Vollstromliefervertrag mit marktorientierter Beschaffung für die Messe Berlin GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: CP1-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Vollstromliefervertrag mit marktorientierter Beschaffung für die Messe Berlin GmbH
Vollstromliefervertrag mit marktorientierter Beschaffung für die Messe Berlin GmbH
Gegenstand der Ausschreibung ist, die marktorientierte Vollstrombelieferung an der Marktlokation der Messe Berlin für die Leistungszeiträume vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2024 sowie die Kalenderjahre 2025 und 2026. Zu den näheren Einzelheiten wird auf die Beschaffungsunterlagen verwiesen.
Ziel ist eine versorgungssichere, klima- und umweltschonende sowie wirtschaftliche Versorgung der Messe Berlin mit Strom. Das Energieversorgungskonzept der Messe Berlin sieht umfassende Maßnahmen durch den Contractor an den bestehenden Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen in den Jahren 2023 - 2025 vor. Durch den Umbau der Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen kann es zu einer Änderung des Anforderungsprofils kommen. Ferner erfolgt im selben Zeitraum eine Erweiterung der Photovoltaikanlagen, die einen signifikanten Einfluss auf die Stromeigenversorgung haben. Durch den Bewerber/Bieter sind die besonderen Gegebenheiten des Messebetriebs, der geprägt ist durch eine niedrige Grundlast mit extremen Lastspitzen, bei Durchführung von Veranstaltungen/Messen, zu berücksichtigen.
Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter sein ausdrückliches Einverständnis zum Verzicht auf den Erhalt einer Vorabinformation gemäß § 134 GWB. Gleichzeitig erklärt der Bieter mit der Abgabe eines Angebotes seinen Verzicht auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wegen unterbliebener Vorabinformation gemäß § 134 GWB.
Die Ausschreibung der Messe Berlin GmbH wird als Verhandlungsverfahren mit zwei Angebotsstufen durchgeführt:
In der ersten Angebotsrunde haben die Bieter ein indikatives Vollstromlieferangebot auf der Grundlage der Vergabeunterlagen abzugeben. Dazu gehört auch die Einreichung eines Beschaffungskonzeptes zur Preisabsicherung. Das Beschaffungskonzept hat insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: Marktplatz, Preisbildung, Beschaffungszeitpunkte, Anzahl der möglichen Tranchen, Risikoabsicherung, Sonstiges
Das Angebot mit dem eingereichten Beschaffungskonzept ist die Grundlage für das Verhandlungsgespräch.
Im Anschluss an die erste Verhandlungsrunde werden die Bieter zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert auf Grundlage eines einheitlichen Beschaffungskonzeptes, welches dann für die abschließende Wertung der Angebote auf der Grundlage der Zuschlagskriterien herangezogen wird.
1) Darstellung von 3 Referenzen über Projekte, die mit dem Leistungsumfang der Messe Berlin vergleichbar sind (s. Teilnahmeantragsformular);
2) Nachweis der fachlichen Eignung;
3) Spezielle Anforderungen/ Nachweise entnehmen Sie bitte dem Teilnahmeantragsformular
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters:
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B,
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,
— rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
— dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30O WiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.
3. Angaben über Vorliegen und Höhe einer Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung
4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate
5. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als sechs Monate
6. Schriftliche Zusicherung über die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere der Vorgaben für Auftragsverarbeiter und Nennung eines Datenschutzbeauftragten
7. evtl. Erklärung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft (ErklARGE)
8. evtl. Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) / Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVErkl)
9. Tariftreueerklärung
10. Die Umsatzrentabilität muss über den Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre < 0 sein.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung, der Umsatzrentabilität und der Personalentwicklung in den 3 vergangenen Geschäftsjahren zu machen.
Bewertungsmerkmale des Teilnahmeantrages:
pro Referenz (insgesamt 3 Referenzen)
Marktorientierte Strombeschaffung mit einer Gesamtleistung
> 20.000.000 kWh/a 10 Punkte
7.500.000 kWh/a - 20.000.000 kWh/a 5 Punkte
< 7.500.000 kWh/a 0 Punkte
Das Referenzprojekt entspricht dem Ausschreibungsgegenstand in
Leistungen (strukturierte Beschaffung, Bilanzkreismanagement, Fahrplanmanagement etc.)
