U1/U3 Möckernbrücke - Objektplanung Lph. 1-9 +Tragwerksplanung Lph. 1-6 Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0904-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

U1/U3 Möckernbrücke - Objektplanung Lph. 1-9 +Tragwerksplanung Lph. 1-6

Referenznummer der Bekanntmachung: INF1-0904-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

U1/U3 Möckernbrücke - Objektplanung Lph. 1-9 +Tragwerksplanung Lph. 1-6

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

U1/U3 & U7, U-Bhf. Möckernbrücke Grundinstandsetzung Mo, Grundinstandsetzung Mu inkl. Fußgängerbrücke, Neubau zusätzlicher Ausgang Mo Planungsleistungen nach HOAI § 41(OP) und § 49(TP), Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen OP 1-9 sowie örtliche Bauüberwachung und TP 1-6 Nach langjähriger ununterbrochener Betriebsdauer ist zur Gewährleistung des Betriebes und in Anbetracht der steigenden Fahrgastzahlen eine Grundinstandsetzung des oberirdischen sowie des unterirdischen Bahnhofs inkl. der Fußgängerbrücke über den Landwehrkanal erforderlich ge-worden. Die Bauwerke weisen zahlreiche Schäden auf, die in absehbarer Zeit zu einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit führen können. Die Sanierung der festgestellten Mängel und notwendigen Ertüchtigungen sollen der zukünftigen Standsicherheit und Dauerhaftigkeit dienen. Durch den geplanten barrierefreien Ausbau des oberirdischen Bahnhofs und den damit verbun-denen Aufzugseinbaus entfällt jeweils eine Fahrtreppe pro Bahnsteig. Dadurch ergibt sich ein hinsichtlich der Entfluchtung schlechterer Zustand. Um eine ausreichende Entfluchtung im Brand-fall und die Sicherheit auf dem Bahnhof zu gewährleisten, soll am westlichen Bahnsteigende je eine zusätzliche Treppenanalage als unabhängiger, zweiter Rettungsweg gebaut werden und direkt zur Straßenebene führen. Die BVG ist somit aufgefordert die derzeitige Entfluchtungssituation des oberirdischen U-Bhf. Möckernbrücke durch den Einbau eines zweiten Ausgangs, unabhängig von der zentralen Verteiler-halle, in einen regelkonformen Zustand zu bringen. Um eine gesamtheitliche Planung des Ingenieurbauwerks zu erzielen, werden drei Projekte zu einem Gesamtvorhaben zusammengefasst. Vor dem Hintergrund der Anforderungen an die zeit-gerechte, qualitative und wirtschaftliche Planungsdurchführung beauftragt die BVG mit dieser Ausschreibung ein Ingenieurbüro.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 010-022846
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

U1/U3 Möckernbrücke - Objektplanung Lph. 1-9 +Tragwerksplanung Lph. 1-6

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/06/2023