2023-VV-GPL_Neubau_Körnerstrasse
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
2023-VV-GPL_Neubau_Körnerstrasse
Auf dem Grundstück Körnerstraße 48, 12157 Berlin, plant die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft als Auftraggeberin (AG) im Bezirk Berlin Steglitz-Zehlendorf ein neues Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Das Baugrundstück liegt südlich des Berliner Rings am Verkehrsknotenpunkt der Bundesautobahn 103 sowie der drei-bis vierspurigen Knausstraße und Friedenauer Brücke zwischen den S-Bahnhöfen Feuerbachstraße und Friedenau. Parallel zur A103 verläuft die Körnerstraße. Das zu planende Gebäude schließt die Baulücke in der gründerzeitlichen Blockrandbebauung an der Ecke Körner-/Knausstraße. Es erfüllt die Festsetzungen des Bebauungsplans XII-103-1 und reagiert auf die herausfordernden Gegebenheiten des Ortes. Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen in den LPH 1 – 9 HOAI für Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung.
Auf dem Grundstück Körnerstraße 48, 12157 Berlin, plant die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft als Auftraggeberin (AG) im Bezirk Berlin Steglitz-Zehlendorf ein neues Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Das Baugrundstück liegt südlich des Berliner Rings am Verkehrsknoten-punkt der Bundesautobahn 103 sowie der drei-bis vierspurigen Knausstraße und Friedenauer Brücke zwischen den S-Bahnhöfen Feuerbachstraße und Friedenau. Parallel zur A103 verläuft die Körnerstraße. An der über die Autobahn führenden Friedenauer Brücke treffen die Gemarkungen von Friedenau (Saarstraße), Schöneberg (Rembrandtstraße) und Steglitz (Körnerstraße) aufeinander. Das zu planende Gebäude schließt die Baulücke in der gründerzeitlichen Blockrandbebauung an der Ecke Körner-/Knausstraße. Es erfüllt die Festsetzungen des Bebauungsplans XII-103-1 und reagiert auf die herausfordernden Gegebenheiten des Ortes: Ecklage mit langer Straßenfassade auf der Nordseite und kurzer Hoffassade auf der Südseite; Zweiter Rettungsweg über Anleitern nur von der Knausstraße möglich.
Sehr hohe Lärmbelästigung von der A103 und der Knausstraße (Schallschutzanforderung). Geplant sind für dieses Projekt 16 Wohnungen, davon 12 geförderte Wohnungen, sowie acht Gewerbeeinheiten. Es wird vom AN erwartet, kostengünstige und wirtschaftliche Lösungen mit dauerhafter Qualität zu erarbeiten. Die folgenden Angaben zum Qualitätsstandard sind als Leitfaden zu verstehen und vom Planer projektbezogen mit der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH abzustimmen.
In Vorbereitung auf die Umsetzung der Maßnahmen hat das Büro Staehr und Partner eine Machbarkeitsstudie erstellt, die den Vergabeunterlagen beigefügt wird. Diese Studie dient als Arbeitsgrundlage, kann aber ergänzt werden. Das beauftragte Büro kann Skizzen und andere Optimierungsvorschläge machen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen in den LPH 1 – 9 HOAI für Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung. Darüber hinaus wird der Generalplaner für die Erbringung der Beratungs-/Besonderen Leistungen des Wärmeschutzes Bauakustik, Brandschutzes beauftragt. STADT UND LAND beabsichtigt, alle Planungsleistungen der LPH 1 bis 9 an einen Generalplaner zu vergeben.
bei Verzögerungen im Bauablauf
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den folgenden Kriterien, wobei die erzielten Punkte addiert werden. Die besten fünf Bewerber, ermittelt aus der Gesamtpunktzahl der abgegebenen Referenzen kommen in die 2. Stufe des Verfahrens. Bei Punktgleichheit werden alle betroffenen Bewerber zur Angebotsphase zugelassen.
Referenzen aus den letzten fünf Jahren (2019 – 2023) zur Errichtung eines Wohnhauses mit mindestens 10 Wohnungen und einem Gewerbeanteil mit einem Bauvolumen von mindestens 5,0 Mio. € netto (KGR 300 - 500). Der Bewerber muss die LPH 1 bis 9 erbracht haben. Anzugeben ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner, Leistungsinhalte und Tel.-Nr. für evtl. Rückfragen. Die notwendigen Angaben sind im Bewerbungsbogen einzutragen.
Nachweis 3 Referenzen 5 Punkte
Nachweis 4 Referenzen 6 Punkte
Nachweis 5 Referenzen 7 Punkte
Nachweis 6 oder mehr Referenzen 8 Punkte
Qualität der Referenzen:
• Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die ein Bauvorhaben mit maßgeblichem Außenlärmpegel im Lärmpegelbereich V oder höher, gem. DIN 4109-2, aufweist, 5 Punkte.
• Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die ein Bauvorhaben als Lückenbau zum Gegenstand hat, 5 Punkte.
Für den einmaligen Nachweis der Tätigkeit für öffentliche Auftraggeber können weitere 5 Punkte erreicht werden.
- Datenschutzerklärung
- Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. – Russlandsanktionen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners und eines Vertreters.
2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer, Ingenieurkammer). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
3. Bauvorlageberechtigung § 65 BauO Berlin. Der Nachweis ist eine Mindestanforderung.
4. Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
5. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG),§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 22 Lieferkettensorgfalts-pflichtgesetz (LkSG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde le-gen. Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1, anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen.
6. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der
Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5,0 Mio. € für Personenschäden, mindestens 2,5 Mio. € für Sachschäden und 500 T€ für Vermögensschäden. Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Der Nachweis ist über eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge.
1. Bürogröße: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge). Als Mindestanforderung müssen in Summe sieben durchschnittliche jährliche Beschäftigte und Führungskräfte nachgewiesen werden, davon mindestens ein Architekt und ein TGA-Planer.
2. Mindestens zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (2019 – 2023) zur Errichtung eines Wohnhauses mit mindestens 10 Wohnungen und Gewerbeanteil. Der Bewerber muss hierbei die LPH 1 bis 9 erbracht haben. Davon ist ein Bauvorhaben mit einem Bauvolumen von mindestens 5,0 Mio. € netto (KGR 300 - 500) und mindestens 10 Wohnungen und Gewerbeanteil errichtet worden. Anzugeben ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner, Leistungsinhalte und Tel.-Nr. für evtl. Rückfragen. Die notwendigen Angaben sind im Bewerbungsbogen einzutragen.
3. Fachkräfte: Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte (auch freie Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (insbesondere Architekten, Projektleiter, Bauüberwacher und TGA-Planer). Anzugeben sind die Namen, die Qualifikation, die Rolle im Projekt sowie die Berufungserfahrung in Jahren der betroffenen Fachkräfte.
Bauvorlageberechtigung § 65 BauO Berlin. Der Nachweis ist eine Mindestanforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen
2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
6. Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]