Art (vergleichbare Nutzung)
Struktur (vergleichbare Base-/Peak-Anteile)
Mit Übereinstimmung in
Drei der genannten Kategorien 7,5 Punkte
Zwei der genannten Kategorien 5 Punkte
Einer der genannten Kategorien 2,5 Punkte
Keine der genannten Kategorien 0 Punkte
Das Referenzprojekt enthält die Lieferung von durch den Bewerber eigenerzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien 5 Punkte
Das Referenzprojekt enthält die Lieferung von durch den Bewerber eigenerzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien 0 Punkte
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die GJ
2020-2022:
Unternehmensumsatz (2020-2022)
> 100 Mio. €/a 10 Punkte
75 Mio. €/a - 100 Mio. €/a 5 Punkte
< 75 Mio. €/a 0 Punkte
Durchschnittliche Unternehmensrentabiltät (2020-2022)
> 3 % 15 Punkte
0 % - 3% 10 Punkte
< 0 % 0 Punkte
Summe max. 100 Punkte
Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten auf die vom Bewerber vorgelegten Anträgen. Anträge, deren Bewertungen anhand der vorgegebenen Kriterien weniger als 50 von insgesamt 100 Punkten erreichen, werden als ungeeignet erachtet und im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswertung zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen.
Eine Entschädigung für Aufwand und Kosten der Teilnahmeantragserstellung wird nicht gewährt.
1. Der gelieferte Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen.
Der gelieferte Strom darf als Strom aus erneuerbaren Energien nicht anderweitig gefördert sein.
2. Eine Doppelvermarktung muss entsprechend § 80 EEG 2023 ausgeschlossen sein. Der Auftraggeber erwirbt mit der Entnahme des gelieferten Stroms auch den bei der Erzeugung erzielten Umweltnutzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich verbindlich gegenüber dem Auftraggeber, den mit der Stromlieferung verbundenen Umweltnutzen nicht anderweitig zu verwerten oder zu übertragen
3. Der gelieferte Strom muss aus eindeutig beschriebenen und identifizierten Stromerzeugungsanlagen stammen.
4. Für den gelieferten Strom bedarf es einer zeitlich ausgeglichenen Energiebilanz innerhalb eines Kalenderjahres: die Menge des gelieferten Stroms muss kaufmännisch-bilanziell mit dem in den benannten Anlagen während des Lieferzeitraums produzierten Strom übereinstimmen.
5. Es bedarf des Nachweises einer netztechnischen Verbindung sowie der bilanziellen Lieferung: die Herkunft des gelieferten Stroms aus erneuerbaren Energien muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein. Zwischen dem Netz, an das die Stromerzeugungsanlage angeschlossen ist, und dem Netz, an dem die jeweilige Entnahmestelle des Auftraggebers angeschlossen ist, muss eine netztechnische Verbindung bestehen.
Zum Nachweis der Eignung sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen vorzulegen. Als vergleichbare Referenzen gelten bisher durchgeführte Stromlieferungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs (Struktur und Größe bezüglich des Liefervolumens) aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzangaben sind vom Bieter im Teilnahmeantragsformular vorzunehmen und einmalig für das Angebot einzureichen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch vom Unterauftragnehmer bzw. Bietern der Bietergemeinschaft beizubringen. Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Der Teilnahmeantrag ist ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Der Bewerber hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit dem vorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit entsprechend qualifiziertem Personal erbringen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung ist ein Vollstromliefervertrag.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der aktuellen Marktsituation und der damit verbundenen erheblichen Marktpreis-Risiken, die aus einer Einhaltung der sich aus der Wartefrist nach § 134 GWB (10 Kalendertage) ergebenden Bindefristen resultieren würden, wird in diesem Verhandlungsverfahren die Bindefrist ggfls. verkürzt. Eine Bindefrist mit Berücksichtigung der Informationsfrist ist vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Situation und der daraus resultierenden Marktpreissituation im Energiemarkt derzeit nicht umsetzbar. Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter sein ausdrückliches Einverständnis zum Verzicht auf den Erhalt einer Vorabinformation gemäß § 134 GWB. Gleichzeitig erklärt der Bieter mit der Abgabe eines Angebotes seinen Verzicht auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wegen unterbliebener Vorabinformation gemäß § 134 GWB. Der Auftraggeber wird die unterlegenen Bieter unverzüglich nach Beendigung des Vergabeverfahrens über den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe der Nichtberücksichtigung informieren.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens CP1-2023-0001 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 17.07.2023, 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform AI eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des Auftraggebers, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des Auftraggebers sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabekooperation.berlin