Rahmenverträge über den Bau und Instandsetzung von NS-Freileitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003079
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge über den Bau und Instandsetzung von NS-Freileitungen
- Freileitungsarbeiten an Holzmasten
- Montagearbeiten am Mast
- Erdungsanlage
- Leiterseilarbeiten
- Hausanschluss aus Freileitung
Mengenlos A: 75 % der Gesamtmenge des Bedarfes ohne Störungsbereitschaft zzgl. 100 % Störungsbereitschaft
und/oder
Mengenlos B: 25 % der Gesamtmenge des Bedarfes ohne Störungsbereitschaft
Mengenlos A und Mengenlos B
Mengenlos A
Hamburg
75 % der Gesamtmenge des Bedarfes ohne Störungsbereitschaft zzgl. 100 % Störungsbereitschaft
- 1. Option: 01.01.2029 - 31.12.2029
- 2. Option: 01.01.2030 - 31.12.2030
- 3. Option: 01.01.2031 - 31.12.2031
Mengenlos B
Hamburg
25 % der Gesamtmenge des Bedarfes ohne Störungsbereitschaft
- 1. Option: 01.01.2029 - 31.12.2029
- 2. Option: 01.01.2030 - 31.12.2030
- 3. Option: 01.01.2031 - 31.12.2031
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs-, Handwerks- oder Handelsregister
- Erklärung und Nachweis zur Eintragung der Handwerksrolle Elektrotechniker (Anlage A, Nr. 25) bei einer Handwerkskammer
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 4 GWB
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21
SchwarzArbG oder § 22 LkSG
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Erklärung und Nachweis zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Allgemein:
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen:
1 Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) nach DIN VDE 1000-10
1 Fachkraft mit Zusatzausbildung zum Freileitungsmonteur Niederspannung (BSD, IHK Erfurt etc.)
Je Kolonne mind. 1 Elektrofachkraft (EFK) nach DIN VDE 1000-10
Absolvierte Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100 und DIN VDE 105
Je Kolonne mind. 2 Mitarbeiter mit Ausbildung zum Besteigen von Holzmasten nach DGUV 203-046
- Eigenerklärung zur Vertrags- und Auftragsabwicklung in deutscher Sprache
Los 1: Angabe Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Mindestens 3 Kolonnen mit mindestens je 2 MA und Bestätigung (Ja) des Eignungskriteriums Pos. 6.1)
Los 2: Bestätigung des Unternehmens, dass die Leistungserbringung spätestens ab 01.09.2024 erfolgen wird.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen "Ablauf des Vergabeverfahrens und formale Vorgaben für den Teilnahmeantrag"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB)
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB)
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB)
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB)