benannten Anstalten des öffentlichen Rechts und öffentlichen Unternehmen.
Bei den ausgewählten Anstalten des öffentlichen Rechts handelt es sich um:
• Stadtreinigung Hamburg
• Dataport
• Hamburg Port Authority
• Hamburger Stadtentwässerung
• Hamburger Friedhöfe
Bei den ausgewählten öffentlichen Unternehmen handelt es sich um:
• Stromnetz Hamburg GmbH
• Hamburger Wasserwerke GmbH
• Hamburger Krematorium GmbH
Die Auftraggeberin versteht unter der Bezeichnung „Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen“ Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen = N1, mehr als 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen = N2 und mehr als 12 Tonnen = N3, die in der Regel im Fahrerhaus nur mit einer Sitzreihe mit 2 oder 3 Sitzplätzen ausgestattet sind (Ausnahme Fahrzeuge mit Doppelkabine oder Kleinbusse) und vornehmlich für den Transport von Gütern, Personen oder zum weiteren Aus- und Aufbau bestimmt sind. Beispielhaft werden genannt: Kastenwagen, Pritschenwagen, Kleintransporter und Lkw-Fahrgestelle, geeignet zum weitergehenden Aus- und Aufbau. Der weitergehende Aus- und Aufbau der Fahrgestelle wird ebenfalls Inhalt der Rahmenvereinbarungen.
Es können alle Modelle / Modellreihen mit allen verfügbaren Antriebsarten angeboten werden. Sofern es der Einsatzzweck erlaubt, werden bei einer Beschaffung Fahrzeuge mit rein batterieelektrischen Antrieben präferiert.
Es sollen die Rabatte auf die Listenpreise für verschiedene Modelle / Modellreihen von Nutzfahrzeugen und Lastkraftwagen einschließlich der herstellerseitig lieferbaren Sonderausstattungen angeboten werden. Der zurzeit absehbare Gesamtbedarf während der Vertragslaufzeit liegt bei insgesamt ca. 900 bis maximal 1100 Fahrzeugen verschiedenster Art. Eine konkrete Bestellmenge kann nicht genannt werden. Die tatsächlich Bestellmenge kann abweichen.
Es sollen je Bieter der/ die Rabatt/e auf den jeweiligen Listenpreis für möglichst alle Nfz- / Lkw-Modelle / -Modellreihen des jeweiligen Portfolios angeboten werden. Der Zuschlag wird auf alle unterschiedlichen Modelle/ Modellreihen unterschiedlicher Fahrzeughersteller erteilt.
Sofern für den vorgesehenen Einsatzzweck des zu beschaffenden Fahrzeugs nicht auf ein bestimmtes Modell abgestellt werden kann oder die erforderlichen Aus- und Aufbauten nicht serienmäßig angeboten werden können, wird für den Abruf des tatsächlich zu beschaffenden Fahrzeugs unter den in Frage kommenden Vertragspartnern des jeweiligen Loses ein Miniwettbewerb (Angebotseinholung) durchgeführt.
Die Vertragspartner werden in diesem Miniwettbewerb vom Abrufberechtigten für den jeweils eigenen Geschäftsbereich auf Basis der angebotenen Rabatte und eines konkreten technischen Leistungsverzeichnisses zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes für das jeweilige Fahrzeug in der gewünschten Ausführung aufgefordert. Die Auswahl des Zuschlagsangebotes erfolgt in der Regel unter Hinzuziehung einer Kosten- / Nutzenbetrachtung, der Preis ist dann nicht allein entscheidend.
Nutzfahrzeuge und Kleintransporter bis kleiner 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Los 1
Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen bis kleiner 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Los 2
Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Los 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Identifikationsnummer
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
• Registergericht
• Erklärung über die Abgabe des Angebots als Fahrzeughersteller, Generalvertreter oder autorisierter Fachhändler
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
• Umsatzzahlen
• Liste der autorisierten Vertragswerkstätten
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs)
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
• Kataloge / Zubehörlisten sämtlicher angebotener Modelle / Modellreihen
• Erklärung Ansprechpartner bei Abruf der Lieferung / Leistung
• Gestattungsvereinbarung LBV
• Gestattungsvereinbarung Feuerwehr
• Erklärung zur Ersatzteilversorgung und -bevorratung
• Erklärung zur Einweisung
• Preisblatt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.